
Übergangspflege – ab 2022 zusätzliche Unterstützung nach Krankenhaus-Aufenthalten
Im Jahr 2022 kommt mit der Übergangspflege im Krankenhaus ein neues Instrument, das Menschen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen auf fremde Hilfe angewiesen sind, unterstützen soll. Das Besondere: Diese steht nicht nur Pflegebedürftigen offen. Gibt es nach einer Behandlung im Krankenhaus Probleme damit, die ausreichende Versorgung eines Betroffenen zuhause sicherzustellen, darf er bis zu zehn Tage länger in der Klinik bleiben.
Die alte schwarz-rote Bundesregierung hatte vor der Bundestagswahl noch fix einige Reformen umgesetzt, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Ein Baustein dieser gesetzlichen Neuerungen ist hierbei die sogenannte Übergangspflege, die nun auf stationäre Aufenthalte ausgedehnt wird. Und diese steht keineswegs nur Menschen mit einer Pflegestufe zu: auch andere Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht darauf.
Konkret reagierte der Gesetzgeber mit dieser Neuerung darauf, dass viele Menschen, nachdem sie einen Eingriff im Krankenhaus hatten, zuhause nicht ausreichend umsorgt werden können. Oder, dass es vor Ort kein ausreichendes Angebot an Reha-Maßnahmen gibt, weil der oder die Betroffene beispielsweise im ländlichen Raum mit schwacher Gesundheits-Infrastruktur lebt. Ihnen soll nun entgegengekommen werden: wenn auch um den Preis eines längeren Klinik-Aufenthaltes.
Für maximal zehn Tage können die Betroffenen nun länger im Krankenhaus bleiben, wenn zuhause die Versorgung nicht gewährleistet ist. Das Anrecht besteht dann, wenn keine Kurzzeitpflege, Reha oder andere Pflegeleistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch verfügbar sind. Grundlage hierfür ist § 39e SGB V.
Die Übergangspflege im Krankenhaus umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung. Sie muss bei der Krankenkasse beantragt werden, nicht bei der Pflegekasse. Das sollte möglichst zeitig geschehen. Wer sich nicht sicher ist, ob er darauf angewiesen sein wird, sollte folglich rechtzeitig das Gespräch mit der Krankenkasse oder dem Sozialdienst im Krankenhaus suchen.
Mit Blick auf organisatorische Probleme hinsichtlich Pflegebedürftigkeit lohnt es sich auch, auf die Assistance-Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung zu schauen. Auch hier sind viele Extras möglich, die es Betroffenen erleichtern, zuhause wieder Fuß zu fassen, zum Beispiel Menüservice, Wohnungsreinigung oder Besorgungen und Einkäufe. Hier klärt ein Beratungsgespräch auf!
Die 3 neuesten Beiträge
Vielleicht auch interessant für Sie? Stöbern Sie in unseren Kategorien!

Versicherungsunterlagen: Nicht zu schnell entsorgen!
Wer eine Versicherung abschließt, bekommt oft zum Versicherungsschutz noch jede Menge Papier. Was aber ist wie lange aufzuheben? Hierüber informiert die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV).
Am wichtigsten ist die Police bzw. der Versicherungsschein
Am wichtigsten von allen Versicherungsunterlagen ist die Police, auch Versicherungsschein genannt. Denn dieses Papier begründet den Anspruch auf die Versicherungsleistung. Deswegen sollte die Police mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufbewahrt werden.
Aber auch nach Ablaufen des Vertrags sollte man nicht zu vorschnell mit dem Schredder sein – selbst dann nicht, wenn eine Leistung nach Ablauf des Vertrags ausgezahlt wurde (wie zum Beispiel bei manchen Lebensversicherungen).
Versicherungsschein: Erst nach Vertragsende und Verjährungsfrist entsorgen
Denn maßgebend sind die zivilrechtlichen Verjährungsfristen. Könnte es doch sein, dass auch nach Bezug der Leistung ein Anspruch bewiesen werden muss. Gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) liegt die allgemeine Verjährungsfrist bei drei Jahren.
Hinzu kommt, dass Auszahlungen von Renten- und Lebensversicherungen auch steuer- und erbrechtlich von Belang sein können. Auch dann ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Unterlagen noch nicht geschreddert hat.
Was tun bei verlorenem Versicherungsschein?
Was aber ist zu tun, wenn man den Versicherungsschein noch vor Vertragsende verloren hat? Dann sollte man die Versicherung oder den Berater kontaktieren, und zwar unverzüglich nach Bemerken des Verlusts.
Die Versicherung stellt daraufhin einen Ersatzversicherungsschein aus. Hierbei können dem Kunden Kosten entstehen. Diese aber sind das kleinere Übel gegenüber dem Verlust.
Auch andere Unterlagen müssen aufbewahrt werden
Doch auch andere Unterlagen sollte man aufheben, um den Anspruch auf eine Schadenleistung zu begründen. Das trifft zum Beispiel bei einer Hausratversicherung zu: Oft ist es schwer, den Wert zerstörter oder gestohlener Gegenstände nachzuweisen. Leichter hat man es als Versicherungsnehmer, wenn man die Kaufbelege der Einrichtung aufgehoben hat. Zusätzlich wird empfohlen, wertvolle Einrichtungsgegenstände zu fotografieren.
Zu bedenken ist auch: Einige Beiträge, wie zum Beispiel für die Haftpflicht, können steuerlich geltend gemacht werden. Aus diesem Grund kann auch das Aufheben von Zahlungsbelegen lohnen. Wer mehr zu den Aufbewahrungsfristen von Versicherungsunterlagen und weiteren Unterlagen wissen will, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.
Die 3 neuesten Beiträge
Vielleicht auch interessant für Sie? Stöbern Sie in unseren Kategorien!

