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Gastronomiebetriebe richtig versichern

Gastronomen sind wahre Tausendsassas. Sie sind Gastgeber, Einkäufer, Koch, Buchalter, Marketingexperte und oft auch Elektriker und Hausmeister in einer Person.

Da wäre es doch schön, wenn der Gastronom nicht auch noch Versicherungsexperte sein müsste und sich darauf verlassen kann, dass er gut versichert ist!

Welche Versicherungen sind wichtig?

Ähnlich wie bei fast allen mittelständischen Betrieben, sollten folgende Versicherungen vorhanden sein:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Ertragsausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Cyber-Risk-Versicherung

Es gibt aber auch einige Besonderheiten und spezielle Ergänzungen, die den Versicherungsschutz für Gastronomen ergänzen und abrunden. Zum Beispiel:

  • Glasversicherung inkl. Werbeanlagen
  • Elektronikversicherung inkl. Küchengeräten, Steuerungs- und Medientechnik
  • Ertragsausfall bei Elektronikschäden
  • Ertragsausfall bei Stromausfall oder Ausfall der Heizungsanlage.
  • Verderb von Kühlware
  • Mitversicherung der Außengastronomie
  • Böswillige Beschädigungen und Allgefahrendeckung
  • Mietereinbauten ohne Begrenzung der Versicherungssumme
  • Verlust von Besucherhabe
  • Ertragsausfall mind. 24 Monate
  • Uvm
Versicheurng Gastronomie

Welche Fallstricke gibt es?

Viele Kunden vergessen, dass die Versicherungsbedingungen nicht nur die Pflichten des Versicherers regeln, sondern auch die Pflichten der Versicherungskunden. Diese findet man in den Versicherungsbedingungen unter den Überschriften „Obliegenheiten“ oder „Sicherheitsvorschriften“.

Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherer das Fehlverhalten sanktionieren. Zum Beispiel durch Kürzung der Schadenszahlung um 50 oder 70%, Rücktritt vom Vertrag, Kündigung, usw.

Es ist daher wichtig, dass die Versicherungsbedingungen die Sanktionsmöglichkeiten so weit wie möglich einschränken oder sogar ausschließen!

Zahlt eine Neuwertversicherung eigentlich immer den Neuwert?

Eigentlich sollte man sich als Versicherungskunde darauf verlassen können, dass eine Neuwertversicherung im Schadensfall auch den Neuwert bezahlt. Aber viele Versicherer haben mehrere sog. „Zeitwert-Vorbehaltsklauseln“.

Der Versicherer zahlt z.B. nur dann den Neuwert einer zerstörten Sache, solange der Zeitwert mind. 40% vom Neuwert beträgt. Wenn die Sache älter ist, dann muss der Versicherer nur noch den Zeitwert bezahlen. Das kann eine böse Überraschung werden. Überlegen Sie doch mal selbst, wie alt Ihre Einrichtung (z.B. Gastraum, Fußböden, Küchentechnik, Lüftung) ist. Wie hoch ist der Zeitwert dieser Sachen?

Achten Sie daher auf eine echte Neuwertversicherung unabhängig vom Alter der Sachen.

Fazit: Sie sehen, dass es viele Dinge gibt, die die Versicherer nicht offen kommunizieren. Lassen Sie sich von uns beraten, damit es im Schadensfall keine bösen Überraschungen gibt.

Ausführlichere Informationen finden Sie auch in unserem YouTube-Kanal, indem wir fachliche Themen in kurzen Videos erläutern. Zum Beispiel zu den Themen:

Zeitwert oder Neuwert

Mietereinbauten richtig mitversichern

Was ist eine Obliegenheitsverletzung?


versicherung sanitär heizungsbau

Alles Wichtige zur Versicherung für Sanitär- und Heizungsbetriebe

Sanitär- und Heizungsbetriebe gehören zu den Bauhandwerksbetrieben mit den höchsten Versicherungsbeiträgen aller Bauhandwerker. Insbesondere die wichtige Betriebshaftpflichtversicherung ist überproportional teuer, weil es ein sehr großes Schadenspotenzial gibt. Dies liegt zum einem darin begründet, dass Feuchtigkeitsschäden fast genauso schadenträchtig sein können wie Brandschäden aber auch, weil Rohrleitungen meist im Verborgenen verlegt sind und Schäden daher erst spät auffallen.

Besonderheiten zur Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt unbestritten zu dem wichtigsten Versicherungsschutz, bei dem sich auch schnell die Spreu vom Weizen trennt. Versicherungslücken können schnell auftreten. Die wichtigsten Stichpunkte bei einer guten Betriebshaftpflichtversicherung sind z.B. Versicherte Nebenrisiken, erweiterte Produkthaftpflicht für Handelsware, Mietsachschäden an Arbeitsgeräten, Mängelbeseitigungsnebenkosten, Nachbesserungsbegleitschäden, Asbestschäden, echte Vermögensschäden, uvm.

Nehmen Sie sich ruhig etwas mehr Zeit und lassen sich diese wichtigen Punkte genau erklären.

Versicherung Sanitär Heizung

Was ist sonst noch wichtig?

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung sollte jeder Betrieb folgende Versicherungen haben:

  • Inhaltsversicherung
  • Ertragsausfallversicherung
  • Cyber-Risk Versicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Wenn Auftraggeber Bürgschaften verlangen (z.B. Vertragserfüllungsbürgschaften, Anzahlungsbürgschaften) kann dies über spezielle Kautionsversicherungen dargestellt werden, um die Kreditlinie bei der Bank nicht einzuschränken.

Eine Autoinhaltsversicherung versichert Handelsware und Werkzeuge, die sich in Firmenfahrzeugen befindet. Mögliche Schäden könnten sein: Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Brand oder Unfall des Fahrzeugs.

