Unsere Lösungen für Beamte auf Lebenszeit
Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie zwar Versorgungsansprüche – aber diese reichen im Fall einer Dienstunfähigkeit oft nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten. Denn: Ab dem Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit steigen Ihre Pensionsansprüche nicht weiter. Die Versorgungslücke zwischen Ihrer erdienten Pension und dem, was Sie bei regulärem Dienst bis zur Regelaltersgrenze erreicht hätten, kann mehrere hundert Euro pro Monat betragen.
Für Sie empfehlen wir Die Bayerische mit SolitärExklusiv – die derzeit beste Kombination aus echter DU-Klausel und exklusiven Mehrwerten.
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Die Bayerische – Der Spezialist für Beamte
Die Bayerische ist seit Jahrzehnten auf die Absicherung von Beamten spezialisiert und bietet die beste Dienstunfähigkeitsklausel am Markt. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern, die lediglich eine „unechte“ DU-Klausel anbieten, verzichtet Die Bayerische vollständig auf eine eigene Prüfung Ihrer Dienstfähigkeit.
Das bedeutet konkret:
Stellt Ihr Dienstherr Ihre Dienstunfähigkeit fest und versetzt Sie in den Ruhestand, zahlt Die Bayerische – ohne Wenn und Aber, ohne eigene medizinische Prüfung, ohne Diskussion über Ihren Gesundheitszustand. Die Entscheidung Ihres Dienstherrn ist für den Versicherer bindend.
Was ist eine „echte“ DU-Klausel?
Viele Versicherer werben mit einer „Dienstunfähigkeitsklausel“ – aber nicht alle meinen damit dasselbe. Es gibt drei Varianten:
Unechte DU-Klausel
Der Versicherer prüft trotz der Entscheidung Ihres Dienstherrn, ob Sie nach den BU-Kriterien berufsunfähig sind (mindestens 50 % Einschränkung). Stellt er fest, dass Sie nach seiner Einschätzung noch mehr als 50 % arbeiten könnten, zahlt er nicht – auch wenn Sie bereits in den Ruhestand versetzt wurden.
Fast echte DU-Klausel
Der Versicherer zahlt nur, wenn Sie „ausschließlich aus medizinischen Gründen“ in den Ruhestand versetzt wurden. Gibt es disziplinarische oder wirtschaftliche Gründe (z. B. Behördenumstrukturierung), kann er die Zahlung verweigern.
Echte DU-Klausel (Die Bayerische)
Der Versicherer folgt der Entscheidung Ihres Dienstherrn ohne eigene Prüfung. Werden Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, zahlt die Versicherung – unabhängig davon, ob Sie nach BU-Kriterien berufsunfähig wären oder nicht.
SolitärExklusiv – Die exklusiven Mehrwerte für Beamte
Zu den ohnehin sehr guten Bedingungen der Bayerischen kommen die exklusiven Mehrwerte von SolitärExklusiv – einem Rahmenkonzept, das wir gemeinsam mit führenden Maklern für unsere Kunden verhandelt haben. Diese Sonderbedingungen erhalten Sie nur über uns, nicht bei Vergleichsportalen oder Direktversicherern.
Neutraler Ärzteausschuss bei Meinungsverschiedenheiten
Sollte es einmal zu einer Meinungsverschiedenheit über den Grad Ihrer Dienstunfähigkeit kommen, entscheidet ein unabhängiger Ärzteausschuss – und dessen Urteil ist für den Versicherer bindend. Das gibt es sonst nicht am Markt.
Wachsendes Bedingungswerk (Update-Garantie)
Wir verhandeln jährlich weitere Verbesserungen für unsere Kunden. Diese gelten automatisch auch für Ihren bestehenden Vertrag – ohne Mehrkosten, ohne Antrag, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Tarifwechseloption
Bringt Die Bayerische einen besseren Tarif auf den Markt, können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln. Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss bleibt maßgeblich.
Fachanwaltliche Erstberatung vor Leistungsantrag
Bevor Sie einen Leistungsantrag stellen, können Sie sich kostenlos von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen. Das schützt vor unbeabsichtigten Fehlern, die später zu Problemen führen könnten.
Schnelle Leistungsentscheidungen
Der Versicherer verpflichtet sich zu Entscheidungen innerhalb von 8 Arbeitstagen, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten
Sollten Sie vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Sie Beiträge stunden oder reduzieren – ohne dass Ihr Versicherungsschutz sofort endet.
Besonderheiten für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug
Wenn Sie bei der Polizei, Feuerwehr oder im Justizvollzug tätig sind, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen DU-Klausel eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel.
Warum?
Ihre Berufsgruppe unterliegt erhöhten körperlichen und mentalen Anforderungen. Können Sie diese speziellen Anforderungen nicht mehr erfüllen – beispielsweise wegen einer Knieverletzung, die Sie nicht mehr im Außendienst einsetzbar macht – werden Sie als „speziell dienstunfähig“ eingestuft. Die allgemeine DU-Klausel würde hier nicht greifen, weil Sie theoretisch noch im Innendienst einsetzbar wären.
Die spezielle DU-Klausel zahlt bereits dann, wenn Sie die besonderen Anforderungen Ihres Vollzugsdienstes nicht mehr erfüllen können – unabhängig davon, ob Sie im Innendienst noch einsetzbar wären.
Wichtig: Diese Klausel muss von Anfang an im Vertrag enthalten sein. Eine nachträgliche Aufnahme ist bei der Bayerischen nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Wenn Sie also bereits wissen, dass Sie in den Vollzugsdienst gehen, sollten Sie die spezielle DU-Klausel direkt einschließen.
Wie hoch sollte ich mich absichern?
Die richtige Absicherungshöhe hängt von Ihrer individuellen Versorgungssituation ab. Als Faustregel gilt:
Sichern Sie die Differenz zwischen Ihrer zu erwartenden Pension im Alter und Ihrer Pension bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit ab.
Beispielrechnung:
Sie sind 45 Jahre alt, verbeamtet in A12, und würden bei regulärem Dienst bis 67 eine Pension von ca. 3.200 EUR brutto erreichen. Bei Dienstunfähigkeit mit 45 Jahren erhalten Sie ca. 2.100 EUR brutto (erdiente Pension). Die Differenz beträgt 1.100 EUR brutto pro Monat – und diese Lücke bleibt für den Rest Ihres Lebens bestehen.
Unsere Empfehlung: Sichern Sie mindestens 60-80 % dieser Lücke ab, also in diesem Beispiel 700-900 EUR pro Monat.
Zusätzlich sollten Sie berücksichtigen, dass Ihre private Altersvorsorge (Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge) bei Dienstunfähigkeit nicht weiter bedient werden kann – auch diese Lücke sollte in Ihre Überlegung einfließen.
Was kostet die Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Beitragshöhe hängt von mehreren individuellen Faktoren ab: Ihrem Eintrittsalter, der gewünschten Absicherungshöhe, Ihrer Besoldungsgruppe und Ihrem Gesundheitszustand. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie abschließen, desto günstiger wird die Absicherung.
Ihren persönlichen Beitrag können Sie ganz einfach ermitteln:
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