Tel.: 0208 740 402 - 0 | info@haehnel-am.de | Ruhrpromenade 1 | 45468 Mülheim an der Ruhr

Archiv für 6. März 2023

Versicherung von Freizeitbetrieben

Der Markt der Freizeitbetriebe wächst immer weiter, meist in Form von Indoor-Freizeitangeboten. Immer mehr Aktivitäten werden nach Innen verlegt, um sie wetterunabhängig und planbarer zu machen. Zum Beispiel: Indoor-Spielplätze, Soccerhallen, Kletterhallen, Kartbahnen, Surf-Anlagen, Minigolf, usw. Zusätzlich entstehen und boomen neue Freizeitaktivitäten, wie Trampolinhallen, Escape-Rooms, Miniaturwelten, VR/AR-Attraktionen, E-Sports / Video-Spiele, usw.

Schadenersatzforderungen

Die Kunden erwarten eine angenehme und geschützte Atmosphäre. Sollte es dann doch einmal zu einer Unfallverletzung kommen, werden die Betreiber oft mit Schadensersatzforderungen konfrontiert.

Kaum einer würde auf die Idee kommen, nach einem Sturz beim Eislaufen den Betreiber der Eisbahn zu verklagen. Beim Umknicken in einer Trampolinhalle erwarten viele Kunden jedoch ein Schmerzensgeld. Daher ist die Betriebshaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung für alle Indoor-Freizeitanlagen mit körperlicher Betätigung.

Wichtig: Viele Versicherer haben mit den Krankenkassen sog. „Teilungsabkommen“ geschlossen. Die Versicherer müssen dann, völlig verschuldensunabhängig, für alle Unfälle aufkommen, die in der Halle entstehen (meist ca. 50%). Daher kann ein Versicherer mit Teilungsabkommen in diesen Branchen nicht glücklich werden. Es besteht eine sehr große Gefahr, nach wenigen Jahren vom Versicherer gekündigt zu werden. Wählen Sie daher nur einen Versicherer, der keine Teilungsabkommen mit Sozialversicherungsträgern hat.

Versicherung Indoorspielplatz

Eigenleistungen

Ein ganz anderes Problem können Eigenleistungen darstellen. Viele Freizeit-Betriebe zeichnen sich durch hohe Kreativität aus, die zudem in Eigenleistung erbracht wird. Dadurch entstehen bezaubernde Attraktionen (z.B. Schwarzlicht-Minigolf, Escape-Rooms, Indoorspielplätze). Hier wird oft der Wert der Attraktionen unterschätzt, weil man diese in Eigenleistung geschaffen hat. In der Versicherungssumme müssen diese Attraktionen aber so bemessen werden, als wenn man diese fremd in Auftrag gibt.

Tipp: Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme und vereinbaren Sie ggf. einen sog. „Unterversicherungsverzicht“. Damit ist sichergestellt, dass ein Versicherungsschaden auch vollständig bezahlt und nicht wegen einer Unterversicherung gekürzt wird.

Unbenannte Gefahren

Die allermeisten Betriebe sind gegen bestimmte Gefahren versichert. Meist sind dies die Gefahren:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm/ Hagel
  • Erweiterte Elementarschäden (z.B. Überschwemmung)

Da nachfolgenden Schadenbeispiele machen deutlich, dass noch viele Versicherungslücken verbleiben.

  • Vor der Notausgangstüre ist ein Gulli verstopft. Durch starke Regenfälle kann das Wasser nicht abfließen und läuft durch die Notausgangstüre ins Gebäude und verursacht einen Überschwemmungsschaden.
  • Durch starke Regenfälle staut sich Wasser auf dem Flachdach. Das Dach läuft über und dringt in die Halle ein.
  • Unbekannte Täter randalieren nachts und zerschneiden Netze und Sprungtücher. Feuerlöscher werden entleert und Möbel zerschlagen. Die Polizei kann keine Einbruchspuren feststellen.
  • Der zentrale Rechner der Bahnsteuerung eines Bowlingcenters wird durch unsachgemäße Bedienung beschädigt. Der Rechner muss zur Reparatur eingesendet werden. Das Bowlingcenter muss in dieser Zeit geschlossen bleiben. Es entsteht ein hoher Ausfallschaden.

Die o.g. Schadenbeispiele haben eines Gemeinsam: In einem Standard-Versicherungsschutz wären diese Ereignisse nicht versichert.

Das zeigt, wie wichtig ein guter Versicherungsschutz sein kann. Glücklicher Weise sind auch diese Fälle in einer guten Versicherung enthalten.

Muss Gutes teuer sein?

In der Regel darf man sich nicht wundern, wenn man im unteren Preissegment keine Spitzenqualität erhält. Aber es geht auch anders.