Bei größeren Unternehmen, insbesondere mit Fremdgeschäftsführern, sollte eine D&O-Versicherung Pflicht sein. Versichert ist hier die persönliche Haftpflicht des Geschäftsführers.

Bei Betrieben, in denen Mitarbeiter eigenverantwortlich Arbeiten und auch Entscheidungen treffen können, könnte eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll sein, falls das Vertrauen von einem Mitarbeiter oder einer anderen Vertrauensperson kriminell ausgenutzt wird.

Betriebe, die größere Aufträge annehmen, können das Risiko von Forderungsausfällen bei Ihren Auftraggebern versichern, damit die Insolvenz eines Auftraggebers keine Kettenreaktion in Gang setzt.

Spezielle Unternehmen mit speziellen Risiken erfordern natürlich auch speziellen Versicherungsschutz. So kann es auch sein, dass eine Firma, die Geothermie Anlagen baut, eine Bohrlochversicherung benötigt.

Fazit: Egal, ob Sie ein großes oder ein kleines Unternehmen führen. Wir besprechen gerne mit Ihnen gemeinsam Ihren gewünschten Versicherungsschutz und suchen Ihnen die besten Angebote vom Markt. Rufen Sie uns doch einfach an.

Noch ein Tipp: Auf unserem YouTube-Kanal erläutern wir in einem kurzen Video, warum eine ausführliche Betriebsbeschreibung wichtig ist und was passiert, wenn diese von der tatsächlichen Tätigkeit abweicht: Warum eine ausführliche Betriebsbeschreibung wichtig ist


Versicherungsschutz bei Schadensfall

„Einen guten Versicherungsschutz erkennt man erst im Schadensfall“

Sie kennen wahrscheinlich den Spruch, dass man einen guten Versicherungsschutz erst nach einem Schadensfall erkennt. Wir halten dies für vollkommen falsch und sogar gefährlich. Tatsächlich gibt es kaum ein Produkt, welches man so gut vergleichen kann wie Versicherungen.


Unserer Meinung nach dient dieser Spruch eher faulen Menschen, die keine Lust haben, sich mit dem Thema zu beschäftigen als Ausrede: „Man könne ja eh nichts machen“

Eines steht fest: Versicherer sind keine Wohltäter und handeln nicht altruistisch. Ein Versicherer zahlt nur genau das, was in den Versicherungsbedingungen steht. Manchmal will er noch nicht einmal das freiwillig zahlen aber er zahlt niemals mehr. Glauben Sie uns!

Daher kann man den Wert eines Versicherungsschutzes sehr wohl in den Versicherungsbedingungen erkennen. Man kann es sogar nachlesen: Wort für Wort.

Warum der Vergleich von Versicherungsbedingungen wichtig ist

Es gibt kaum ein Produkt, welches man so gut vergleichen kann, wie Versicherungen. Einen Fernseher oder eine Waschmaschine können Sie nicht so einfach auseinanderschrauben und die Qualität prüfen. Bei Versicherungsbedingungen geht das.

Natürlich ist es für einen Laien sehr schwer, die Versicherungsbedingungen zu verstehen und dann auch noch in Verbindung mit Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung zu deuten.

Aber, dafür sind wir schließlich da!

Ich verlasse mich auch auf viele Spezialisten, weil ich mich mit vielen Dingen nicht auskenne. Das sind z. B. unsere Steuerberater, Rechtsanwälte, IT-Fachleute, Werbeexperten, Kfz-Mechaniker.

Machen Sie nicht den Vogel-Strauß-Fehler und stecken den Kopf in den Sand. Lassen Sie insbesondere Ihre alten Versicherungsverträge, die seit mehr als 10 Jahren nicht mehr aktualisiert wurden, prüfen und warten Sie nicht auf den nächsten Schaden. Es könnte ein Großschaden sein.

Wir erleben immer wieder, dass Kunden auf Beratung verzichten, an uralten Versicherungsverträgen festhalten und dann schimpfen (immer auf den Versicherer), wenn es zu spät ist.

Von wem sollten Sie sich beraten lassen?

Wenn wir eine Meinungsverschiedenheit mit einem Versicherer haben (das kommt regelmäßig vor), dann fragen wir z.B. einen Rechtsanwalt oder lesen in Fachliteratur nach und studieren Rechtsprechungsurteile. Wir würden aber bestimmt nicht auf die Idee kommen beim Versicherer anzurufen und uns dort erkundigen, ob der Versicherer wirklich Recht hat.

Umso verwunderter sind wir immer wieder, dass viele Verbraucher den Versicherungsvertreter um Rat fragen, wenn sie wissen wollen, ob der Arbeitgeber des Vertreters Recht hat oder nicht. Wie soll das gehen? Welche Erwartung haben diese Verbraucher? Soll der Versicherungsvertreter gegen die Interessen seines Arbeitgebers handeln?

Lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten. Das kann z. B. sein

  • -ja klar- ein guter Versicherungsmakler
  • ein Versicherungsberater, der gegen Honorar berät
  • ein Fachanwalt für Versicherungsrecht

Ungeeignet sind dagegen:

  • Freunde und Arbeitskollegen
  • Internetportale
  • Der Bankberater
  • Versicherungsvertreter, die nur für eine oder wenige Gesellschaften arbeiten

Wie finden Sie einen guten Versicherungsmakler?

