Zum Hauptinhalt springen

Tel.: 0208 740 402 - 0 | info@haehnel-am.de | Ruhrpromenade 1 | 45468 Mülheim an der Ruhr

Kostenfalle Nebengebäude: Warum „Das baue ich nicht wieder auf“ nicht reicht

„Wenn mit der alten Garage etwas passiert, baue ich sie sowieso nicht wieder auf.“ Das klingt zunächst vernünftig. Schließlich möchte niemand unnötig Geld für ein Gebäude ausgeben, das kaum noch genutzt wird. Der Teufel steckt allerdings auch hier im Detail – und manchmal in den Trümmern.

Denn selbst wenn kein Wiederaufbau geplant ist, können nach einem Brand, Sturm- oder Einsturzschaden erhebliche Kosten entstehen.

Der Schaden endet nicht mit dem Einsturz

Ein beschädigtes Nebengebäude kann lose Bauteile, instabile Wände oder einsturzgefährdete Dachkonstruktionen hinterlassen. Befindet es sich nahe an einem Gehweg, einer Straße oder dem Nachbargrundstück, kann daraus schnell eine konkrete Gefahrenlage entstehen.

Dann geht es nicht mehr um die Frage, ob Sie das Gebäude noch benötigen. Entscheidend ist vielmehr, ob Menschen, fremdes Eigentum oder öffentliche Flächen gefährdet sind.

Mögliche Maßnahmen können sein:

  • Abstützen oder Sichern gefährdeter Bauteile
  • Teilweiser oder vollständiger Rückbau
  • Absperren des Grundstücks
  • Abtransport und Entsorgung von Trümmern
  • Fachgerechte Entsorgung belasteter Materialien

Je nach Situation und Bundesland können Behörden entsprechende Maßnahmen anordnen. Werden diese nicht rechtzeitig umgesetzt, kann die Behörde im Einzelfall selbst tätig werden und die Kosten anschließend dem Eigentümer auferlegen. Der fehlende Wiederaufbauwille ist dabei kein Schutzschild.

Was die Gebäudeversicherung tatsächlich leistet

Eine bestehende Wohngebäudeversicherung bedeutet nicht automatisch, dass jedes Gebäude auf dem Grundstück mitversichert ist. Gerade Garagen, Schuppen, Scheunen oder ehemalige Stallungen müssen im Vertrag ausdrücklich enthalten sein oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig ist deshalb die Prüfung von:

  • Welche Nebengebäude sind konkret versichert?
  • Gibt es Flächen-, Wert- oder Nutzungsgrenzen?
  • Welche Gefahren sind eingeschlossen?
  • Sind Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten mitversichert?
  • Gibt es besondere Regelungen für ungenutzte oder teilweise verfallene Gebäude?

Auch versicherte Kostenpositionen gelten in der Regel nur, wenn ein versicherter Schaden vorliegt und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine automatische Kostenübernahme gibt es nicht – Papier ist geduldig, Versicherungsbedingungen sind es eher nicht.

Was Sie jetzt prüfen sollten

Erstellen Sie zunächst eine vollständige Liste aller Gebäude auf Ihrem Grundstück. Dazu gehören auch kleine oder selten genutzte Bauwerke. Anschließend sollten Sie den Versicherungsschein und die Bedingungen darauf prüfen, ob diese Gebäude und mögliche Folgekosten tatsächlich erfasst sind.

Wenn Sie sich bewusst gegen eine Versicherung entscheiden, sollten Sie die möglichen Kosten trotzdem realistisch einschätzen. Der Verzicht auf einen Wiederaufbau schützt nicht vor Sicherungs-, Abbruch- oder Entsorgungskosten.

Am Ende entscheidet nicht der ideelle Wert eines Nebengebäudes über das Risiko, sondern die Frage, welche Kosten im Schadenfall entstehen können. Die individuelle Lösung macht den Unterschied.


Autor: Frank Gerauer, Versicherungsfachwirt – redaktionell verantwortet, KI-unterstützt erstellt