Wenn Sie Ihren Betrieb versichern und 5 Versicherer ansprechen und gut verhandeln, dann bekommen Sie wahrscheinlich ein besseres Angebot als jemand, der ohne Vergleich bei seiner Bank den Versicherungsschutz kauft.

Wenn wir unsere Rahmenverträge ausschreiben, dann fragen bei 30-40 Versicherern an und verhandeln nicht nur für einen Betrieb, sondern für 300 Betriebe. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass wir dadurch erheblich bessere Konditionen erzielen. Auf diese Weise können wir den hochwertigsten Versicherungsschutz anbieten, der meist sogar deutlich günstiger ist als die Normalpolicen.

Wir stellen Ihnen gerne unsere Angebote vor. Rufen Sie uns doch einfach kurz an.

Individuelle Besonderheiten

Viele Betrieb haben individuelle Besonderheiten, die im Versicherungsschutz berücksichtigt werden sollten. Die Besonderheiten sind sehr vielfältig, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Eine Trampolinhalle importiert selber Spielgeräte aus Nicht-EU-Ländern. Daher entsteht eine zusätzlich Haftung – die Produkthaftung.
  • Ein Indoorspielplatz vermietet auch Hüpfburgen für Kinder- oder Straßenfeste. Ist dieses Risiko in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert?
  • Ein Bowlingcenter hat auch einen sehr großen, gut eingerichteten Biergarten. Wie ist das Inventar draußen versichert?
  • Ein Freizeitcenter kauft seine Lebensmittel in sehr großen Mengen ein, weil es große Kühlräume hat. Was passiert bei Ausfall der Kühlung?
  • Ein moderner Betrieb wickelt einen Großteil seiner Arbeit digital ab (Buchungen, Kommunikation, Payment, Einlasssystem). Was für Folgen entstehen, wenn Hacker, Viren oder Trojaner die IT lahmlegen und / oder Daten erbeuten?
  • Der ganze Betrieb einer VR/AR-Attraktion hängt einem zentralen Steuerelement. Ist der Umsatzausfall versichert, wenn die Steuerung ausfällt?
  • Ein Restaurant ist sehr erfolgreich, weil es einen bekannten Koch beschäftigt. Was passiert, wenn der Koch langfristig ausfällt? Ist Ihr Betrieb von bestimmten Personen abhängig?

Bitte machen Sie sich Gedanken über Ihre besonderen Risiken und beziehen diese in Ihren Versicherungsschutz ein. Wir beraten Sie gerne.


Gastronomiebetriebe richtig versichern

Gastronomen sind wahre Tausendsassas. Sie sind Gastgeber, Einkäufer, Koch, Buchalter, Marketingexperte und oft auch Elektriker und Hausmeister in einer Person.

Da wäre es doch schön, wenn der Gastronom nicht auch noch Versicherungsexperte sein müsste und sich darauf verlassen kann, dass er gut versichert ist!

Welche Versicherungen sind wichtig?

Ähnlich wie bei fast allen mittelständischen Betrieben, sollten folgende Versicherungen vorhanden sein:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Ertragsausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Cyber-Risk-Versicherung

Es gibt aber auch einige Besonderheiten und spezielle Ergänzungen, die den Versicherungsschutz für Gastronomen ergänzen und abrunden. Zum Beispiel:

  • Glasversicherung inkl. Werbeanlagen
  • Elektronikversicherung inkl. Küchengeräten, Steuerungs- und Medientechnik
  • Ertragsausfall bei Elektronikschäden
  • Ertragsausfall bei Stromausfall oder Ausfall der Heizungsanlage.
  • Verderb von Kühlware
  • Mitversicherung der Außengastronomie
  • Böswillige Beschädigungen und Allgefahrendeckung
  • Mietereinbauten ohne Begrenzung der Versicherungssumme
  • Verlust von Besucherhabe
  • Ertragsausfall mind. 24 Monate
  • Uvm
Versicheurng Gastronomie

Welche Fallstricke gibt es?

Viele Kunden vergessen, dass die Versicherungsbedingungen nicht nur die Pflichten des Versicherers regeln, sondern auch die Pflichten der Versicherungskunden. Diese findet man in den Versicherungsbedingungen unter den Überschriften „Obliegenheiten“ oder „Sicherheitsvorschriften“.

Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherer das Fehlverhalten sanktionieren. Zum Beispiel durch Kürzung der Schadenszahlung um 50 oder 70%, Rücktritt vom Vertrag, Kündigung, usw.

Es ist daher wichtig, dass die Versicherungsbedingungen die Sanktionsmöglichkeiten so weit wie möglich einschränken oder sogar ausschließen!

Zahlt eine Neuwertversicherung eigentlich immer den Neuwert?

Eigentlich sollte man sich als Versicherungskunde darauf verlassen können, dass eine Neuwertversicherung im Schadensfall auch den Neuwert bezahlt. Aber viele Versicherer haben mehrere sog. „Zeitwert-Vorbehaltsklauseln“.

