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Lebensversicherung ausgezahlt – Krankenversicherungsbeitrag explodiert: So vermeiden Sie die Falle

Das unterschätzte Risiko für Rentner

Viele Versicherte wissen nicht, dass Auszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig sein können – und zwar massiv. Besonders betroffen sind freiwillig versicherte Rentner, die nicht in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen werden.

Der Unterschied ist dramatisch:

In der KVdR zahlen Sie auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder private Rentenversicherungen den halben Beitragssatz (aktuell rund 7,3 % plus Zusatzbeitrag). Die Beiträge werden monatlich auf die laufende Rente berechnet.

Als freiwillig Versicherter werden Kapitalzahlungen auf 120 Monate (10 Jahre) verteilt und mit dem vollen Beitragssatz (derzeit etwa 14,6 % plus Zusatzbeitrag) belegt. Bei einer Kapitalauszahlung von 100.000 Euro bedeutet das: Monatlich werden 833 Euro als fiktives Einkommen angesetzt – und darauf fallen dann über 120 Euro Krankenversicherungsbeitrag an. 120 Monate lang!

Die 9/10-Regel: Der Schlüssel zur KVdR

Ob Sie in die günstigere KVdR kommen oder als freiwillig Versicherter zur Kasse gebeten werden, entscheidet die sogenannte Vorversicherungszeit. Die Faustregel: Sie müssen in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 9/10 gesetzlich krankenversichert gewesen sein.

Hier liegt der Teufel im Detail: Selbständige, die lange privatversichert waren oder nur kurzzeitig gesetzlich versichert sind, erfüllen diese Voraussetzung oft nicht. Auch Angestellte, die zwischendurch privat versichert waren, können betroffen sein.

Der Zeitpunkt entscheidet über Tausende Euro

Wenn Sie wissen, dass Sie die KVdR-Voraussetzungen erfüllen, lautet die goldene Regel: Verschieben Sie Auszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen bis nach dem Eintritt in die KVdR!

Denn in der KVdR gilt:

  • Kapitalzahlungen sind in den meisten Fällen beitragsfrei
  • Laufende Renten werden mit dem halben Beitragssatz belegt
  • Die Beitragsbelastung ist insgesamt deutlich niedriger

Praktisches Beispiel: Eine Kapitalauszahlung von 80.000 Euro kostet als freiwillig Versicherter über 14.000 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen (verteilt auf 10 Jahre). In der KVdR? Häufig null Euro.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie in den nächsten Jahren in Rente gehen und Lebens- oder Rentenversicherungen besitzen, sollten Sie jetzt handeln:

  1. Prüfen Sie Ihre Vorversicherungszeit: Erfüllen Sie die 9/10-Regel? Im Zweifel kann die Deutsche Rentenversicherung eine verbindliche Auskunft erteilen.
  2. Planen Sie den richtigen Zeitpunkt: Wann treten Sie tatsächlich in die KVdR ein? Das kann auch bei vorzeitiger Altersrente sein – nicht erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze.
  3. Prüfen Sie Ihre Verträge: Lassen sich Auszahlungen verschieben? Gibt es Alternativen zur Kapitalzahlung? Manche Verträge bieten Gestaltungsspielräume, die sich jetzt auszahlen.
  4. Berechnen Sie die Auswirkungen: Was kostet Sie welche Variante konkret? Hier geht es nicht um Kleinigkeiten, sondern um vier- bis fünfstellige Beträge.

Vorsicht vor Schnellschüssen

Nicht immer ist „später auszahlen“ die beste Lösung. Fondsgebundene Verträge bergen Marktrisiken, manche Verträge lassen keine Verschiebung zu, und bei Riester-Renten gibt es Höchstgrenzen. Auch Teilauszahlungen vor dem KVdR-Eintritt können unter Umständen sinnvoll sein.

Hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Wer die Zusammenhänge kennt und rechtzeitig plant, behält mehr von seinem hart erarbeiteten Geld. Wer unvorbereitet in die Auszahlungsphase stolpert, zahlt drauf – manchmal sehr teuer.

Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung lässt sich die Falle vermeiden. Die Voraussetzung: Sie müssen sie kennen – und rechtzeitig handeln.