
Hotel & Gastronomie
Versicherung für Hotellerie und Gastronomie: Gastro-Police
Unsere kostengünstige Multi-Line-Police bietet umfangreichen Versicherungsschutz mit optionalen Deckungserweiterungen, die speziell für Gastronomiebetriebe wichtig sind.
Lesen Sie auch unbedingt die Rubrik “Highlights”, die es alleine wert wären den Versicherungsschutz zu wechseln.
In der Rubrik “Preisbeispiele” können Sie sofort einschätzen, dass unser Angebot nicht nur sehr leistungsstark ist, sondern im Durchschnitt 50% günstiger ist als Ihr örtlicher Versicherer.
A) Betriebshaftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Inhabers und seiner Mitarbeiter. Hierzu gehört auch ein “passiver Rechtsschutz” für die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche.
Details des Versicherungsschutzes | |
Versichert sind alle betrieblichen Aktivitäten im Rahmen des Betriebscharakters einschließlich der branchenüblichen Nebenrisiken. Eine geringfügig fehlerhafte oder unvollständige Betriebsbeschreibung führt nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. | |
Grunddeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5 Mio. € |
Jahresmaximierung | 2-fach |
Vorsorgeversicherung im Rahmen der Vertragsdeckungssummen | ja |
Beauftragung von Subunternehmern (ohne deren persönliche gesetzliche Haftpflicht) | ja |
Bauherren-Haftpflicht für betriebliche Bauvorhaben | ja |
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für – betriebliche Grundstücke -vermietete betriebliche Grundstücke |
ja |
Produkthaftpflicht inklusive Personen- und Sachschäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften | ja |
Erweiterte Produkthaftpflicht für Produzenten und Großhandel (inklusive Lieferkettenklausel): -Aus- und Einbaukosten (optional mit oder ohne Einbau in Kfz) -Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung -Verbindung, Vermischung, Verarbeitung -Einzelteileaustausch/Reparaturkosten -Prüf- und Sortierkosten -Maschinenklausel |
ja |
Mietsachschäden an Gebäuden | ja |
Sonstige Mietsachschäden an beweglichen Sachen | 250.000 EUR |
Tätigkeitsschäden | ja |
Be- und Entladeschäden | ja |
Leitungsschäden | ja |
Tätigkeitsschäden an zur Verfügung gestelltem Fremdmaterial | ja |
Erweiterter Strafrechtsschutz | ja |
Medienverluste | ja |
Energiemehrkosten | ja |
Mängelbeseitigungsnebenkosten | ja |
Repräsentantenklausel | ja |
Aktive Werklohnklage | ja |
Ansprüche Versicherter untereinander | ja |
Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften | ja |
Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge | ja |
Sonstige Vermögensschäden / Abhandenkommen inklusive bis 750.000 €: -Vermögensschäden aus Verstößen gegen Datenschutzgesetze -Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten -Ansprüche aus Fehlberatung nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) -Versehentliches Auslösen von Fehlalarm -Schäden aus Datenverlust -Abhandenkommen von fremden Sachen und fremden Schlüsseln |
ja |
Besondere Produktvermögensschäden bei Baugewerbe und Handelsbetrieben | 250.000 EUR |
Nachbesserungsbegleitschäden | 250.000 EUR |
Ansprüche aus Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstiger Diskriminierung | 500.000 EUR |
Umweltbasisdeckung inkl. Regressrisiko und WHG-Anlagen max. 100.000 l | ja |
Umweltschadensversicherung (inkl. Baustein 1) | 5 Mio. EUR |
B) Inhaltsversicherung
Versichert sind alle technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtungen, Waren und Vorräte zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert).
Versichert sind insbesondere:
- Feuer, Explosion
- Leitungswasser, Sprinkleranlage
- Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
- Sturm, Hagel
- Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, usw.)
- Fahrzeuganprall, Rauch, Innere Unruhe, Streik, Aussperrung
- Böswillige Beschädigung!
- Unbenannte Gefahren
C) Ertragsausfallversicherung
Die Ertragsausfallversicherung ersetzt die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn nach einem versicherten Sachschaden.
D) Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung ist eine sog. Allgefahrenversicherung. Die versicherten Sachen sind insbesondere versichert gegen: Abhandenkommen infolge Diebstahl, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Überspannung, Induktion, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, uvm.
E) Glasversicherung
Versichert sind Glas- und Kunststoffscheiben, -spiegel, -platten, Profilbaugläser, Glasbausteine, Lichtkuppeln der Außenverglasung (z.B. Schaufenster, Fenster, Türen Oberlichter, Dächer Überdachungen), der Innenverglasung (z.B. Vitrinen, Theken, Schränke, Spiegel).
Mitversichert sind auch Werbeanlagen (Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder, Transparente), z.B. wegen Vandalismus.
Highlights
Als Spezialanbieter bieten wir nicht nur einen sehr hochwertigen Versicherungsschutz, sondern auch extra auf die Branche abgestimmte Besonderheiten. Zum Beispiel:
- Bestandsschutz: Der Versicherer garantiert schriftlich, dass es keine Leistungsverschlechterungen gegenüber Ihrem bisherigen Vertrag geben kann !
