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Kostenexplosion bei Wohngebäudeversicherungen

In dem heutigen Blog-Beitrag geht es um ein echtes Aufregerthema, nämlich die massiven Beitragssteigerungen in der Gebäudeversicherung. Wir erklären zunächst die Gründe für die Beitragssteigerungen und natürlich auch, was Sie dagegen tun können. Hierbei dürfen Sie natürlich davon ausgehen, dass wir auch kleinere Tricks verraten.


Bis auf wenige Ausnahmen werden Gebäude, egal ob Wohngebäude oder Gewerbegebäude, zum Neuwert versichert. Im Falle eines Schadens übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten und im Falle eines Totalschadens den kompletten Neubau des Gebäudes. Wenn der Versicherungsvertrag keine gravierenden Mängel hat, kann so aus einem z.B. 100 Jahre alten Gebäude ein schicker Neubau werden.

Gebäude sind sehr langlebig und zudem meist kreditfinanziert. Es besteht daher ein großes Interesse (auch von den Banken), dass die Gebäude auch nach 20, 30 oder 50 Jahren korrekt versichert sind und durch gestiegene Baupreise keine Unterversicherung eintritt.  Daher werden Gebäude meist mit einem “gleitenden Neuwert” versichert.

“Gleitender Neuwert” bedeutet, dass sich die Versicherungssumme jedes Jahr automatisch an die steigenden Baupreise anpasst. Es gibt am Markt verschiedene Systeme von gleitenden Neuwertversicherungen, aber im Großen und Ganzen funktionieren alle sehr ähnlich.

Das statische Bundesamt wertet vierteljährlich die Preise von 177 Bauleistungsarten aus (also Rohbau, Heizung, Dachdecker, Malerarbeiten, usw.) und befragt hierfür rund 5.000 repräsentative Unternehmen des Baugewerbes. Hieraus wird ein Index erstellt und 6 Wochen später veröffentlicht.  Ergibt der Index eine Preissteigerung von z.B. 2%, wird diese Steigerung auch in den Versicherungswert Ihrer Gebäudeversicherung eingearbeitet, was gleichzeitig auch zu einer Erhöhung Ihres Beitrags um 2% führt.

In den vergangenen Jahren gab es aufgrund des Baubooms bereits stark überdurchschnittliche Indexanpassungen, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen in den Gebäudeversicherungsverträgen geführt hat. Nun aber explodieren die Kosten im Baugewerbe, sodass der Baukostenindex um 14,73% steigen wird. Dies führt dazu, dass ab dem 01.01.2023 auch die Beiträge Ihrer Gebäudeversicherung um 14,73% angepasst wird!


Das waren bis jetzt leider “nur” die Kostensteigerungen durch die gestiegenen Baukosten. Dies ist aber leider noch nicht die ganze Wahrheit. Es kommt noch schlimmer.

Zusätzlich steigt bei den Gebäudeversicherern auch die Schadenfrequenz – also die Anzahl der Schäden. Dies hat hauptsächlich zwei Gründe:

  1. Die Gebäude werden (ähnlich wie unsere Bevölkerung) durchschnittlich immer älter. Mit steigendem Gebäudealter nehmen auch die Versicherungsschäden zu, insbesondere Leitungswasserschäden bzw. Rohrbruchschäden die fast 60% der Schadenaufwendungen ausmachen. Allein den Wohngebäudeversicherern wurden 2020 1,1 Millionen versicherte Leitungswasserschäden mit einer Gesamtschadenhöhe von 3,3 Milliarden Euro gemeldet. (hinzu kommen noch gewerbliche und industrielle Gebäude)
  2. Schäden durch wetterbedingte Schäden nehmen zu. Das sind Sturm- und Hagelereignisse, Überschwemmungen aber auch lange Frostperioden.

Hinzu kommen weitere Faktoren wie z.B.

