
Schlüsselverlust – ein teures Risiko
Verliert man seinen Wohnungsschlüssel oder einen Schlüssel des Arbeitgebers – zum Beispiel den Büroschlüssel – kann dies schnell teuer werden. Verbraucherzentralen schätzen: Der Verlust eines Gemeinschaftsschlüssels kostet schnell so viel wie ein Kleinwagen. Hier hilft der richtige Versicherungsschutz.
Es kann schnell gehen: Man steht vor der Wohnung und bemerkt, dass der Schlüssel fehlt. Im besten Fall ist Unachtsamkeit die Ursache des Verlusts. Man hat den Schlüssel einfach irgendwo liegen lassen und es besteht die Chance, ihn wiederzubekommen. Im schlimmsten Fall ist man Opfer eines Diebstahls geworden oder hat den Schlüssel verloren. Wer hier richtig versichert ist, kann den Schaden lindern.
Schlüsseldienst: Abzocke droht
Der erste Griff bei Verlust des Schlüssels ist oft der zum Handy. Helfen doch Schlüsseldienste, in die Wohnung zu kommen. Aber Vorsicht: In der Vergangenheit wurden immer wieder unseriöse Anbieter bekannt, die Betroffene in ihrer Not durch überteuerte Preise abzocken wollten. Auch bei auffallend günstigen Preisen sollten die Alarmglocken läuten.
So warben Anbieter dafür, für nur fünf Euro die Tür zu öffnen – plötzlich wurden aber vor verschlossener Tür 500 Euro in bar verlangt. Doch nicht nur bei solchen Tricks droht Unbill. Bei einem Test der Stiftung Warentest lag die Preisspanne zwischen guten 65 Euro als Minimum und 415 Euro als Maximal-Preis. Verbraucherschützer halten aber, je nach Bundesland oder nach Tages- oder Nachtzeit, Komplettpreise zwischen 60 und 150 Euro für angemessen.
Da ist es gut, dass Wucherpreise bei Schlüsseldiensten juristisch geahndet werden können. So hat unter anderem das Amtsgericht Bergisch Gladbach die Sittenwidrigkeit eines Vertrages bemängelt, da die Kosten den Durchschnittspreis um fast 200 Prozent überschritten (Az. 68 C 404/13). In einem anderen Fall verurteilte ein Gericht einen Anbieter sogar zu einer Gefängnisstrafe, weil er wiederholt einen hohen vierstelligen Betrag verlangte. Wer sich vor einer Schlüsseldienst-Abzocke schützen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln: Haftpflichtschutz geboten
Ist man aber nach Schlüsselverlust erst einmal in die eigene Wohnung gelangt, ist der Ärger noch nicht ausgestanden. Denn zunächst müssen andere informiert werden. Können doch Einbrüche und Folgeschäden drohen. Demnach ist als erstes der Vermieter oder die Hausverwaltung zu informieren.
Da durch das Auswechseln der Schlösser oder gar durch den Austausch ganzer Schließanlagen hohe Kosten drohen, empfiehlt sich auf jeden Fall der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert hierzu auf seiner Verbraucherseite: Ob überhaupt Versicherungsschutz besteht und wie hoch dieser ist, hängt vom einzelnen Vertrag ab.
So ist der Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln zwar häufig durch die Haftpflicht-Police abgesichert, zum Beispiel der Verlust von “privaten fremden Schlüsseln“. Jedoch sollten Vertragsbedingungen unbedingt auf diesen Versicherungsschutz hin geprüft werden. Auch kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt sein oder es wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart. Ist man sich unsicher, ob die eigene Haftpflicht-Police den Schlüsselverlust privater Schlüssel abdeckt, lohnt sich Rat von einem Fachmann.
Schlüsseldiebstahl: Hausratversicherung muss informiert werden
Besondere Obacht ist geboten, wenn der Schlüssel gestohlen wurde, zum Beispiel durch Entwenden einer Handtasche, in der sich der Wohnungsschlüssel befand. Wenn Diebe über Papiere und Wohnungsschlüssel verfügen, ist nicht ausgeschlossen, dass sie in die Wohnung einbrechen. In einem solchen Fall sollte schnellstens die Polizei, aber auch die Hausratversicherung informiert werden.