Natürlich können Sie immer auch an einen schlechten Versicherungsmakler geraten. Aber Sie können das Risiko fast auf null reduzieren, wenn Sie folgende Punkte bei der Auswahl berücksichtigen:

  • Wie lange ist der Versicherungsmakler schon als Versicherungsmakler tätig? Erst seit wenigen Jahren oder seit Jahrzehnten?
  • Handelt es sich um eine One-Man-Show oder gibt es ein Team, dass neben ihm steht?
  • Ist der Versicherungsmakler in Verbänden organisiert oder hat sogar ein Qualitäts-Zertifikat?
  • Bieten der Versicherungsmakler neben Versicherungsprodukten noch einen ganzen Bauchladen an weiteren Produkten an? Z. B. Finanzierungen, Kapitalanlagen, Immobilien, Stromtarife? Kann er das in dieser Breite überhaupt leisten?
  • Gibt es glaubhafte positive Rezensionen von zufriedenen Kunden?
  • Können Freunde oder Berufskollegen den Versicherungsmakler empfehlen?
  • Ist der Versicherungsmakler auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert?
  • Bietet der Versicherungsmakler mehrere Alternativen an und macht die Vor- und Nachteile transparent?

Haben wir Sie mit unserem Beitrag überzeugt?

Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie allumfassend und optimieren Ihren Versicherungsschutz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Dann klappt es auch im Schadensfall.

Buchen Sie bequem einen Online-Beratungstermin. Wir helfen gern.


Mann hält Unterlagen in der Hand

Versicherungsunterlagen: Nicht zu schnell entsorgen!

Wer eine Versicherung abschließt, bekommt oft zum Versicherungsschutz noch jede Menge Papier. Was aber ist wie lange aufzuheben? Hierüber informiert die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV).

Am wichtigsten ist die Police bzw. der Versicherungsschein

Am wichtigsten von allen Versicherungsunterlagen ist die Police, auch Versicherungsschein genannt. Denn dieses Papier begründet den Anspruch auf die Versicherungsleistung. Deswegen sollte die Police mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufbewahrt werden.

Aber auch nach Ablaufen des Vertrags sollte man nicht zu vorschnell mit dem Schredder sein – selbst dann nicht, wenn eine Leistung nach Ablauf des Vertrags ausgezahlt wurde (wie zum Beispiel bei manchen Lebensversicherungen).

Versicherungsschein: Erst nach Vertragsende und Verjährungsfrist entsorgen

Denn maßgebend sind die zivilrechtlichen Verjährungsfristen. Könnte es doch sein, dass auch nach Bezug der Leistung ein Anspruch bewiesen werden muss. Gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) liegt die allgemeine Verjährungsfrist bei drei Jahren.

Hinzu kommt, dass Auszahlungen von Renten- und Lebensversicherungen auch steuer- und erbrechtlich von Belang sein können. Auch dann ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Unterlagen noch nicht geschreddert hat.

Was tun bei verlorenem Versicherungsschein?

Was aber ist zu tun, wenn man den Versicherungsschein noch vor Vertragsende verloren hat? Dann sollte man die Versicherung oder den Berater kontaktieren, und zwar unverzüglich nach Bemerken des Verlusts.

Die Versicherung stellt daraufhin einen Ersatzversicherungsschein aus. Hierbei können dem Kunden Kosten entstehen. Diese aber sind das kleinere Übel gegenüber dem Verlust.

Auch andere Unterlagen müssen aufbewahrt werden

Doch auch andere Unterlagen sollte man aufheben, um den Anspruch auf eine Schadenleistung zu begründen. Das trifft zum Beispiel bei einer Hausratversicherung zu: Oft ist es schwer, den Wert zerstörter oder gestohlener Gegenstände nachzuweisen. Leichter hat man es als Versicherungsnehmer, wenn man die Kaufbelege der Einrichtung aufgehoben hat. Zusätzlich wird empfohlen, wertvolle Einrichtungsgegenstände zu fotografieren.

Zu bedenken ist auch: Einige Beiträge, wie zum Beispiel für die Haftpflicht, können steuerlich geltend gemacht werden. Aus diesem Grund kann auch das Aufheben von Zahlungsbelegen lohnen. Wer mehr zu den Aufbewahrungsfristen von Versicherungsunterlagen und weiteren Unterlagen wissen will, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.


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Reh guckt in die Kamera

Wildunfälle: Hohe Gefahr im Frühling

Im April und Mai ist die Gefahr eines Wildunfalls höher als in jeder anderen Jahreszeit, warnen Versicherer.

Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein. Denn im April und Mai ist die Gefahr, einen Wildunfall zu erleben, besonders hoch. Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, dass die Abweichung von der mittleren Häufigkeit eines versicherten Wildunfalls im April 16 Prozent beträgt. Im Mai sogar 22 Prozent. Selbst im Herbst – der zweiten „Hochzeit“ für Wildunfälle im Jahr – beträgt die Abweichung höchstens 13 Prozent.

Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Wildunfälle entstehen, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Voraussetzung in den meisten Fällen: Der Wildunfall ereignete sich mit Haarwild (z. B. Rehe, Wildschweine). Einige Versicherer decken in ihrer Teilkasko zusätzlich weitere Tierarten ab.

2020 zahlten die Kfz-Versicherer 853 Millionen Euro für 272.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Fahrzeugen. Jeder Wildunfall kostet die Versicherer also durchschnittlich über 3.100 Euro. Das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Als Grund für diese Entwicklung nennt der GDV höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig getauscht werden müssen.

Gut zu wissen: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildunfall keinen Einfluss.

Besonders wichtig: Jeder Wildunfall ist unverzüglich entweder der Polizei oder der Forstbehörde anzuzeigen. Der Nachweis hierüber muss dem Versicherer vorgelegt werden.