  • Ungünstigere Bausubstanz bei Neubauten und sanierten Objekten. Zum Beispiel werden immer mehr Porenbetonsteine oder Leichtbauwände verwendet. Rohrleitungen werden im Estrich verlegt, uvm. Dies spart zwar Kosten bei der Herstellung der Gebäude, verursacht aber erheblich höhere Kosten im Falle eines Nässeschadens.
  • Fehlerhafte Montage nimmt zu: Laut einer großen Auswertung der Dekra, werden 50% aller Leitungswasserschäden durch eine falsche Montage verursacht.
  • Und: Kunden haben oftmals höhere Ansprüche an eine hochwertige und fachgerechte Instandsetzung als früher. Kostenmindernde Eigenleistungen werden kaum noch erbracht. Aufwändige Mess- und Trocknungstechnik, sowie steigende Schimmelsanierungen führe zu weiteren Kostenbelastungen.

Daher machen die Versicherer im Bereich der Gebäudeversicherung massive Verluste, sodass in den nächsten 1-2 Jahren zusätzlich mit deutlichen Beitragsanpassungen zu rechnen ist. Diese addieren sich noch zu den 14,73% Steigerung des Baukostenindex.

Wir rechnen daher mit Beitragssteigerungen von 15-30 % in den nächsten 2 Jahren !


Fassen wir den ersten Teil noch einmal zusammen:

Gebäude sind in Deutschland meist mit einem “gleitenden Neuwert” versichert. Durch die stark gestiegenen Baukosten werden sich die Gebäudeversicherungen in 2023 um 14,73% verteuern. Hinzu kommen bei den meisten Versicherern Beitragsanpassungen aufgrund von steigender Schadenfrequenz und weiteren negativen Effekten.


Kommen wir nun zu den positiveren Informationen: Was können Sie tun, um den Beitragssteigerungen zu begegnen? Glücklicher Weise sind Sie nicht ganz wehrlos.

Zunächst sollten Sie sich Vergleichsangebote einholen. Am besten über einen Versicherungsmakler, der eine große Auswahl an unterschiedlichen Versicherern und Gebäudeversicherungsangeboten bietet. Alternativ können Sie natürlich auch selbst versuchen, geeignete Angebote zu finden und miteinander zu vergleichen. (viel Spaß)

Nachfolgend 7 mögliche Maßnahmen zur Reduzierung Ihres Beitrags:

  • Zu allererst: Prüfen Sie den bestehenden Versicherungsschutz auf Fehler. Ist das Baujahr richtig angegeben? Wurden Kernsanierungen berücksichtigt. Wurde die Versicherungssumme richtig ermittelt? Ist die Bauartklasse, die Nutzung des Gebäudes und die Ausstattung richtig erfasst?  Das Korrigieren von Fehlern kann auch zu einer Verteuerung führen. Ein korrekter Versicherungsschutz ist aber die Grundlage für alle anderen Maßnahmen.
  • In manchen Fällen kann man beim selben Versicherer einfach eine Tarifumstellung machen, um in den Genuss von günstigeren Beiträgen zu kommen. Es ändert sich eigentlich gar nichts, außer der Beitrag.
  • Viele Versicherer bieten Quadratmeter-Tarife an. Es kann sich lohnen, von einem sog. Summen-Tarif in einen Quadratmeter-Tarif zu wechseln. Testen Sie auch diese Alternative.
  • Bei Mehrfamilienhäusern gibt es auch wenige Versicherer, die den Beitrag pauschal nach Anzahl der Wohneinheiten berechnen. Dies kann sich insbesondere lohnen, wenn im Haus überwiegend große Wohneinheiten vorhanden sind. Ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen a`120 qm ist in einem solchen Tarif wahrscheinlich am besten aufgehoben.
  • Fragen Sie Ihren Versicherer auch nach möglichen Bündelungsrabatten oder Seniorenrabatten.
  • Kleinere Schäden meldet man dem Versicherer meist eh nicht. Daher kann es auch Sinn machen, eine kleine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, die den Beitrag reduziert. Dann haben Sie einen dauerhaften Nutzen.
  • Als letzte Alternative bleibt, den Versicherungsschutz zu reduzieren. Dies sollten Sie aber als letztes Mittel in Erwägung ziehen. Bitte achten Sie darauf, dass keine Leistungen fehlen, die sehr teuer werden können. Lassen Sie sich zu den Leistungsunterschieden am besten beraten. Meist sind die Versicherungsbedingungen so gestaltet, dass wichtiger und unwichtiger Versicherungsschutz kombiniert wird. Wenn Sie auf unwichtigen Versicherungsschutz verzichten, dann verzichten Sie auch auf wichtige Leistungen.

