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Versicherung von Freizeitbetrieben

Der Markt der Freizeitbetriebe wächst immer weiter, meist in Form von Indoor-Freizeitangeboten. Immer mehr Aktivitäten werden nach Innen verlegt, um sie wetterunabhängig und planbarer zu machen. Zum Beispiel: Indoor-Spielplätze, Soccerhallen, Kletterhallen, Kartbahnen, Surf-Anlagen, Minigolf, usw. Zusätzlich entstehen und boomen neue Freizeitaktivitäten, wie Trampolinhallen, Escape-Rooms, Miniaturwelten, VR/AR-Attraktionen, E-Sports / Video-Spiele, usw.

Schadenersatzforderungen

Die Kunden erwarten eine angenehme und geschützte Atmosphäre. Sollte es dann doch einmal zu einer Unfallverletzung kommen, werden die Betreiber oft mit Schadensersatzforderungen konfrontiert.

Kaum einer würde auf die Idee kommen, nach einem Sturz beim Eislaufen den Betreiber der Eisbahn zu verklagen. Beim Umknicken in einer Trampolinhalle erwarten viele Kunden jedoch ein Schmerzensgeld. Daher ist die Betriebshaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung für alle Indoor-Freizeitanlagen mit körperlicher Betätigung.

Wichtig: Viele Versicherer haben mit den Krankenkassen sog. „Teilungsabkommen“ geschlossen. Die Versicherer müssen dann, völlig verschuldensunabhängig, für alle Unfälle aufkommen, die in der Halle entstehen (meist ca. 50%). Daher kann ein Versicherer mit Teilungsabkommen in diesen Branchen nicht glücklich werden. Es besteht eine sehr große Gefahr, nach wenigen Jahren vom Versicherer gekündigt zu werden. Wählen Sie daher nur einen Versicherer, der keine Teilungsabkommen mit Sozialversicherungsträgern hat.

Eigenleistungen

Ein ganz anderes Problem können Eigenleistungen darstellen. Viele Freizeit-Betriebe zeichnen sich durch hohe Kreativität aus, die zudem in Eigenleistung erbracht wird. Dadurch entstehen bezaubernde Attraktionen (z.B. Schwarzlicht-Minigolf, Escape-Rooms, Indoorspielplätze). Hier wird oft der Wert der Attraktionen unterschätzt, weil man diese in Eigenleistung geschaffen hat. In der Versicherungssumme müssen diese Attraktionen aber so bemessen werden, als wenn man diese fremd in Auftrag gibt.

Tipp: Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme und vereinbaren Sie ggf. einen sog. „Unterversicherungsverzicht“. Damit ist sichergestellt, dass ein Versicherungsschaden auch vollständig bezahlt und nicht wegen einer Unterversicherung gekürzt wird.

Unbenannte Gefahren

Die allermeisten Betriebe sind gegen bestimmte Gefahren versichert. Meist sind dies die Gefahren:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm/ Hagel
  • Erweiterte Elementarschäden (z.B. Überschwemmung)

Da nachfolgenden Schadenbeispiele machen deutlich, dass noch viele Versicherungslücken verbleiben.

  • Vor der Notausgangstüre ist ein Gulli verstopft. Durch starke Regenfälle kann das Wasser nicht abfließen und läuft durch die Notausgangstüre ins Gebäude und verursacht einen Überschwemmungsschaden.
  • Durch starke Regenfälle staut sich Wasser auf dem Flachdach. Das Dach läuft über und dringt in die Halle ein.
  • Unbekannte Täter randalieren nachts und zerschneiden Netze und Sprungtücher. Feuerlöscher werden entleert und Möbel zerschlagen. Die Polizei kann keine Einbruchspuren feststellen.
  • Der zentrale Rechner der Bahnsteuerung eines Bowlingcenters wird durch unsachgemäße Bedienung beschädigt. Der Rechner muss zur Reparatur eingesendet werden. Das Bowlingcenter muss in dieser Zeit geschlossen bleiben. Es entsteht ein hoher Ausfallschaden.

Die o.g. Schadenbeispiele haben eines Gemeinsam: In einem Standard-Versicherungsschutz wären diese Ereignisse nicht versichert.

Das zeigt, wie wichtig ein guter Versicherungsschutz sein kann. Glücklicher Weise sind auch diese Fälle in einer guten Versicherung enthalten.

Muss Gutes teuer sein?

In der Regel darf man sich nicht wundern, wenn man im unteren Preissegment keine Spitzenqualität erhält. Aber es geht auch anders.

Wenn Sie Ihren Betrieb versichern und 5 Versicherer ansprechen und gut verhandeln, dann bekommen Sie wahrscheinlich ein besseres Angebot als jemand, der ohne Vergleich bei seiner Bank den Versicherungsschutz kauft.

Wenn wir unsere Rahmenverträge ausschreiben, dann fragen bei 30-40 Versicherern an und verhandeln nicht nur für einen Betrieb, sondern für 300 Betriebe. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass wir dadurch erheblich bessere Konditionen erzielen. Auf diese Weise können wir den hochwertigsten Versicherungsschutz anbieten, der meist sogar deutlich günstiger ist als die Normalpolicen.

Wir stellen Ihnen gerne unsere Angebote vor. Rufen Sie uns doch einfach kurz an.

Individuelle Besonderheiten

Viele Betrieb haben individuelle Besonderheiten, die im Versicherungsschutz berücksichtigt werden sollten. Die Besonderheiten sind sehr vielfältig, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Eine Trampolinhalle importiert selber Spielgeräte aus Nicht-EU-Ländern. Daher entsteht eine zusätzlich Haftung – die Produkthaftung.
  • Ein Indoorspielplatz vermietet auch Hüpfburgen für Kinder- oder Straßenfeste. Ist dieses Risiko in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert?
  • Ein Bowlingcenter hat auch einen sehr großen, gut eingerichteten Biergarten. Wie ist das Inventar draußen versichert?
  • Ein Freizeitcenter kauft seine Lebensmittel in sehr großen Mengen ein, weil es große Kühlräume hat. Was passiert bei Ausfall der Kühlung?
  • Ein moderner Betrieb wickelt einen Großteil seiner Arbeit digital ab (Buchungen, Kommunikation, Payment, Einlasssystem). Was für Folgen entstehen, wenn Hacker, Viren oder Trojaner die IT lahmlegen und / oder Daten erbeuten?
  • Der ganze Betrieb einer VR/AR-Attraktion hängt einem zentralen Steuerelement. Ist der Umsatzausfall versichert, wenn die Steuerung ausfällt?
  • Ein Restaurant ist sehr erfolgreich, weil es einen bekannten Koch beschäftigt. Was passiert, wenn der Koch langfristig ausfällt? Ist Ihr Betrieb von bestimmten Personen abhängig?

Bitte machen Sie sich Gedanken über Ihre besonderen Risiken und beziehen diese in Ihren Versicherungsschutz ein. Wir beraten Sie gerne.