
Empfehlung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Vielen Dank, dass Sie unser kleines Interview nutzen! Sie leisten damit eine wertvolle Unterstützung für unsere Recherche und anschließende Empfehlung. Mit Ihren detaillierten Angaben finden wir eine individuelle, passgenaue Lösung für Sie.
Sollten Sie Hilfe bei der Beantwortung der Fragen benötigen, rufen Sie mich doch einfach kurz an:
(Aus dem dt. Festnetz 0,06 €/Anruf, Mobilfunktnetz max. 0,42 €/Minute)
Alle Daten werden natürlich verschlüsselt an uns übertragen.

Das ist eine sehr individuelle Entscheidung, zu der wir Sie gerne auch entsprechend individuell beraten. Bitte sprechen Sie uns an!
Generell sollte die vereinbarte Rente nicht zu niedrig angesetzt werden, sonst kann es im Leistungsfall eine böse Überraschung geben, wenn die Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Bestehende Absicherungen, z. B. Leistungen der gesetzlichen Rente oder einer berufsständischen Versorgung, müssen und verwertbare Vermögen können Berücksichtigung finden.
Um Informationen zu seiner eigenen Rente zu bekommen, ist natürlich die Deutsche Rentenversicherung der erste Anlaufpunkt. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie Jahr für Jahr Ihre persönliche Renteninformation mit dem aktuellen Stand Ihrer erworbenen Rentenansprüche. Außerdem finden Sie darin eine Hochrechnung über den Betrag Ihrer voraussichtlichen Altersrente sowie die Rentenansprüche bei einer möglichen Erwerbsminderung. Auf der Webseite finden Sie ebenso eine Reihe interessanter Online-Dienste und Rechner.
Sollte die Renteninformation nicht vorliegen, gibt es andere Möglichkeiten der Rentenschätzung, die allerdings alle mehr oder weniger unscharf sind. Bitte sprechen Sie uns an!
Die Leistungen zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige der kammergebundenen freien Berufe können bei den jeweiligen Versorgungswerken erfragt werden. Wenn Sie unsicher sind, ist die Homepage der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen sicher ein guter Anlaufpunkt.
Ein Tipp von uns: Lesen Sie die Definition der „Berufsunfähigkeit“ in Ihrem Versorgungswerk genau! Wahrscheinlich ist Ihnen gar nicht bewusst, welche Versorgungslücke Sie haben.
Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragstellung wahrheitsgemäß anzugeben.
Das kann der „jährliche Schnupfen“ im Winter sein, aber auch eine maligne Neoplasie.
Die Tarife der Versicherer basieren auf „normalem“ Risiko einer Eintrittswahrscheinlichkeit des Leistungsfalles. Die Vertragsfreiheit erlaubt aber natürlich Sondervereinbarungen bei Abweichungen. Das können z. B. Risikozuschläge oder -ausschlüsse sein.
Die Frage nach der Versicherbarkeit von bestimmten Vorerkrankungen wird von den Versicherern sehr unterschiedlich beantwortet. Meist mit Risikozuschlägen, Risikoausschlüssen oder gar Ablehnungen. Sind Sie mit der Entscheidung der Risikoprüfung nicht einverstanden, kann ein Vertragsabschluss bei einem alternativen Anbieter schwierig werden.
Sofern das Risiko durch Vorerkrankungen sehr umfangreich oder speziell ist, empfiehlt sich darum eine anonyme Voranfrage. Bei einer ungünstigen Entscheidung des Versicherers bleibt der Weg zu alternativen Anbietern offen.
Bruttobeitrag: Dies ist der tatsächlich kalkulierte Tarifbeitrag für das individuelle Risiko des Versicherten. Dieser müsste für den jeweiligen Kunden erhoben werden, um das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern.
Netto- oder Zahlbeitrag: Überschüsse des Versicherers verringern den Bruttobeitrag auf den tatsächlich zu zahlenden Nettobeitrag. Dieser ist nicht garantiert.
- Kapitalanlagen: Erträge und Zinsen werden dem BU-Tarif in Form von Überschüssen gutgeschrieben.
- Kosten: Die kalkulierten Kosten für die Verwaltung und den Vertrieb können niedriger als angenommen ausfallen.
- Risikoverlauf: Kalkulationsgrundlage eines Tarifs sind verschiedenste Leistungsstatistiken. Bei einer positiven Abweichung entstehen Risikoüberschüsse.