Junge Frau kümmert sich um ältere Dame

Übergangspflege – ab 2022 zusätzliche Unterstützung nach Krankenhaus-Aufenthalten

Im Jahr 2022 kommt mit der Übergangspflege im Krankenhaus ein neues Instrument, das Menschen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen auf fremde Hilfe angewiesen sind, unterstützen soll. Das Besondere: Diese steht nicht nur Pflegebedürftigen offen. Gibt es nach einer Behandlung im Krankenhaus Probleme damit, die ausreichende Versorgung eines Betroffenen zuhause sicherzustellen, darf er bis zu zehn Tage länger in der Klinik bleiben.

Die alte schwarz-rote Bundesregierung hatte vor der Bundestagswahl noch fix einige Reformen umgesetzt, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Ein Baustein dieser gesetzlichen Neuerungen ist hierbei die sogenannte Übergangspflege, die nun auf stationäre Aufenthalte ausgedehnt wird. Und diese steht keineswegs nur Menschen mit einer Pflegestufe zu: auch andere Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht darauf.

Konkret reagierte der Gesetzgeber mit dieser Neuerung darauf, dass viele Menschen, nachdem sie einen Eingriff im Krankenhaus hatten, zuhause nicht ausreichend umsorgt werden können. Oder, dass es vor Ort kein ausreichendes Angebot an Reha-Maßnahmen gibt, weil der oder die Betroffene beispielsweise im ländlichen Raum mit schwacher Gesundheits-Infrastruktur lebt. Ihnen soll nun entgegengekommen werden: wenn auch um den Preis eines längeren Klinik-Aufenthaltes.

Für maximal zehn Tage können die Betroffenen nun länger im Krankenhaus bleiben, wenn zuhause die Versorgung nicht gewährleistet ist. Das Anrecht besteht dann, wenn keine Kurzzeitpflege, Reha oder andere Pflegeleistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch verfügbar sind. Grundlage hierfür ist § 39e SGB V.

Die Übergangspflege im Krankenhaus umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung. Sie muss bei der Krankenkasse beantragt werden, nicht bei der Pflegekasse. Das sollte möglichst zeitig geschehen. Wer sich nicht sicher ist, ob er darauf angewiesen sein wird, sollte folglich rechtzeitig das Gespräch mit der Krankenkasse oder dem Sozialdienst im Krankenhaus suchen.

Mit Blick auf organisatorische Probleme hinsichtlich Pflegebedürftigkeit lohnt es sich auch, auf die Assistance-Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung zu schauen. Auch hier sind viele Extras möglich, die es Betroffenen erleichtern, zuhause wieder Fuß zu fassen, zum Beispiel Menüservice, Wohnungsreinigung oder Besorgungen und Einkäufe. Hier klärt ein Beratungsgespräch auf!


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Bauherr und Architekt unterhalten sich auf der Baustelle

BAUHERREN-RECHTSSCHUTZ? JA, DAS IST MÖGLICH!

Machen wir es kurz: ÖRAG hat den einzigen wirklich vollwertigen Bauherren-Rechtsschutz am gesamten deutschen Markt.

Natürlich ist uns bewusst, dass ARAG in ihrem Aktiv Premium ebenfalls eine Bauherren-Deckung mit 10.000 Euro Deckungssumme bietet. Das ist bereits eine wertige Lösung, doch wieviel sind von der hier gebotenen Deckungssumme nach Anwaltsschriftwechseln, Klageeinreichung und einem Baugutachten noch übrig? In der Juristerei können 10.000 Euro schnell aufgebraucht sein – vielleicht etwas zu schnell für wirklich große Streitfälle, die es bei einem Hausbau geben kann.

Mit den bei ÖRAG gebotenen 100.000 Euro Deckungssumme sind Sie definitiv auf der sicheren Seite.

Um einen entsprechenden Vertrag erfolgreich beantragen zu können, muss

  • das Antragsdatum des Rechtsschutzvertrags vor dem Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme liegen
  • beim Erwerb über einen Bauträger das Antragsdatum vor dem Datum des notariellen Kaufvertrages liegen
  • das Objekt frei von Denkmalschutzauflagen sein/nicht unter Denkmalschutz stehen
  • die Bau-/Kaufsumme bei bis 2 Mio. Euro liegen
  • die Finanzierung über eine Sparkasse laufen oder es noch ein weiterer Versicherungsvertrag im Zusammenhang mit der Immobilie bei der Sparkassenversicherung bestehen, zum Beispiel auch die Privat-Verkehrs-Haus-Berufsrechtsschutzversicherung der ÖRAG.