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zwei Personen unterschreiben einen Vertrag

Die verrücktesten Versicherungen: Acht ungewöhnliche Policen, die wenige kennen

Es gibt sehr wichtige Versicherungen, die jeder Mensch unbedingt haben sollte und weniger wichtige Versicherungen. Die nachfolgenden Versicherungen sind hingegen wirklich skurril.

1. Versicherung gegen Entführung durch Alien

Ob ein Besuch von Aliens stattfindet – und dann noch eine Entführung?
Wenn ein Versicherter tatsächlich entführt werden sollte und danach wieder sicher auf der Erde abgesetzt wird, dann springt die Versicherung ein. Die Entführung muss selbstverständlich nachgewiesen werden. Angeboten wurde das spezielle Versicherungspaket zum Beispiel durch die Londoner GRIP Versicherung.

2. Versicherung gegen Lotto-Niederlagen
Eine Niederlage im Lotto ist nichts unwahrscheinliches trotzdem können sich die Spieler gegen das Verlieren absichern. Die Versicherung richtet sich an diejenigen, die nicht einmal zwei Richtige erspielen können. Eine solche Police bietet zum Beispiel der Versicherer Sir Huckleberry Insurance Company an, der seinen Klienten immerhin stolze 10.000 Euro als Versicherungssumme auszahlt.

3. Versicherung gegen Zwillinge
Bei dem ersten Kinderwunsch soll es nicht mehr als ein Kind sein? Wer auf Nummer sicher gehen möchte, greift zur Zwillingsversicherung. Sollten dann tatsächlich zwei oder mehr Babys sein, zahlt der Anbieter einen Fixbetrag aus. Wer im Vorfeld bereits Zwillinge in der Familie hat oder selbst einer ist, hat übrigens geringere Chancen auf die Police.

4. Versicherung gegen Bettwanzen
Kleine Insekten wie Bettwanzen, verstecken sich im Bettgestell oder in der Matratze. In Hotels sind sie hingegen eher an Möbeln oder Gegenständen nahe des Kopfendes zu finden. Bewohner und Besitzer können sich mit einer Bettwanzen-Versicherung schützen, die für Verdienstausfülle, Sanierungen oder neue Matratzen aufgrund von Befall aufkommt.

5. Versicherung gegen den Abstieg des Lieblings-Fußballvereins
Fußball ist ein emotionaler Sport – Fans, die den Abstieg nicht ertragen können oder sich im Fall der Fälle als Trost wenigstens dafür entschädigen lassen wollen, können tatsächlich eine sogenannte Abstiegsversicherung abschließen. Wandert der Verein dann beispielsweise von der 1. in die 2. Liga, so wird ein Fixbetrag als Entschädigung ausgezahlt.

6. Versicherung gegen das Steckenbleiben im Fahrstuhl
Schon einmal dran gedacht, dass der Fahrstuhl stecken bleibt? Wer sich vor diesem Szenario fürchtet und sich zumindest finanziell entschädigen lassen möchte, kann dies für einen Jahresbeitrag von rund zwölf Euro tun. Bleibt der Fahrstuhl dann tatsächlich einmal stecken, so winken immerhin 75 Euro Entschädigungssumme.

7. Versicherung gegen die geplatzte Ehe
Der oder die Zukünftige/r antwortet mit einem Nein auf die Frage aller Fragen. Doch selbst gegen dieses unschöne Erlebnis können sich unsichere Bald-Eheleute versichern. Mit nur zwölf Euro pro Jahr schützen Mann und Frau sich vor dem Ernstfall und bekommen 100 Euro überwiesen.

8. Versicherung für Männer im Kreissaal
Die Geburt des eigenen Nachwuchses ist ein spannendes und einmaliges Ereignis, an dem Väter teilnehmen wollen. Nicht jeder Mann übersteht die Geburt jedoch problemlos, manche fallen sogar in Ohnmacht. Für Abhilfe sorgt eine Versicherung gegen die Ohnmacht im Kreissaal, welche die künftigen Mütter finanziell entschädigt.


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Gebäude an der Ruhr

Kommt die Elementarschaden-Pflichtversicherung?

Die katastrophalen Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben auch die Debatte über eine Elementarschaden-Pflichtversicherung neu entfacht. Denn allein eine Wohngebäudeversicherung reicht eben nicht aus, um das Eigenheim gegen die Gefahren von Flut und Hochwasser abzusichern. Besser ist aber, man sorgt gleich vor: Denn das Gros der Häuser in Deutschland ist nach wie vor versicherbar.

Die Hochwasserkatastrophe, die im Juli über Teile Deutschlands hereinbrach, war eine der schwersten Naturkatastrophen in Mitteleuropa seit Jahrzehnten. 184 Menschen verloren ihr Leben, doch auch der finanzielle Schaden ist immens. So stehen viele Betroffene vor dem Nichts: Tausende Häuser wurden zerstört oder unbewohnbar. Die Versicherungswirtschaft schätzt den Schaden auf 5,5 Milliarden Euro.

Das hat auch die Debatte über eine mögliche Pflichtversicherung neu entfacht. Der Hintergrund: Eine „einfache“ Wohngebäudeversicherung kommt für die Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen nicht auf. Hierfür ist ein extra Elementarschutz notwendig. Dieser ist aber speziell in Hochwasser-Risikogebieten nicht so einfach zu haben bzw. sehr teuer, wenn sich das Haus in der höchsten Hochwasser-Gefährdungszone Zürs4 befindet. In den Gebieten, die besonders durch Tief „Bernd“ betroffen waren, hatten teils nur 30 Prozent der Hausbesitzer einen Elementar-Schutz.