Der Versicherer zahlt z.B. nur dann den Neuwert einer zerstörten Sache, solange der Zeitwert mind. 40% vom Neuwert beträgt. Wenn die Sache älter ist, dann muss der Versicherer nur noch den Zeitwert bezahlen. Das kann eine böse Überraschung werden. Überlegen Sie doch mal selbst, wie alt Ihre Einrichtung (z.B. Gastraum, Fußböden, Küchentechnik, Lüftung) ist. Wie hoch ist der Zeitwert dieser Sachen?

Achten Sie daher auf eine echte Neuwertversicherung unabhängig vom Alter der Sachen.

Fazit: Sie sehen, dass es viele Dinge gibt, die die Versicherer nicht offen kommunizieren. Lassen Sie sich von uns beraten, damit es im Schadensfall keine bösen Überraschungen gibt.

Ausführlichere Informationen finden Sie auch in unserem YouTube-Kanal, indem wir fachliche Themen in kurzen Videos erläutern. Zum Beispiel zu den Themen:

Zeitwert oder Neuwert

Mietereinbauten richtig mitversichern

Was ist eine Obliegenheitsverletzung?


versicherung sanitär heizungsbau

Alles Wichtige zur Versicherung für Sanitär- und Heizungsbetriebe

Sanitär- und Heizungsbetriebe gehören zu den Bauhandwerksbetrieben mit den höchsten Versicherungsbeiträgen aller Bauhandwerker. Insbesondere die wichtige Betriebshaftpflichtversicherung ist überproportional teuer, weil es ein sehr großes Schadenspotenzial gibt. Dies liegt zum einem darin begründet, dass Feuchtigkeitsschäden fast genauso schadenträchtig sein können wie Brandschäden aber auch, weil Rohrleitungen meist im Verborgenen verlegt sind und Schäden daher erst spät auffallen.

Besonderheiten zur Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt unbestritten zu dem wichtigsten Versicherungsschutz, bei dem sich auch schnell die Spreu vom Weizen trennt. Versicherungslücken können schnell auftreten. Die wichtigsten Stichpunkte bei einer guten Betriebshaftpflichtversicherung sind z.B. Versicherte Nebenrisiken, erweiterte Produkthaftpflicht für Handelsware, Mietsachschäden an Arbeitsgeräten, Mängelbeseitigungsnebenkosten, Nachbesserungsbegleitschäden, Asbestschäden, echte Vermögensschäden, uvm.

Nehmen Sie sich ruhig etwas mehr Zeit und lassen sich diese wichtigen Punkte genau erklären.

Versicherung Sanitär Heizung

Was ist sonst noch wichtig?

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung sollte jeder Betrieb folgende Versicherungen haben:

  • Inhaltsversicherung
  • Ertragsausfallversicherung
  • Cyber-Risk Versicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Wenn Auftraggeber Bürgschaften verlangen (z.B. Vertragserfüllungsbürgschaften, Anzahlungsbürgschaften) kann dies über spezielle Kautionsversicherungen dargestellt werden, um die Kreditlinie bei der Bank nicht einzuschränken.

Eine Autoinhaltsversicherung versichert Handelsware und Werkzeuge, die sich in Firmenfahrzeugen befindet. Mögliche Schäden könnten sein: Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Brand oder Unfall des Fahrzeugs.

Bei größeren Unternehmen, insbesondere mit Fremdgeschäftsführern, sollte eine D&O-Versicherung Pflicht sein. Versichert ist hier die persönliche Haftpflicht des Geschäftsführers.

Bei Betrieben, in denen Mitarbeiter eigenverantwortlich Arbeiten und auch Entscheidungen treffen können, könnte eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll sein, falls das Vertrauen von einem Mitarbeiter oder einer anderen Vertrauensperson kriminell ausgenutzt wird.

Betriebe, die größere Aufträge annehmen, können das Risiko von Forderungsausfällen bei Ihren Auftraggebern versichern, damit die Insolvenz eines Auftraggebers keine Kettenreaktion in Gang setzt.

Spezielle Unternehmen mit speziellen Risiken erfordern natürlich auch speziellen Versicherungsschutz. So kann es auch sein, dass eine Firma, die Geothermie Anlagen baut, eine Bohrlochversicherung benötigt.

Fazit: Egal, ob Sie ein großes oder ein kleines Unternehmen führen. Wir besprechen gerne mit Ihnen gemeinsam Ihren gewünschten Versicherungsschutz und suchen Ihnen die besten Angebote vom Markt. Rufen Sie uns doch einfach an.

Noch ein Tipp: Auf unserem YouTube-Kanal erläutern wir in einem kurzen Video, warum eine ausführliche Betriebsbeschreibung wichtig ist und was passiert, wenn diese von der tatsächlichen Tätigkeit abweicht: Warum eine ausführliche Betriebsbeschreibung wichtig ist