Dringen Diebe dann tatsächlich mit dem gestohlenen Schlüssel in die Wohnung ein, leistet die Hausratversicherung für die gestohlenen Sachen. Dies aber auch nur, wenn zuvor auch der Diebstahl des Schlüssels bei dem Versicherer gemeldet wurde. Ohne Meldung hingegen kann die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern.
Verlust beruflicher Schlüssel: nicht immer durch Policen abgedeckt
Besonders teuer kann es werden, wenn berufliche Schlüssel verloren gehen. So kostete der Verlust eines Dienstschlüssels durch einen Lehrer 25.000 Euro, da die komplette Schließanlage einer Schule zu ersetzen war. Zudem kann es beim Verlust fremder betrieblicher Schlüssel zum Beispiel auch notwendig sein, Objektschützer für ein Firmengelände zu engagieren. Auch für solche Fälle kann Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Haftpflichtversicherung leistet in der Regel nur, wenn der Tarif den Verlust „fremder“ beruflich oder betrieblich genutzter Schlüssel auch umfasst. Wer sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte deshalb auch für das Risiko des Verlusts beruflicher Schlüssel dringend eine Expertin oder einen Experten zu Rate ziehen. Denn wer nicht genügend für solche Risiken abgesichert ist, dem drohen im Fall der Fälle aufgrund der hohen Kosten ernste finanzielle Folgen.
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Vertrauensschaden — Wenn Mitarbeiter zu Tätern werden
Ein Risiko, das auch kleineren Betrieben oder Gewerbetreibenden mit kleiner Belegschaft drohen kann: Mitarbeiter missbrauchen das in sie gesetzte Vertrauen und bereichern sich auf Kosten ihres Unternehmens. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, wie der Gesamtverband der Versicherer kürzlich warnte. Der Grund der Warnung sind aktuelle Zahlen für die Vertrauensschadenversicherung.
Betroffen: jährlich bis zu 10 Prozent der deutschen Unternehmen
Zwar gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Unternehmen durch Vertrauensmissbrauch Schaden nehmen kann. Das trifft zum Beispiel auch dann zu, wenn Aufgaben an andere Unternehmen delegiert werden oder Befugnisse an externe Dienstleister ausgelagert werden. Jedoch zeigt eine Auswertung der Versicherungswirtschaft von 2.400 Schadenfällen: Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen stellen das größere Problem dar.
Bei 63 Prozent aller Vorfälle nämlich waren Mitarbeiter des eigenen Unternehmens die Täter. Noch verheerender wirken die Zahlen mit Blick auf die Schadensumme – bei insgesamt 225 Millionen Euro Schaden waren 75 Prozent durch Täter bedingt, die aus dem Unternehmen der Versicherungsnehmer kamen. Aufgrund solcher Zahlen geht der Verband der Versicherer auch davon aus, dass jedes Jahr fünf bis zehn Prozent der deutschen Unternehmen von den eigenen Mitarbeitern betrogen werden.
Täter: Oft in Verantwortungsposition
Gründe für einen solchen Betrug – zum Beispiel für Unterschlagung, Untreue, Diebstahl oder Abrechnungsbetrug – können vielfältig sein. So unterscheidet die Kriminologie verschiedene Tätertypen. Ein „Krisentäter“ zum Beispiel wird dann zum Täter, wenn eine Krise seinen sozialen und oft auch finanziellen Status bedroht.
Für den „Unauffälligen“ als Tätertyp hingegen gilt der Spruch: Gelegenheit macht Diebe. Er zeigt lange keine Neigungen zum Betrug und missbraucht das Vertrauen erst dann, sobald er durch eine günstige Gelegenheit darauf gebracht wird. Der „Abhängige“ hingegen ist nicht der Haupttäter, sondern ist diesem untergeordnet. Er wird zum Täter, weil er zum Beispiel Repressionen oder negative Konsequenzen fürchtet.
Zudem gibt es einen Täter-Typ, auf den mehrere Risikofaktoren zutreffen: Zum Beispiel führt er ein „ungebremstes“ Leben über seinem Lebensniveau und kann diesen Lebensstil ohne die Tat nicht finanzieren. Allgemein befinden sich die Täter häufig in einer herausgehobenen Verantwortungs- oder Führungsposition innerhalb des Unternehmens und sind mit den Abläufen, aber auch mit Sicherheitslücken eines Unternehmens gut vertraut – und machen sich Sicherheitslücken folglich zunutze.