Die Idee ist nun, dass das Risiko leichter zu versichern ist, wenn sich alle absichern müssen: und das Risiko so auf mehr Schultern verteilt wird. So fordern unter anderem die Verbraucherzentralen eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden, aber auch Politiker mehrerer Parteien haben sich entsprechend geäußert. Tatsächlich gibt es in einigen Nachbarstaaten Vorbilder hierfür: So sehen etwa mehrere Kantone in der Schweiz eine Versicherungspflicht für Allgefahren vor. Auch in Frankreich gibt es eine Elementar-Pflicht: Dort zahlen Neukunden automatisch einen Aufpreis von zwölf Prozent.

Viele Stimmen gegen Versicherungspflicht

Doch ob in Deutschland eine solche Pflicht durchsetzbar ist, ist ungewiss. Denn es gibt auch viele Gegenstimmen. Nicht zuletzt die Versicherungswirtschaft spricht sich gegen eine verpflichtende Elementarschaden-Versicherung aus. Übrigens mit guten Gründen. Sie gibt zu bedenken, dass diese Fehlanreize setzen würde, in besonders gefährdeten Regionen zu bauen, und auch den Hochwasserschutz zu umgehen, z. B. durch die Versiegelung von Flächen, die man eigentlich benötigt, um das Wasser abfließen zu lassen. Dann müssten die Versicherer und Beitragszahler mit dafür zahlen, wenn Häuser und Siedlungen falsch geplant werden. Hier sei es besser, erst gar nicht in besonders gefährdeten Regionen zu bauen.

Deshalb sollten Hausbesitzer selbst aktiv werden und den dringend benötigten Elementarschutz abschließen. Auch, weil das Gros der Bundesländer seit dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfen mehr gewährt, wenn man nach einem Hochwasser nicht nachweisen kann, sich aktiv um Schutz bemüht zu haben. Ein solcher Nachweis gelingt unter anderem mit dem Beratungsprotokoll eines Versicherungsvermittlers. Zwar haben die Landesregierungen nach der jüngsten Katastrophe – aufgrund ihrer Schwere – auch Hauseigentümern geholfen, die keinen solchen Vertrag hatten. Aber in Bayern bekamen sie zum Beispiel weniger Soforthilfe als jene Betroffenen mit Elementarschadenversicherung.

Bedroht von Hochwasser sind übrigens nicht nur Regionen, die in einem Tal gelegen sind oder an einem Gewässer. Stichwort Starkregen: Der kann überall in Deutschland auftreten und für schwere Überschwemmungen sorgen, so warnt die Versicherungswirtschaft.


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Schneebedekte Landschaft mit verschneiten Dächern

Schneelasten gefährden Gebäude: Guter Versicherungsschutz ist wichtig!

Schnee auf Dächern kann zum Risiko für Häuser, Autos und Menschen werden. Das trifft umso mehr zu, je nasser der Schnee ist. Aus diesem Grund informiert die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) auch aktuell darüber, welche Versicherung für was leistet – und erinnert an den notwendigen Abschluss einer Elementarschadenversicherung.

Die Gefahr nicht unterschätzen

Schnee belastet Dachkonstruktionen teils erheblich, wie neben dem GDV auch der TÜV Rheinland warnt. Und die Last, unter der die Dächer ächzen, kann sich durch wechselndes Wetter schnell vergrößern. Denn Pulverschnee wiegt weitaus weniger als nasser Schnee. Und wechseln Schnee- und Tauperioden schnell ab, entstehen laut TÜV Rheinland schnell jene tückischen Überlasten, die einer Dachkonstruktion zum Verhängnis werden.

Anschaulich wird die Gefahr durch folgende Zahlen der Experten: 10 Zentimeter Pulverschnee wiegen pro Quadratmeter etwa 10 Kilogramm. Die gleiche Menge Nassschnee wiegt bereits bis zu 40 Kilogramm. Gefriert der Schnee zu Eis, erhöht sich das Gewicht auf bis zu 90 Kilogramm – und das pro Quadratmeter, wie der TÜV Rheinland warnt.

Häuser mit Flachdächern besonders gefährdet

Je nach Menge und abhängig von der Witterung wird eine zunächst unkritische Schneedecke damit schnell zu einer tonnenschweren Belastung. Zwar sind schwere Unglücke wie bei der Sporthalle in Bad Reichenhall, als 15 Menschen beim Einsturz der Hallendecke starben, eher selten. Dennoch veranschaulichen sie die drohende Gefahr.

Besonders gefährdet sind Häuser mit Flachdächern. Im Gegensatz zu steilen Dächern kann der Schnee hier nicht abrutschen, sondern sammelt sich mit seinem gesamten Gewicht. Aber auch für Scheddächer besteht eine große Gefahr. Denn mehrere Dächer reihen sich hier hintereinander – und in den Vertiefungen sammelt sich ebenfalls viel Schnee.

Elementarschadenversicherung ist wichtig

Welche Versicherung aber kommt für Schäden auf, sobald eine hohe Schneelast ein Gebäude beschädigt oder ein Dach zum Einsturz bringt? Entgegen weitläufiger Irrtümer reicht hierfür eine einfache Wohngebäudeversicherung nicht aus. Stattdessen muss eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden – diese sichert Gebäude auch vor Naturgefahren ab.

Die Elementarschadenversicherung gibt es als Zusatzbaustein für die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur Schäden durch Schnee und Lawinen, sondern auch durch Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen. Auch für Überschwemmungsschäden ist die Elementarschadenversicherung ein nötiger Schutz. Hausbesitzer sind gut beraten, ihr Wohneigentum gegen alle diese Wetterrisiken abzusichern, informiert der GDV.