Also alles grundsätzlich meisterbare Hürden für den durchschnittlichen Bauherren bzw. Immobilienerwerber.

Denn der Bauherren-RS der ÖRAG deckt nicht nur neue Bauvorhaben, sondern darüber hinaus auch:

  • Erwerb einer Wohnimmobilie
  • Um- und Ausbau einer vorhandenen Wohnimmobilie
  • Gebäudesanierung
  • Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks
  • Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder die dieser zu erwerben beabsichtigt

Und es muss nicht unbedingt das ständig selbstbewohnte Haus bzw. die Eigentumswohnung sein. Auch Ferienhäuser oder Mehrfamilienhäuser bis vier Wohneinheiten sind so absicherbar.

Auf eine Wartezeit wird übrigens ganz rechtsschutzuntypisch verzichtet.

Bedenkt man die Alleinstellung am Markt und die in der Summe anfallenden Baukosten, bleibt so ein Rechtsschutzvertrag auch preislich im Rahmen.

Für weitere Details und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


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grüpner Roller vor einer Hauswand

Ab dem 1. März 2021 dürfen Mopeds nur noch mit blauem Kennzeichen auf die Straße

Kaum jemand denkt bei den aktuellen Witterungsbedingungen ans Mopedfahren. Doch deshalb riskieren Zweirad-Fans, ein wichtiges Datum zu verpassen. Am 1. März müssen die neuen, blauen Kennzeichen montiert sein!

Aktuell beherrscht Tief „Tristan“ große Teile der Republik: Es bringt nicht nur zweistellige Minustemperaturen mit sich, sondern vielerorts auch Schneeverwehungen. Da denken sicher die wenigsten ans Mopedfahren: Schließlich stecken schon die Autos im Schnee fest, sogar der Nahverkehr musste in manchen Regionen eingestellt werden. Und doch sollten die Fans der motorisierten Flitzer in diesem Monat noch tätig werden, wenn sie bei besseren Temperaturen bald wieder fahren wollen.

Grund ist, dass am 1. März die neue Mopedsaison startet. Und dann müssen, wie in jedem Jahr, neue Nummernschilder angebracht werden. Diesmal heißt es: aus Schwarz wird Blau. Denn wer weiterhin mit schwarzem Nummernschild fährt, riskiert viel. Ohne gültiges Kennzeichen fahren ist mehr als nur ein Kavaliersdelikt. Nicht nur begehen die Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen.

Wer dann eine dritte Person schädigt, sodass sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist, sieht sich schnell hohen Schulden gegenüber. Die Gerichte verhängten zuletzt hohe Strafen, die im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen können. Schließlich muss bei einer dauerhaften Behinderung nicht nur Schmerzensgeld an den Geschädigten gezahlt werden – obendrein kommen noch Kosten für Lohnausfall, Medikamente, Reha, eine Rente etc. Zur Erinnerung: Der Verursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen!

Deshalb ist es wichtig, das Datum nicht zu verschlafen. Wenn dann doch die erste Frühlingssonne zum Ausflug lockt, sollte man besagtes blaues Nummernschild bereits angebracht haben. Die Versicherungspflicht mit einem Mofa-Kennzeichen gilt unter anderem für folgende Fahrzeuge:

Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren

Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h

Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h

E-Scooter

Um das neue Schild zu erhalten, ist in der Regel nur ein Schreiben oder eine anderweitige Kontaktaufnahme bei dem Versicherer notwendig, der dann das Kennzeichen ausstellt. Denn eine Pflicht zur amtlichen Zulassung besteht nicht. Man muss folglich nicht extra eine Zulassungsstelle ansteuern: eine gute Nachricht in Corona-Zeiten. Vielfach bieten die Versicherer die Gelegenheit, das neue Schild für das flinke Gefährt einfach online zu beantragen.