Problem Mietereinbauten
Mietereinbauten sind Sachen, die der Mieter eines Gebäudes auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko in das Gebäude eingefügt hat. Dies sind zum Beispiel: Decken- und Wandverkleidungen, Wandbemalungen, Bodenbelege, Podeste oder einzelne Trennwände, aber auch ganze Raumstrukturen wie Toilettenanlage, Büro, Küche oder Sozialräume.
Mietereinbauten sind sehr häufig anzutreffen im Bereich Einzelhandel aber natürlich auch in unseren Spezialbereichen Hotel und Gastronomie, Indoorspielplätzen, Trampolinhallen oder Bowlingcenter. Hier werden die Mieträume häufig “ab Beton” vermietet und der Mieter muss die Räume nach seinen Vorstellungen und auf seine eigenen Kosten ausbauen.
Damit verbunden sind zwei große Probleme:
Problem 1:
In der Inhaltsversicherung sind primer “technische- und kaufmännische Betriebseinrichtungen, Waren und Vorräte” versichert.
Siehe z.B. Produktinformationsblatt eines der großen Marktführer mit “A”:

Mietereinbauten sind daher nur versichert, wenn diese gesondert in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen sind. Unterschiede gibt es auch in der Höhe dieser Mitversicherung. Manche Versicherer begrenzen diesen Wert z.B. auf 50.000 €, was oftmals längst nicht ausreicht.
Daher unser Tipp 1:
“Achten Sie darauf, dass vorhandene Mietereinbauten in Ihrem Vertrag in ausreichender Höhe versichert sind und berücksichtigen Sie den Wert der Mietereinbauten auch in der Gesamtversicherungssumme.”
Problem 2:
Auch wenn in der Inhaltsversicherung Mietereinbauten in ausreichender Höhe mitversichert sind, gibt es noch ein weiteres Problem, auf das Sie unbedingt achten müssen.
Sachen, die in ein Gebäude eingefügt werden und dadurch ihre Eigenständigkeit verlieren, werden gemäß §94 BGB zu Gebäudebestandteilen. Der Inhaltsversicherer darf dem Mieter daher keine Entschädigung auszahlen, weil der Eigentümer des Gebäudes auch der Eigentümer der Mietereinbauten ist.
Es muss daher eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter vorliegen, dass der Mieter für die beschädigten oder zerstörten Mietereinbauten verantwortlich ist. Üblicher Weise wird dies im Mietvertrag geregelt oder in einem Nachtrag zum Mietvertrag.
Daher unser Tipp 2:
“Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag, ob dort klar geregelt ist, was zur Mietsache gehört und für welche Mietereinbauten Sie die Verantwortung tragen. Eine Vereinbarung, die Sie mit Ihrem Vormieter haben, ist nicht ausreichend!”
Wenn Sie diese beiden Punkte beachten und am besten schriftlich mit Ihrem Vermieter und Versicherer klären, sind unangenehme Diskussionen oder schlimmstenfalls Versicherungslücken im Schadensfall ausgeschlossen. Immerhin geht es bei Mietereinbauten oft um beträchtliche Summen und im Schadensfall wollen Sie diese Punkte bestimmt nicht diskutieren.
Die 3 neuesten Beiträge
Vielleicht auch interessant für Sie? Stöbern Sie in unseren Kategorien!

