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Wie soll ich meiner Hausratversicherung den Wert meines gestohlenen Schmucks nachweisen?

Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Versicherungsnehmers den Nachweis über einen Schaden und die Schadenshöhe zu erbringen. Bei einem Diebstahlschaden ist dies jedoch (fast) unmöglich, daher hat bereits vor Jahrzehnten der BGH eine Beweiserleichterung festgelegt. Danach hat der Versicherungsnehmer zum Nachweis des Versicherungsfalles lediglich Tatsachen zu beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben. So etwa durch Einbruchspuren am Versicherungsgebäude.

Die Beweiserleichterung gilt jedoch nicht im selben Maße für die Höhe des Schadens, also z.B. für den Wert des gestohlenen Schmucks. Wenn keine Nachweise zum Wert des gestohlenen Schmucks vorhanden sind, müssen der Versicherer und der Versicherungsnehmer sich irgendwie einigen. Es liegt dann in der Natur der Dinge, dass beide Parteien Kompromisse machen müssen.

Wir empfehlen daher Nachweise über Wertsachen oder zumindest Schmuck vorzuhalten. Einfache Fotos können schon helfen. Je nach Einzelwerten sind Zertifikate oder Belege sinnvoll.

Lassen Sie sich von uns beraten.