Es empfiehlt sich, die Betriebserlaubnis mit sich zu führen, um sich gegenüber der Polizei als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen. Hingegen ist es keine gute Idee, diese im Helmfach aufzubewahren: Wird das Moped geklaut, hat die Erlaubnis dann auch der Dieb quasi mitgeliefert bekommen. Das kann sogar Ärger geben, wenn man den Diebstahl gegenüber dem Versicherer anzeigen will. Damit auch der Diebstahl mitversichert ist, benötigt man übrigens einen Teilkasko-Schutz. Und das ist ratsam, denn im Verhältnis zur Zahl der zugelassenen Fahrzeuge werden Mopeds und Mofas noch öfter entwendet als Autos.


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Ein Gebäudekomplex aus der Vogelperspektive

Wohnimmobilie: Wann lohnt sich eine Verrentung?

Die Rente ist knapp aber Neben- und Instandhaltungskosten steigen. Lohnt sich dann ein Verrentungsmodell für die eigene Wohnimmobilie? Welche Möglichkeiten es gibt und worauf dabei geachtet werden sollte.

In den Metropolregionen Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf klettern die Immobilienpreise. Allein vom 2. Quartal 2019 bis zum 2. Quartal 2020 verzeichnete das Statistische Bundesamt in den genannten Städten einen Preisanstieg bei Eigentumswohnungen um 6,1 Prozent, bei Ein- und Zweifamilienhäusern waren es sogar 6,5 Prozent. 

Vor diesem Hintergrund kann die Verrentung der Immobilie für Eigentümer eine interessante Möglichkeit sein. Bei solchen Modellen verkauft der Eigentümer zwar sein Haus oder seine Wohnung, behält aber ein lebenslanges Wohnrecht. Der Verkaufserlös wird in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt. 

Am Markt werden verschiedene Verrentungsmodelle angeboten. Doch gleich, für welches Modell sich ein Eigentümer interessiert: Ein fundiertes Wertgutachten bildet die wichtigste Entscheidungsgrundlage. 

Verschiedene Modelle zur Immobilien-Verrentung

Zeitrente: Der Kaufpreis gilt nach einem zuvor festgelegten Zahlungszeitraum als getilgt. Im Todesfall des Verkäufers, wird der monatliche Zahlbetrag bis Laufzeitende an die Erben entrichtet. 

Leibrente: Bei diesem Modell endet die monatliche Zahlung bei Tod des Verkäufers. 

Solche Verrentungs-Varianten können sehr individuell ausgestaltet werden: Etwa der Zeitpunkt der Immobilienübergabe oder dem Beginn der Rentenzahlung. Das Wohnrecht kann auch zeitlich begrenzt werden. 

Findet die Immobilienverrentung auf Nießbrauchsbasis statt, kann das Wohnrecht auch wirtschaftlich genutzt werden, indem das betreffende Objekt vermietet wird. 

Möglich sind auch Verkäufe mit Rückvermietung. Der Verkäufer erhält dabei eine Einmalzahlung und mietet künftig seine alte Wohnung. Dabei sind Mieterhöhungen ausgeschlossen. 

Soll für den Verkäufer oder dessen Erben ein Rückkaufrecht gesichert werden, kann sich eine Verrentung durch Teilverkauf anbieten. Der Immobilienverkäufer erhält dabei ein lebenslanges Nießbrauchsrecht, ist weiterhin für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich und entrichtet einen monatlichen Nießbrauchszins an den Käufer.


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großer brauner Hund

OLG Frankfurt zur Haftpflicht für Hundehalter: Ausschlussklauseln bei Pflichtverletzung sind rechtens

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main erklärt Klauseln für rechtens, mit denen Versicherer Leistungen ausschließen, sobald der Versicherte bewusst seine Pflicht als Hundehalter verletzt.

Das Gericht machte deutlich: Tierhalterhaftpflichtversicherung können wirksam ihre Deckungspflicht für Ansprüche ausschließen.

Demnach erklärte das Gericht jene Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für zulässig, mit denen Ansprüche aus der Haftpflicht ausgeschlossen werden. Die Klauseln greifen aber nur, sobald der Schaden tatsächlich „durch bewusstes Abweichen“ von Gesetzen oder Verordnungen zur Hundehaltung verursacht wurde. Sobald eine bewusste Pflichtverletzung der Hundehalter nachweisbar ist, muss die Versicherung nicht mehr zahlen – die Versicherten tragen dann den kompletten Schaden selbst.