Autofahrer: Mit Vollkasko gut vor Lawinenschäden abgesichert

Für Autofahrer gilt: Mit einer Kfz-Vollkaskoversicherung ist man auf der sicheren Seite. Denn diese leistet, sobald ein Auto durch eine Dachlawine beschädigt wurde. Geringer ist der Versicherungsschutz durch eine Teilkaskoversicherung – diese leistet nur für beschädigte Autoscheiben. Aber was ist, wenn man über gar keinen Kasko-Schutz verfügt?

Man könnte an dieser Stelle einwenden: Haften denn nicht die Hausbesitzer für Schäden durch herabfallenden Schnee? Dies trifft allerdings nur zu, sobald der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Vor Gericht aber lasse sich eine solche Pflichtverletzung nur schwer beweisen.

Haftpflichtversicherung leistet, wenn eine fremde Person zu Schaden kommt

Wird eine fremde Person durch einen Schneerutsch verletzt, weil der Hausbesitzer Sicherungspflichten vernachlässigt hat, dann springt die Haftpflichtversicherung ein. Bei vermieteten Häusern ist der Abschluss einer Haus- oder Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich.

Vorsicht beim Schneeräumen

Freilich: Ein Freibrief dafür, die Sicherungspflichten zu verletzten, ist dieser Versicherungsschutz nicht – schon deswegen nicht, weil die Vernachlässigung im schlimmsten Fall das Dach und das Gebäude gefährdet. Denn auf der sicheren Seite ist nur, wer das Dach von Schnee befreit.

Wer selbst sein Dach säubern will, muss extra vorsichtig sein. Die Räumung sollte abschnittsweise und von verschiedenen Seiten erfolgen, damit es nicht zu Stabilitätsproblemen durch eine einseitige Belastung kommt. Auch sollte sich selbst der Wagemutigste nicht ungesichert auf das Dach begeben – bedeuten doch Schnee und Eis auch Rutschgefahr. Hier ist es besser, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen oder das Dach von Luken oder von einer Hebebühne aus zu säubern.

Schneelasten gefährden Gebäude: Guter Versicherungsschutz ist wichtig

Schnee auf Dächern kann zum Risiko für Häuser, Autos und Menschen werden. Das trifft umso mehr zu, je nasser der Schnee ist. Aus diesem Grund informiert die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) auch aktuell darüber, welche Versicherung für was leistet – und erinnert an den notwendigen Abschluss einer Elementarschadenversicherung.

Die Gefahr nicht unterschätzen

Schnee belastet Dachkonstruktionen teils erheblich, wie neben dem GDV auch der TÜV Rheinland warnt. Und die Last, unter der die Dächer ächzen, kann sich durch wechselndes Wetter schnell vergrößern. Denn Pulverschnee wiegt weitaus weniger als nasser Schnee. Und wechseln Schnee- und Tauperioden schnell ab, entstehen laut TÜV Rheinland schnell jene tückischen Überlasten, die einer Dachkonstruktion zum Verhängnis werden.

Anschaulich wird die Gefahr durch folgende Zahlen der Experten: 10 Zentimeter Pulverschnee wiegen pro Quadratmeter etwa 10 Kilogramm. Die gleiche Menge Nassschnee wiegt bereits bis zu 40 Kilogramm. Gefriert der Schnee zu Eis, erhöht sich das Gewicht auf bis zu 90 Kilogramm – und das pro Quadratmeter, wie der TÜV Rheinland warnt.

Häuser mit Flachdächern besonders gefährdet

Je nach Menge und abhängig von der Witterung wird eine zunächst unkritische Schneedecke damit schnell zu einer tonnenschweren Belastung. Zwar sind schwere Unglücke wie bei der Sporthalle in Bad Reichenhall, als 15 Menschen beim Einsturz der Hallendecke starben, eher selten. Dennoch veranschaulichen sie die drohende Gefahr.

Besonders gefährdet sind Häuser mit Flachdächern. Im Gegensatz zu steilen Dächern kann der Schnee hier nicht abrutschen, sondern sammelt sich mit seinem gesamten Gewicht. Aber auch für Scheddächer besteht eine große Gefahr. Denn mehrere Dächer reihen sich hier hintereinander – und in den Vertiefungen sammelt sich ebenfalls viel Schnee.

Elementarschadenversicherung ist wichtig

Welche Versicherung aber kommt für Schäden auf, sobald eine hohe Schneelast ein Gebäude beschädigt oder ein Dach zum Einsturz bringt? Entgegen weitläufiger Irrtümer reicht hierfür eine einfache Wohngebäudeversicherung nicht aus. Stattdessen muss eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden – diese sichert Gebäude auch vor Naturgefahren ab.

Die Elementarschadenversicherung gibt es als Zusatzbaustein für die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur Schäden durch Schnee und Lawinen, sondern auch durch Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen. Auch für Überschwemmungsschäden ist die Elementarschadenversicherung ein nötiger Schutz. Hausbesitzer sind gut beraten, ihr Wohneigentum gegen alle diese Wetterrisiken abzusichern, informiert der GDV.

Autofahrer: Mit Vollkasko gut vor Lawinenschäden abgesichert

Für Autofahrer gilt: Mit einer Kfz-Vollkaskoversicherung ist man auf der sicheren Seite. Denn diese leistet, sobald ein Auto durch eine Dachlawine beschädigt wurde. Geringer ist der Versicherungsschutz durch eine Teilkaskoversicherung – diese leistet nur für beschädigte Autoscheiben. Aber was ist, wenn man über gar keinen Kasko-Schutz verfügt?

Man könnte an dieser Stelle einwenden: Haften denn nicht die Hausbesitzer für Schäden durch herabfallenden Schnee? Dies trifft allerdings nur zu, sobald der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Vor Gericht aber lasse sich eine solche Pflichtverletzung nur schwer beweisen.