Wildunfälle: Hohe Gefahr im Frühling
Im April und Mai ist die Gefahr eines Wildunfalls höher als in jeder anderen Jahreszeit, warnen Versicherer.
Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein. Denn im April und Mai ist die Gefahr, einen Wildunfall zu erleben, besonders hoch. Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, dass die Abweichung von der mittleren Häufigkeit eines versicherten Wildunfalls im April 16 Prozent beträgt. Im Mai sogar 22 Prozent. Selbst im Herbst – der zweiten „Hochzeit“ für Wildunfälle im Jahr – beträgt die Abweichung höchstens 13 Prozent.
Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Wildunfälle entstehen, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Voraussetzung in den meisten Fällen: Der Wildunfall ereignete sich mit Haarwild (z. B. Rehe, Wildschweine). Einige Versicherer decken in ihrer Teilkasko zusätzlich weitere Tierarten ab.
2020 zahlten die Kfz-Versicherer 853 Millionen Euro für 272.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Fahrzeugen. Jeder Wildunfall kostet die Versicherer also durchschnittlich über 3.100 Euro. Das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Als Grund für diese Entwicklung nennt der GDV höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig getauscht werden müssen.
Gut zu wissen: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildunfall keinen Einfluss.
Besonders wichtig: Jeder Wildunfall ist unverzüglich entweder der Polizei oder der Forstbehörde anzuzeigen. Der Nachweis hierüber muss dem Versicherer vorgelegt werden.
Die 3 neuesten Beiträge
Vielleicht auch interessant für Sie? Stöbern Sie in unseren Kategorien!

Haftpflichtversicherung für Betriebe des Bauhaupt- und Nebengewerbes
Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörige vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Schadenbeispiele aus der Praxis:
Guten Rutsch …?
Um ein neues Haus zu bauen, wird von einem Tiefbauunternehmen eine Grube für das Kellergeschoss ausgehoben. Da das Grundstück am unteren Ende eines Hangs liegt, müssen die umliegenden Häuser abgestützt werden. Beim Abstützen eines dieser Häuser wird dessen Mauerwerk stark beschädigt. Der Schaden wird im ersten Gutachten auf knapp 30.000 Euro geschätzt. Die Betriebshaftpflicht kommt für alle entstandenen Kosten auf.
Nicht so gerüstet …
Ein Mehrfamilienhaus soll neu verputzt und gestrichen werden. Hierfür wird extra ein Gerüst gemietet und vom Gerüstbaubetrieb aufgebaut. Nachts löst sich ein Brett und es fällt auf das Auto des Nachbarn. Die Betriebshaftpflicht des Gerüstbauers begleicht die Reparaturrechnung.
Da kam nichts Gutes von oben …
Ein Malerbetrieb wird damit beauftragt, die Fassade eines Hauses zu streichen. Einem der Maler fällt ein voller Farbeimer von der Leiter. Dieser beschädigt den Wintergarten des Hauses und darin befindliche Pflanzen und Möbel. Der Malerbetrieb ist schadensersatzpflichtig und muss für die entstehenden Reparatur- bzw. Ersatzkosten aufkommen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Schaden.
Ganz schön gebaggert …
Ein Baggerbetrieb erhält den Auftrag, eine Straße aufzugraben, um die Kanalisation neu zu verlegen. Während der Baggerarbeiten beschädigt der Baggerführer mit der Schaufel des Baggers die Stromleitung. Die Betriebshaftpflicht des Betriebs kommt für die Reparatur der Leitung und die Folgeschäden der umliegenden Betriebe auf.
Bewertung mangelhaft …
Ein Installateur verlegt ein Rohr mangelhaft, wodurch die umschließende Wand einen Nässeschaden erleidet. Um das Rohr reparieren zu können, muss die Wand aufgestemmt werden. Die Kosten für das Aufstemmen der Wand werden von der Betriebshaftpflicht übernommen.
Wer den Schaden hat, darf auch noch zahlen …
In einem Maurerbetrieb gerät eine Baumaschine durch einen technischen Defekt in Brand. Eine hohe Rauchsäule verursacht in der Nachbarschaft Rußschäden an Gebäuden und Autos, und auf einem Feld verdirbt Gemüse. Die betroffenen Anwohner und der Landwirt wenden sich mit ihren Schadenersatzforderungen an den Betrieb. Die Betriebshaftpflicht überprüft die verschiedenen
Forderungen und begleicht die berechtigten.