Das Urteil zeigt, wie wichtig die Versicherungsbedingungen sind. Versteckte Klauseln, die den Versicherungsschutz eingrenzen sind wirksam. Daher ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.


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junge Frau umgeben von Fragezeichen

Haustechnik in Kellern: ausreichend versichert?

Welcher Wert befindet sich in Kellern deutscher Eigenheime? Wer bei dieser Frage nur an Speisevorräte, Ausrangiertes für den Flohmarkt oder an alte Bücher denkt, der irrt sich sehr. Denn nicht erst seit Zeiten von „Smart Home“ hielt immer mehr Technik Einzug in die einst dunklen und feuchten Nutzräume unter der Erde. Und wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, sind geschätzte Werte, die in Kellern von Eigenheimen schlummern, beachtlich. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz droht demnach Ungemach

Teuerster „Keller-Posten“: Die Haustechnik

Die GDV-Umfrage hatte zum Ziel, den durchschnittlichen Wert jener Gegenstände zu erfahren, die sich in der Unterkellerung von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern befinden. 1.000 Hausbesitzer wurden hierzu in 2020 befragt. Sie sollten unter anderem angeben: „Was glauben Sie, wie hoch wären die Kosten insgesamt, wenn sie die genannten Dinge neu kaufen müssten?“.

Und die höchsten Werte auf diese Frage wurden für die Haustechnik geschätzt – 9.700 Euro sind es, die durchschnittlich für 1.000 Hausbesitzer an Haustechnik in deutschen Kellern lagern. Der Wert erscheint keineswegs ungewöhnlich, wenn man bedenkt, dass immer modernere Heiz- und Lüftungstechnik in deutsche Eigenheime Einzug hält. Die Haustechnik im Keller übernimmt für moderne Häuser immer wichtigere Funktionen.

Geschätzter Wert der Gegenstände summiert sich auf 15.400 Euro

Aber auch andere Geräte, die nicht zur Haustechnik zählen, werden gern im Keller untergebracht. Demnach wird der Wert der Elektrogeräte (Waschmaschinen und Gefrier- oder Kühltruhen) von den Befragten in der Summe auf 2.300 Euro geschätzt. Und der Wert kleinerer Geräte wie Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Sägen oder Rasenmäher beträgt laut Umfrage immerhin 1.900 Euro. Aber auch „sonstige Dinge“ stehen in den deutschen Kellerräumen mit einem Wert von durchschnittlich 1.500 Euro – angefangen von Spirituosen und Möbeln bis hin zum raumnehmenden Spielzeug der Kinder. Demnach summiert sich der geschätzte Wert aller im Keller befindlichen Gegenstände laut Umfrage auf durchschnittlich 15.400 Euro.

Nutzungsverhalten: Lager-, Heiz- und Hobbyraum

Bei der Nutzungsweise bleibt der Keller noch immer jener Lagerraum, als der er auch früher oft diente. Bei möglichen Mehrfachnennungen für verschiedene Antworten gaben 85 Prozent der Befragten an, den Keller als Lagerraum zu nutzen. 72 Prozent der Befragten nutzen ihn zudem als Heizungskeller und 71 Prozent als Waschküche. Für immerhin 46 Prozent der Befragten dient der Keller als Hobbyraum. Basteln wollen viele in ihrem Kellern, wohnen hingegen nicht. 77 Prozent der Befragten gaben an, der Keller sei „unbewohnt“, und nur vier Prozent der Befragten bewohnen einen Teil ihres Kellers dauerhaft.

Unterschätzt: Die Gefahr durch Überschwemmungen

Ein Wert dieser repräsentativen Umfrage aber stimmt bedenklich: die Eigenheimbesitzer unterschätzen die Gefahr durch Überschwemmungen, die durch Hochwasser und Starkregen ausgelöst werden können. 43 Prozent der Befragten schätzen die Gefahr für „gering“ ein und 30 Prozent der Befragten sogar für „sehr gering“. Demnach sehen 73 Prozent der Befragten ihre Technik und ihren Hausstand im Keller nicht durch Hochwasser gefährdet.