Haftpflichtversicherung leistet, wenn eine fremde Person zu Schaden kommt

Wird eine fremde Person durch einen Schneerutsch verletzt, weil der Hausbesitzer Sicherungspflichten vernachlässigt hat, dann springt die Haftpflichtversicherung ein. Bei vermieteten Häusern ist der Abschluss einer Haus- oder Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich.

Vorsicht beim Schneeräumen

Freilich: Ein Freibrief dafür, die Sicherungspflichten zu verletzten, ist dieser Versicherungsschutz nicht – schon deswegen nicht, weil die Vernachlässigung im schlimmsten Fall das Dach und das Gebäude gefährdet. Denn auf der sicheren Seite ist nur, wer das Dach von Schnee befreit.

Wer selbst sein Dach säubern will, muss extra vorsichtig sein. Die Räumung sollte abschnittsweise und von verschiedenen Seiten erfolgen, damit es nicht zu Stabilitätsproblemen durch eine einseitige Belastung kommt. Auch sollte sich selbst der Wagemutigste nicht ungesichert auf das Dach begeben – bedeuten doch Schnee und Eis auch Rutschgefahr. Hier ist es besser, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen oder das Dach von Luken oder von einer Hebebühne aus zu säubern.


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Schlüsselbund liegt auf dem Boden

Schlüsselverlust – ein teures Risiko

Verliert man seinen Wohnungsschlüssel oder einen Schlüssel des Arbeitgebers – zum Beispiel den Büroschlüssel – kann dies schnell teuer werden. Verbraucherzentralen schätzen: Der Verlust eines Gemeinschaftsschlüssels kostet schnell so viel wie ein Kleinwagen. Hier hilft der richtige Versicherungsschutz.

Es kann schnell gehen: Man steht vor der Wohnung und bemerkt, dass der Schlüssel fehlt. Im besten Fall ist Unachtsamkeit die Ursache des Verlusts. Man hat den Schlüssel einfach irgendwo liegen lassen und es besteht die Chance, ihn wiederzubekommen. Im schlimmsten Fall ist man Opfer eines Diebstahls geworden oder hat den Schlüssel verloren. Wer hier richtig versichert ist, kann den Schaden lindern.

Schlüsseldienst: Abzocke droht

Der erste Griff bei Verlust des Schlüssels ist oft der zum Handy. Helfen doch Schlüsseldienste, in die Wohnung zu kommen. Aber Vorsicht: In der Vergangenheit wurden immer wieder unseriöse Anbieter bekannt, die Betroffene in ihrer Not durch überteuerte Preise abzocken wollten. Auch bei auffallend günstigen Preisen sollten die Alarmglocken läuten.

So warben Anbieter dafür, für nur fünf Euro die Tür zu öffnen – plötzlich wurden aber vor verschlossener Tür 500 Euro in bar verlangt. Doch nicht nur bei solchen Tricks droht Unbill. Bei einem Test der Stiftung Warentest lag die Preisspanne zwischen guten 65 Euro als Minimum und 415 Euro als Maximal-Preis. Verbraucherschützer halten aber, je nach Bundesland oder nach Tages- oder Nachtzeit, Komplettpreise zwischen 60 und 150 Euro für angemessen.

Da ist es gut, dass Wucherpreise bei Schlüsseldiensten juristisch geahndet werden können. So hat unter anderem das Amtsgericht Bergisch Gladbach die Sittenwidrigkeit eines Vertrages bemängelt, da die Kosten den Durchschnittspreis um fast 200 Prozent überschritten (Az. 68 C 404/13). In einem anderen Fall verurteilte ein Gericht einen Anbieter sogar zu einer Gefängnisstrafe, weil er wiederholt einen hohen vierstelligen Betrag verlangte. Wer sich vor einer Schlüsseldienst-Abzocke schützen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln: Haftpflichtschutz geboten

Ist man aber nach Schlüsselverlust erst einmal in die eigene Wohnung gelangt, ist der Ärger noch nicht ausgestanden. Denn zunächst müssen andere informiert werden. Können doch Einbrüche und Folgeschäden drohen. Demnach ist als erstes der Vermieter oder die Hausverwaltung zu informieren.

Da durch das Auswechseln der Schlösser oder gar durch den Austausch ganzer Schließanlagen hohe Kosten drohen, empfiehlt sich auf jeden Fall der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert hierzu auf seiner Verbraucherseite: Ob überhaupt Versicherungsschutz besteht und wie hoch dieser ist, hängt vom einzelnen Vertrag ab.

So ist der Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln zwar häufig durch die Haftpflicht-Police abgesichert, zum Beispiel der Verlust von “privaten fremden Schlüsseln“. Jedoch sollten Vertragsbedingungen unbedingt auf diesen Versicherungsschutz hin geprüft werden. Auch kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt sein oder es wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart. Ist man sich unsicher, ob die eigene Haftpflicht-Police den Schlüsselverlust privater Schlüssel abdeckt, lohnt sich Rat von einem Fachmann.

Schlüsseldiebstahl: Hausratversicherung muss informiert werden

Besondere Obacht ist geboten, wenn der Schlüssel gestohlen wurde, zum Beispiel durch Entwenden einer Handtasche, in der sich der Wohnungsschlüssel befand. Wenn Diebe über Papiere und Wohnungsschlüssel verfügen, ist nicht ausgeschlossen, dass sie in die Wohnung einbrechen. In einem solchen Fall sollte schnellstens die Polizei, aber auch die Hausratversicherung informiert werden.

Dringen Diebe dann tatsächlich mit dem gestohlenen Schlüssel in die Wohnung ein, leistet die Hausratversicherung für die gestohlenen Sachen. Dies aber auch nur, wenn zuvor auch der Diebstahl des Schlüssels bei dem Versicherer gemeldet wurde. Ohne Meldung hingegen kann die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern.

