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Tel.: 0208 740 402 - 0 | info@haehnel-am.de | Ruhrpromenade 1 | 45468 Mülheim an der Ruhr

Web-Protect

Ein professionelles Email-, Internet- oder Social-Media-Marketing ist effizient, aber teuer. Die meisten Freizeitanbieter nehmen das Marketing daher weitestgehend selbst in die Hand und vergeben nur wenige Aufgaben an die Profis. Dies führt zu immer mehr Verstößen der zahlreichen Schutz-Vorschriften und Datenschutzgesetzen.

Wer einmal die Erfahrung machen musste, weiß, dass schnell hohe Kosten auf einen zukommen können.

Gerade für Freizeitunternehmen, die auf das Internetmarketing und Social-Media-Marketing angewiesen sind, drohen erhebliche Risiken z. B. durch Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht, Verlust „E-Reputation“, Identitätsmissbrauch, Fake-Bewertungen oder Datenschutzverstößen.

Da wir auf die Absicherung von Freizeitunternehmen spezialisiert sind, finden Sie nachfolgend eine Erläuterung dieser einmaligen Versicherungslösung.

Was alles passieren könnte…


Attacke in den sozialen Medien
Fairness ist für Sie oberstes Gebot, für einen Ihrer Kunden nicht. Als sie ihm das Mitbringen von Speisen untersagen, rächt er sich: In sozialen Medien beschwert er sich reichweitenstark über die angeblich schlechte Qualität Ihrer Anlage. Dadurch leidet nicht nur Ihr Ansehen – auch die Umsätze sinken!

Die Lösung: Der Versicherer hilft Ihnen, den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. So erstattet ein Anwalt für Sie Strafanzeige. Mit dem aktiven Straf-Rechtsschutz sind Sie bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr versichert.

Vorwurf: Wettbewerbsverstoß
Auf Ihrer Homepage gibt es viel zu entdecken – eine rechtskonforme Widerrufsbelehrung bei der Onlinebuchung angeblich nicht. So sieht es jedenfalls der Wettbewerber, der Sie wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnt.

Die Lösung: Ein Anwalt berät Sie individuell und wird auch darüber hinaus für Sie tätig. Der Anwalt erreicht, dass Ihr Mitbewerber die Angelegenheit nicht weiterverfolgt. Mit dem Wettbewerbs-Rechtsschutz sind Sie bis zu 5.000 Euro pro Kalenderjahr versichert.

Upload mit Folgen
Sie haben ein Firmenvideo auf Ihre Website gestellt. Die Musik darin ist so dynamisch wie Ihr Unternehmen – aber urheberrechtlich geschützt. Das wird Ihnen aber leider erst klar, als Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Ihren Händen halten.

Die Lösung: Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen einen auf das Rechtsthema spezialisierten Anwalt, der Sie persönlich berät und aktiv wird. So gelingt es ihm, einen für Sie vorteilhaften Vergleich auszuhandeln. Seine Gebühren von rund 3.700 Euro trägt der Versicherer.  Mit dem Urheber-Rechtsschutz sind Sie bis zu 10.000 Euro pro Kalenderjahr versichert.

Ihr guter Ruf
Auf diversen Bewertungsplattformen und den sozialen Medien verbreitet ein Unbekannter rufschädigende Inhalte ohne, dass es hierfür Nachweise gäbe. Die Rückfragen Ihrer Kunden zu diesen Vorwürfen werden immer zahlreicher.

Die Lösung: Der Versicherer vermitteln dem Versicherungsnehmer bei Reputationsschädigungen und Identitätsmissbrauch den Kontakt zu einem spezialisierten Dienstleister und übernehmen dessen Gebühren und Honorare für alle sachdienlichen Maßnahmen zur Löschung (Recherche/Hilfe bei der Identifizierung von Verantwortlichen/Ansprechpartnern) bis zu 100 € je Versicherungsfall, insgesamt höchstens 1.000 € je Kalenderjahr.


Dies ist nur ein Teil der umfangreichen Leistungen.

Und das Beste: Es gilt sogar ein rückwirkender Versicherungsschutz für rufschädigende Inhalte, die sich bereits seit bis zu 5 Jahren vor Vertragsbeginn im Internet befinden.

Wenn Sie Interesse an einem konkreten Angebot haben, dann rufen Sie uns doch einfach kurz an.

0208 – 740 40 2 – 0

Oder senden Sie uns die Informationen mit dem Formular.