Hausratversicherung: Leistet nicht bei Überschwemmungen

Eine Tatsache, die sich auch im fehlenden Versicherungsschutz vieler Eigenheimbesitzer niederschlägt. Denn nur rund 25 Prozent aller Haushalte haben ihr Inventar gegen Starkregen und Hochwasser abgesichert, wie der GDV informiert.

Was viele nämlich nicht wissen: Die Hausratversicherung leistet nicht, wenn Regen oder Hochwasser den Keller fluten. Existiert in diesem Fall keine Naturgefahrenversicherung bzw. Elementarschadenversicherung, müssen die Eigenheimbesitzer den Schaden aus eigener Tasche stemmen – was in Zeiten immer teurerer Kellerinventare schnell zum finanziellen Risiko werden kann. Der zunehmende Wert in deutschen Kellern sollte also für Eigenheimbesitzer ein guter Grund sein, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen, auch mit gutem Rat von Experten.


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vier rote E-Roller stehen an der Straße

E-Roller: weniger Unfälle als erwartet

Auch wenn noch keine absoluten Zahlen vorliegen, scheinen sich in Deutschland weniger Unfälle mit E-Rollern zu ereignen als Experten erwartet haben.

Seit Juni 2019 dürfen in Deutschland E-Scooter gefahren werden. Dafür brauchen Fahrzeughalter eine spezielle Versicherung. Schließlich werden die flotten Flitzer bis zu 20 km/h schnell und als motorisierte Fahrzeuge eingestuft. Die Versicherer haben dafür spezielle E-Scooter-Tarife im Angebot. Statt eines Nummernschildes wird einfach eine Plakette in Nähe des Rücklichtes angebracht.

In der Regel gilt der Versicherungsschutz für ein Jahr. Und nun hat tatsächlich ein großer Versicherer angekündigt, die Prämien für den Rollerschutz nach unten korrigieren zu wollen. Der Grund ist ein positiver: Es treten weit weniger Unfälle auf als ursprünglich angenommen. Hier sei an die Debatten vor der Einführung der Roller erinnert, wonach viele schwere Unfälle vorausgesagt wurden. 

Ob andere Versicherer ebenfalls diesen Schritt gehen werden bzw. dies öffentlich kommunizieren, bleibt abzuwarten. Die Gesellschaften haben ursprünglich ihre Tarife nach den Erfahrungen mit Mopeds und Mofas kalkuliert. Auch aus der Not heraus, weil es bisher ja keine Daten zu Unfällen mit E-Rollern gab und folglich auch keine Werte, welche Schadenskosten sie verursachen.

Die Unfallgefahr sollte aber dennoch nicht verharmlost werden. So lässt eine aktuelle Studie aus den USA aufhorchen. Für das Fachblatt «Jama Surgery» haben Wissenschaftler die Daten von 100 Kliniken mit Notfallzentrum ausgewertet. Und festgestellt, dass die Zahl der Verletzungen bei E-Scooter-Unfällen mit der zunehmenden Nutzung dieser Roller stark angestiegen ist: von 2014 bis 2018 um 222 Prozent auf mehr als 39.000. Hierzu muss ergänzt werden, dass die Roller in den USA schon weit etablierter sind.

Besonders erschreckende Erkenntnis der US-Studie: Ein Drittel der eingewiesenen Scooter-Fahrer hatte bei den Stürzen schwere Kopfverletzungen erlitten. Oft gehen diese mit bleibenden Schäden einher. Ein Grund, weshalb man auf einen Helm nicht verzichten sollte, auch wenn er in Deutschland nicht vorgeschrieben ist.

Auch sonst gilt es, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Alkohol ist auf den Rollern ohnehin Tabu: Hier gelten dieselben Grenzwerte, als würde man sich hinter das Steuer eines Autos setzen. Auch auf gewagte Stunts und Sprünge sollte man in jedem Fall verzichten, weil die Scooter alles andere als stabil sind.

Als wichtige Unfallursache wurden zudem die kleinen Räder ausgemacht. Die Unfallforschung der Versicherer (UdV) fordert deshalb aktuell, dass diese einen Mindestdurchmesser von zehn Zoll (25,4 cm) aufweisen sollen. Es sollte schon beim Kauf darauf geachtet werden, dass die Räder ausreichend groß und stabil sind. Wo vorhanden, müssen Radwege für die Gefährte genutzt werden, ansonsten die Straße.