Verlust beruflicher Schlüssel: nicht immer durch Policen abgedeckt 

Besonders teuer kann es werden, wenn berufliche Schlüssel verloren gehen. So kostete der Verlust eines Dienstschlüssels durch einen Lehrer 25.000 Euro, da die komplette Schließanlage einer Schule zu ersetzen war. Zudem kann es beim Verlust fremder betrieblicher Schlüssel zum Beispiel auch notwendig sein, Objektschützer für ein Firmengelände zu engagieren. Auch für solche Fälle kann Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Haftpflichtversicherung leistet in der Regel nur, wenn der Tarif den Verlust „fremder“ beruflich oder betrieblich genutzter Schlüssel auch umfasst. Wer sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte deshalb auch für das Risiko des Verlusts beruflicher Schlüssel dringend eine Expertin oder einen Experten zu Rate ziehen. Denn wer nicht genügend für solche Risiken abgesichert ist, dem drohen im Fall der Fälle aufgrund der hohen Kosten ernste finanzielle Folgen.


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Collage aus Schadencsenarien

“Typisch Versicherung”

In unserer täglichen Arbeit kommt es immer mal wieder vor, dass Schäden von Kunden nicht oder nicht vollständig durch die Versicherer bezahlt werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig.

Es gibt leider auch bei uns Fälle, in denen die Versicherer aus uns unerklärlichen Gründen Leistungen verweigern, weil sie bei der Prüfung des Schadens zu anderen Ergebnissen kommen. Z. B. weil Sachverständige die Kausalität eines Schadens nicht sehen oder der Versicherer die vertraglichen Obliegenheiten sehr streng auslegt.

In diesen Fällen ist es selbstverständlich unsere Pflicht, an der Seite unserer Kunden gegen die Versicherer vorzugehen.

Zumeist sind es leider jedoch falsche Vorstellungen, Unwissenheit oder auch einfach nur mangelnder Versicherungsschutz. Hier ist es dann unsere undankbare Aufgabe, dies unserem Kunden zu erklären – was nicht immer einfach ist.

Oft hören wir dann „Typisch Versicherung! Da zahlt man jahrelang seine Beiträge und wenn man einen Schaden hat, dann zahlen die nicht.“

Diese doch sehr pauschale Aussage ärgert einen Versicherungsmakler, der seinen Job mag.

Aber versuchen wir mal, das sachlich zu klären, auf Grundlage der Branchenzahlen aus 2018.

Fangen wir mit dem liebsten Thema der Deutschen an – dem Auto.

Die deutsche Versicherungswirtschaft nimmt hier jährlich 27,8 Mrd. Euro Beiträge ein. Ein stolzer Betrag! Allerdings regulierten die Versicherer im letzten Jahr davon auch über 9 Mio. Schäden mit einer Gesamtsumme von 27,3 Mrd. Euro. Gerade einmal 2% der Beitragseinnahmen verblieben also den Versicherern.

Oder nehmen wir die Wohngebäudeversicherung.

Mit 7,7 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ebenfalls ein wichtiger Bereich. Im letzten Jahr wurden mehr als 2,6 Mio. Schäden über 8,3 Mrd. Euro reguliert. Die Versicherungsbranche hat hier also einen Verlust von 8% gemacht.

Dabei betraf dies nicht nur die Wohngebäudeversicherung , sondern sogar  die gesamte Sachversicherung. Beitragseinnahmen von 20,3 Mrd. Euro standen 20,9 Mrd. Euro Schadenzahlungen gegenüber.

Besonders gravierend sieht es im gewerblichen Bereich aus. Hier wurde ein Verlust in Höhe von 17% realisiert, der 1,2 Mrd. Euro entspricht.

Selbst die Rechtsschutzversicherung, die sehr viele Leistungsausschlüsse hat, ist keine „Cashcow“ der Versicherungswirtschaft. Von 4,1 Mrd. Euro Beitragseinnahmen mussten im letzten Jahr über 4 Mio. Rechtsstreitigkeiten finanziert werden, für eine Gesamtsumme von 3,9 Mrd. Euro. Von 100 Euro Beiträgen verblieben bei den Versicherern also nur 4 Euro – und natürlich nicht als Gewinn. Denn schließlich müssen auch Versicherer z.B. Gehälter bezahlen und Gebäude unterhalten.

Natürlich soll hier nicht verschwiegen werden, dass es auch (noch) ertragreiche Sparten gibt.

So wirft die private Unfallversicherung im Branchendurchschnitt 20% Gewinn ab, aber dies eher bei der Allianz, Provinzial und Co. als bei den von uns erarbeiteten und angebotenen Maklerkonzepten, die stark rabattiert sind. Hier regieren leider auch die roten Zahlen.

Also: „Typisch Versicherung ?“

Richtig ist, dass die Versicherungswirtschaft alleine in der Schaden- und Unfallversicherung im Jahr 2018 mehr als 23 Mio. Schäden reguliert hat. Wenn der Eindruck besteht, dass Versicherer üblicherweise nicht bezahlen, muss dies also andere Ursachen haben.

Unsere Empfehlung: Beschäftigen Sie sich nicht erst nach einem Schaden mit Ihren Versicherungsverträgen, sondern vorher. Informieren Sie sich umfassend. Klären Sie mit Ihrem Versicherer unmissverständlich, welche Gefahren versichert sind und welche wichtigen Leistungsausschlüsse es gibt. Lassen Sie sich Alternativen aufzeigen und fragen Sie unbedingt immer nach, wenn Sie Dinge nicht verstehen.

Dafür stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!


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