Skip to main content

Tel.: 0208 740 402 - 0 | info@haehnel-am.de | Ruhrpromenade 1 | 45468 Mülheim an der Ruhr

Wetterversicherung für Freizeitbetriebe

Freizeitbetriebe sind oft stark vom Wetter abhängig. Während Outdoor-Aktivitäten meist auf schönes Wetter hoffen, läuft es bei Indoor-Attraktionen oft erst richtig gut, wenn es draußen viel regnet und ungemütlich ist. Das „schlechte Wetter“ kann man versichern. Aber: Lohnt sich eine solche Versicherung für Freizeitbetriebe?

In der Landwirtschaft oder bei Veranstaltungsrisiken sind Wetterversicherungen seit Jahrzehnten üblich. Versichert wird dort aber nicht das Wetter selbst, sondern die finanziellen Folgen eines Wetterereignisses. Zum Beispiele die Zerstörung einer Ernte durch späten Frost oder Hagelschlag oder der Ausfall einer Veranstaltung wegen Unwetterwarnung.


Seit wenigen Jahren kann man aber auch „Schlechtwetter“ unabhängig vom Nachweis eines konkreten Schadens versichern (Parametrische Wetterversicherung).

Für den einen Betrieb sind Sonne und hohe Temperaturen im Sommer „schlechtes Wetter“ für den anderen Schneemangel oder warme Temperaturen im Winter.

Jeder definiert Schlecht-Wetter anders

  • Mehr als 5 Liter Regen am 06. Juni.
  • Weniger als 10 Sonnentage im Juli
  • Weniger als 20 Tage im August mit mind. 20 Grad Tages-Höchsttemperatur
  • Weniger als 5 Regentage im Januar
  • usw.

Sollten die vorher festgelegten Wetter-Parameter eintreten, überweist der Versicherer automatisch am nächsten Tag den vereinbarten Geldbetrag – ohne Nachweis eines konkreten Schadens.

Dies klingt nach einem Traum für Freizeitbetriebe, die stark vom Wetter abhängig sind. Kann die Wetterversicherung tatsächlich eine Lösung sein?


Definition Versicherung: Eine Versicherung bietet den Ausgleich eines Risikos über ein Kollektiv und über die Zeit. Denn: Nicht jeder Betrieb brennt ab und einen kapitalen Sturmschaden erleidet man vielleicht nur alle 30 Jahre.

Mit diesem Grundgedanken im Hinterkopf ist eine Wetterversicherung sinnvoll, wenn es sich a) um ein hohes finanzielles Risiko handelt und b) man keine Möglichkeit eines zeitlichen Ausgleichs hat. Beispiele:

  • Das Open-Air-Festival am ersten Juni-Wochenende muss gegen Unwetter versichert werden.
  • Ein Obstbauer will seine Jahres-Ernte gegen Frost im April versichern.
  • Ein Freizeitpark mit angespannter Finanzlage muss sicherstellen, dass die Hauptsaison nicht ins Wasser fällt.

Für übliche Freizeitbetriebe sehen wir hingegen keinen Sinn in einer Wetterversicherung, weil das „Schlechtwetter-Risiko“ über die Zeit ausgeglichen werden kann. Auf ein schlechtes Frühjahr folgt vielleicht ein guter Sommer. Oder auf ein schlechtes Jahr folgt hoffentlich ein besseres Jahr. Nur in Fällen, in denen die Existenz auf dem Spiel steht, kann man kurzfristiges „Schlechtwetter“ sinnvoll versichern.

Sprechen Sie uns daher gerne an, wenn es um die Absicherung von kurzfristigen Wetter-Risiken geht, oder die Existenz auf dem Spiel steht. Wir beraten Sie gerne, in welchen Fällen eine Wetterversicherung Sinn macht und in welchen Fällen eher nicht.