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Einbrecher mit Maske und Brechstange

Weniger Wohnungseinbrüche 2019 gezählt

Positives haben aktuell die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zu berichten: Die Zahl der Wohnungseinbrüche ging 2019 erneut zurück, bereits das vierte Jahr in Folge. Entwarnung kann aber nicht gegeben werden, denn das Niveau ist weiterhin beachtlich hoch. 

Die deutschen Versicherer zählten 2019 weniger Schäden durch Wohnungseinbrüche als im Jahr zuvor. Demnach verschafften sich in rund 95.000 Fällen Langfinger unbefugt Zugang zu einem Haus oder einer Wohnung. Das sind rund 10.000 Einbrüche weniger als noch 2018, so berichtet aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Damit setzt sich der positive Trend der letzten Jahre fort: Es ist bereits das vierte Jahr in Folge, dass weniger Einbrüche gezählt wurden. Als Grund macht der Versicherer-Verband aber nicht aus, dass es weniger Kriminelle gibt. Stattdessen würden die Bürger bessere Vorsorge treffen. „Es hat sich erneut gezeigt, dass es sich für Hausbesitzer lohnt, in bessere Sicherheitstechnik zu investieren, um so Hab und Gut gegen Einbrecher zu schützen“, sagt Bernhard Gause, Mitglied der Geschäftsführung des GDV.

Dabei kann jeder selbst einen Beitrag leisten, dass seine Wohnung oder das Haus etwas sicherer wird. Grundsätzlich gilt: Einbrecher haben keine Zeit. Und so ist jede Maßnahme, die den Zugang zur eigenen Wohnung oder dem Haus erschwert, eine gute und wichtige. Mechanische Sicherungen wie extra abschließbare Fenstergriffe oder doppelt verglaste Fenster können zum Beispiel den Einstieg von außen verhindern, wenn eine Wohnung im Erdgeschoss oder auf einer niedrigeren Etage ist. Auch sollten an warmen Tagen Balkon- und Verandatüren nicht offenstehen, sofern sich niemand dort aufhält. Auch Bewegungsmelder haben eine abschreckende Wirkung, denn Diebe scheuen das Licht.

Das sind aber nur erste Maßnahmen, um Kriminelle von den eigenen vier Wänden fernzuhalten. Die Polizei hat unter K-Einbruch eine Kampagnenseite ins Netz gestellt (https://www.k-einbruch.de/), auf der sie zahlreiche Tipps zur Einbruch-Prävention gibt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Einbau entsprechender Technik mit einem Zuschuss von bis zu 1.600 Euro.


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Badezimmer mit bodentiefer Dusche

Bodentiefe Duschen

Aktuelle Gerichtsurteile sorgen für Versicherungslücken

Gemäß den Versicherungsbedingungen hat der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen zu leisten, die durch Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden. Leitungswasser im Sinne der Bedingungen ist üblicher Weise “Wasser, das aus den fest verlegten Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung, aus den sonstigen, mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung, oder aus den Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung bestimmungswidrig ausgetreten ist.”

Über die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte wurde definiert, dass auch eine klassische Dusche mit Duschtasse eine „Einrichtung“ der Wasserversorgung darstellt. Bei undichten Fugen galt demnach die o.g. Definition, dass Wasser bestimmungswidrig aus der Einrichtung ausgetreten war. Somit waren die Nässeschäden am Gebäude im Normalfall versichert. Zum Beispiel:

  • OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 22.12.2009 – 7 U 196/07
  • AG Düsseldorf, Urt. v. 27.09.2001 – 42 C 9839/01
  • Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 11.06.2015 – 16 U 15/15

Es gibt aber aktuell auch anderslautende Gerichtsentscheidungen, die den Versicherungsschutz verneinen, explizit bei ebenerdigen Duschen.

  • OLG Düsseldorf, Urt v. 25. 07. 2018 -; Az. I-4 U24/13
  • OLG München; Hinweisbeschluss vom 30.08.2017; AZ: 25 U 1728/17

Sollten Sie ebenerdige Duschen haben, so empfehlen wir eine individuelle Prüfung Ihres Versicherungsschutzes und ggf. eine Regelung mit dem Versicherer zu treffen.

Bei Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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