- Unterversicherungsverzicht bis zu einer Schadenshöhe von 500.000 €
- Wenn ein Schaden strittig ist, können Sie auf Kosten des Versicherers einen eigenen vereidigten Sachverständigen hinzuziehen.
- Neuwerterstattung, ohne die übliche Zeitwertvorbehaltsklausel (40%-Klausel)
- Umfangreiche Besserstellung zur groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung eines Versicherungsfalls, Obliegenheitsverletzung, Verletzung behördlicher Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, usw.
- Mitversicherung von Automaten und Automateninhalt
- Gastromöbel auf der Terrasse
- Verderb von Kühlware
- uvm
Preisbeispiele
Diesen hochwertigen Versicherungsschutz können wir Ihnen zu einem äußerst günstigen Beitrag anbieten.
Das gesamte Versicherungspaket kostet zum Beispiel:
Jahresumsatz (netto) | Versicherungssumme | Jahresbeitrag inkl. VSt. |
300.000 € | 300.000 € | 1.380,90 € |
500.000 € | 600.000 € | 2.177,15 € |
600.000 € | 800.000 € | 2.858,10 € |
800.000 € | 1.000.000 € | 3.566,19 € |
Wir erstellen Ihnen gerne ein ausführliches, schriftliches Angebot für Ihren Betrieb. Rufen Sie uns doch einfach kurz an.
News-Blog
Cyberschutz für Freizeitbetriebe
Schadenfälle aus der Praxis – es kann jeden treffen
Eine Betriebsunterbrechung ist für jedes Unternehmen der Super-GAU. Auch für Sport- und Freizeitbetriebe. Mittlerweile ist ein Cyber- oder Hackerangriff eine der größten Gefahren. Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen das Risiko für alle Berufsbranchen.

Ein Bowlingcenter mit einem Online-Buchungssystem wurde durch eine Kreditkartenfirma auf Unregelmäßigkeiten und Datendiebstähle auf seiner Website hingewiesen. Mit dem Verdacht wurde unverzüglich ein Forensik- Dienstleister beauftragt, die Schadenursache zu recherchieren und die Systeme zu bereinigen. Gleichzeitig wurde das Online-Buchungssystem geschlossen, ein Betriebsausfall war also die Folge. Die nächste Maßnahme war, ein Krisenmanagement mit Anwälten für IT- und Datenschutzrechte sowie PR-Spezialisten zur Minimierung des Imageschadens aufzustellen. Die betroffenen Kunden wurden über den Datendiebstahl informiert und haben von der Kreditkartenfirma neue Kreditkarten erhalten.
In einem großen Sportcenter war an einem Morgen beim Hochfahren des Betriebssystems klar, dass etwas nicht stimmt: Die Verknüpfung der PCs mit dem Server war nicht möglich.
Der IT-Berater stellte schnell fest, dass ein Verschlüsselungstrojaner Ursache für die Probleme war, und nahm sofort das System vom Netz. Die gesamte EDV-Anlage wurde neu konfiguriert und die letzten Backups installiert. Alle Profile und Zugänge mussten neu eingerichtet werden. Die Kosten – Arbeitsleistung des IT-Beraters inklusive Nacht- und Wochenendzuschlägen über einen Zeitraum von drei Wochen – beliefen sich auf 50.000 Euro.
Die IP-Telefonanlage eines Hotels wurde gehackt. Am Wochenende wurde über die ungeschützte Telefonanlage massenhaft in die Welt telefoniert. Die angefallenen Kosten wurden von dem Telefonanbieter in Rechnung gestellt. Die gute Nachricht: Datenmanipulation und Telefonmehrkosten sind mitversicherbar.
Fazit: Eine gute Cyberschutzversicherung schützt Sie vor Eigen- und Drittschäden und übernimmt auch die Kosten für Serviceleistungen externer Dienstleister.
Überprüfung der elektrischen Anlagen (E-Check)
Feuerversicherung
Gewerbebetriebe wie auch Privathaushalte sollten unbedingt behördliche Vorschriften und Obliegenheiten im Versicherungsvertrag beachten.
Eine dieser Vorschriften ist die Überprüfung der elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen. Je nach Art des Gewerbebetriebes muss die Überprüfung jährlich oder auch alle zwei Jahre durchgeführt werden. Die Anforderungen aus dem Versicherungsvertrag können dabei sogar über behördliche Anforderungen hinausgehen. Es empfiehlt sich daher eine Rücksprache mit dem Versicherer.
Aber auch bei privaten Versicherungen kann ein E-Check empfehlenswert sein. Es gibt zwar im privaten Bereich keine verbindliche rechtliche Verpflichtung, aber auch keine einheitliche Rechtsprechung. Werden beispielsweise Störungen ignoriert oder die anerkannten Regeln der Technik missachtet, kann der Versicherer auch in privaten Verträgen die Leistung kürzen!