Schutz durch „Compliance-System“ und Vertrauensschadenversicherung
Wie aber schützen sich Unternehmen und Gewerbetreibende vor derartigen Risiken? Es mag widersprüchlich klingen. Aber schädlich wäre eine generelle Unternehmens-Kultur des Misstrauens. Stattdessen empfehlen die Versicherer ein so genanntes „Compliance-System“ zum vorbeugenden Handeln. So können Standards definiert und Abläufe innerhalb eines Unternehmens so organisiert werden, dass es nicht zu Betrugsfällen kommt. Klassisches Beispiel einer solchen Maßnahme ist, bei Zahlungen strikt das Vier-Augen-Prinzip zu beachten. Kommt es aber dennoch zur Straftat, empfehlen die Versicherer, das Vergehen konsequent zu ahnden.
Einen zusätzlichen Schutz zum „Compliance-System“ bietet zudem jene Versicherung, die aktuelle Zahlen lieferte: die Vertrauensschadenversicherung. Diese schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden, die infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen wie Unterschlagung, Untreue, Diebstahl oder Betrug entstehen können. Neben den strafbaren Handlungen der Mitarbeiter sind auch Handlungen von beauftragten Personen (z. B. Reinigungs- und Wartungspersonal) mitversichert. Versicherungsschutz besteht zudem, wenn unbekannt ist, welcher Mitarbeiter den Schaden verursacht hat.
Weil das Risiko eines Vertrauensmissbrauchs nicht unterschätzt werden sollte, lohnt es sich für Gewerbetreibende und Unternehmen folglich, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen.
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Weniger Wohnungseinbrüche 2019 gezählt
Positives haben aktuell die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zu berichten: Die Zahl der Wohnungseinbrüche ging 2019 erneut zurück, bereits das vierte Jahr in Folge. Entwarnung kann aber nicht gegeben werden, denn das Niveau ist weiterhin beachtlich hoch.
Die deutschen Versicherer zählten 2019 weniger Schäden durch Wohnungseinbrüche als im Jahr zuvor. Demnach verschafften sich in rund 95.000 Fällen Langfinger unbefugt Zugang zu einem Haus oder einer Wohnung. Das sind rund 10.000 Einbrüche weniger als noch 2018, so berichtet aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Damit setzt sich der positive Trend der letzten Jahre fort: Es ist bereits das vierte Jahr in Folge, dass weniger Einbrüche gezählt wurden. Als Grund macht der Versicherer-Verband aber nicht aus, dass es weniger Kriminelle gibt. Stattdessen würden die Bürger bessere Vorsorge treffen. „Es hat sich erneut gezeigt, dass es sich für Hausbesitzer lohnt, in bessere Sicherheitstechnik zu investieren, um so Hab und Gut gegen Einbrecher zu schützen“, sagt Bernhard Gause, Mitglied der Geschäftsführung des GDV.
Dabei kann jeder selbst einen Beitrag leisten, dass seine Wohnung oder das Haus etwas sicherer wird. Grundsätzlich gilt: Einbrecher haben keine Zeit. Und so ist jede Maßnahme, die den Zugang zur eigenen Wohnung oder dem Haus erschwert, eine gute und wichtige. Mechanische Sicherungen wie extra abschließbare Fenstergriffe oder doppelt verglaste Fenster können zum Beispiel den Einstieg von außen verhindern, wenn eine Wohnung im Erdgeschoss oder auf einer niedrigeren Etage ist. Auch sollten an warmen Tagen Balkon- und Verandatüren nicht offenstehen, sofern sich niemand dort aufhält. Auch Bewegungsmelder haben eine abschreckende Wirkung, denn Diebe scheuen das Licht.
Das sind aber nur erste Maßnahmen, um Kriminelle von den eigenen vier Wänden fernzuhalten. Die Polizei hat unter K-Einbruch eine Kampagnenseite ins Netz gestellt (https://www.k-einbruch.de/), auf der sie zahlreiche Tipps zur Einbruch-Prävention gibt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Einbau entsprechender Technik mit einem Zuschuss von bis zu 1.600 Euro.