Wissenswertes
Für wen ist die Versicherung?
Diese Versicherung ist für alle Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes ein absolutes Muss.
Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es
separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber usw.).
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt
sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden
Vermögensschäden.
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von
Ansprüchen Dritter.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält
aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z. B.:
• Schäden, die man selbst erleidet
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen
oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
• reine Vermögensschäden
• Erfüllungsschäden
Wo gilt die Versicherung?
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich innerhalb Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, als auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. auf Baustellen).
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
• Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
• Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten
Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
Was ist zu beachten?
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen – das gilt auch dann, wenn ein Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist! Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen
versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden. Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10%, max. 1,5-fache des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltversicherung zu empfehlen.
Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.
Die 3 neuesten Beiträge
Vielleicht auch interessant für Sie? Stöbern Sie in unseren Kategorien!

Die verrücktesten Versicherungen: Acht ungewöhnliche Policen, die wenige kennen
Es gibt sehr wichtige Versicherungen, die jeder Mensch unbedingt haben sollte und weniger wichtige Versicherungen. Die nachfolgenden Versicherungen sind hingegen wirklich skurril.
1. Versicherung gegen Entführung durch Alien
Ob ein Besuch von Aliens stattfindet – und dann noch eine Entführung?
Wenn ein Versicherter tatsächlich entführt werden sollte und danach wieder sicher auf der Erde abgesetzt wird, dann springt die Versicherung ein. Die Entführung muss selbstverständlich nachgewiesen werden. Angeboten wurde das spezielle Versicherungspaket zum Beispiel durch die Londoner GRIP Versicherung.
2. Versicherung gegen Lotto-Niederlagen
Eine Niederlage im Lotto ist nichts unwahrscheinliches trotzdem können sich die Spieler gegen das Verlieren absichern. Die Versicherung richtet sich an diejenigen, die nicht einmal zwei Richtige erspielen können. Eine solche Police bietet zum Beispiel der Versicherer Sir Huckleberry Insurance Company an, der seinen Klienten immerhin stolze 10.000 Euro als Versicherungssumme auszahlt.
3. Versicherung gegen Zwillinge
Bei dem ersten Kinderwunsch soll es nicht mehr als ein Kind sein? Wer auf Nummer sicher gehen möchte, greift zur Zwillingsversicherung. Sollten dann tatsächlich zwei oder mehr Babys sein, zahlt der Anbieter einen Fixbetrag aus. Wer im Vorfeld bereits Zwillinge in der Familie hat oder selbst einer ist, hat übrigens geringere Chancen auf die Police.
4. Versicherung gegen Bettwanzen
Kleine Insekten wie Bettwanzen, verstecken sich im Bettgestell oder in der Matratze. In Hotels sind sie hingegen eher an Möbeln oder Gegenständen nahe des Kopfendes zu finden. Bewohner und Besitzer können sich mit einer Bettwanzen-Versicherung schützen, die für Verdienstausfülle, Sanierungen oder neue Matratzen aufgrund von Befall aufkommt.
5. Versicherung gegen den Abstieg des Lieblings-Fußballvereins
Fußball ist ein emotionaler Sport – Fans, die den Abstieg nicht ertragen können oder sich im Fall der Fälle als Trost wenigstens dafür entschädigen lassen wollen, können tatsächlich eine sogenannte Abstiegsversicherung abschließen. Wandert der Verein dann beispielsweise von der 1. in die 2. Liga, so wird ein Fixbetrag als Entschädigung ausgezahlt.
6. Versicherung gegen das Steckenbleiben im Fahrstuhl
Schon einmal dran gedacht, dass der Fahrstuhl stecken bleibt? Wer sich vor diesem Szenario fürchtet und sich zumindest finanziell entschädigen lassen möchte, kann dies für einen Jahresbeitrag von rund zwölf Euro tun. Bleibt der Fahrstuhl dann tatsächlich einmal stecken, so winken immerhin 75 Euro Entschädigungssumme.
7. Versicherung gegen die geplatzte Ehe
Der oder die Zukünftige/r antwortet mit einem Nein auf die Frage aller Fragen. Doch selbst gegen dieses unschöne Erlebnis können sich unsichere Bald-Eheleute versichern. Mit nur zwölf Euro pro Jahr schützen Mann und Frau sich vor dem Ernstfall und bekommen 100 Euro überwiesen.
8. Versicherung für Männer im Kreissaal
Die Geburt des eigenen Nachwuchses ist ein spannendes und einmaliges Ereignis, an dem Väter teilnehmen wollen. Nicht jeder Mann übersteht die Geburt jedoch problemlos, manche fallen sogar in Ohnmacht. Für Abhilfe sorgt eine Versicherung gegen die Ohnmacht im Kreissaal, welche die künftigen Mütter finanziell entschädigt.