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Der PKV-Übertragungswert: Ihr verstecktes Vermögen (Teil 1)

Zum Jahresbeginn flattern wieder die Beitragsanpassungen ins Haus. Manche PKV-Versicherte erleben dabei ihr blaues Wunder: Erhöhungen von 10, 20 oder gar 48 Prozent sind keine Seltenheit mehr. Während die meisten resigniert die höheren Beiträge akzeptieren, nutzen Informierte ihr gesetzlich garantiertes Tarifwechselrecht. Der Clou: Die Alterungsrückstellungen wandern vollständig mit in den neuen Tarif.

Was sind Alterungsrückstellungen überhaupt?

Alterungsrückstellungen sind das finanzielle Polster, das Ihre PKV für Sie anspart. Der Gedanke dahinter ist einfach: In jungen Jahren zahlen Sie mehr, als Sie statistisch an Gesundheitskosten verursachen. Diese Überschüsse werden verzinst angelegt, um im Alter die dann höheren Kosten abzufedern. Je länger Sie in der PKV sind, desto mehr Geld liegt dort für Sie bereit.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt: Bei einem Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherungsunternehmens können Sie diese Rückstellungen in voller Höhe mitnehmen. Das regelt § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) glasklar. Ihr Versicherer muss Ihren Antrag auf Tarifwechsel bearbeiten – vorausgesetzt, der neue Tarif bietet gleichartigen Versicherungsschutz.

Ihr gesetzlich garantiertes Tarifwechselrecht

Die Rechtslage ist eindeutig: Sie haben einen vertraglich und gesetzlich garantierten Anspruch auf den Wechsel in andere Tarife Ihres Unternehmens. Die aus dem Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung werden angerechnet. Das bedeutet konkret:

  • Volle Mitnahme aller angesammelten Alterungsrückstellungen
  • Keine Kündigung des Vertrages notwendig
  • Anrechnung der Versicherungsjahre (wichtig für Wartezeiten)
  • Beibehaltung erworbener Rechte

Der Haken: Wenn Sie den Leistungsumfang erweitern möchten, kommt eine Gesundheitsprüfung auf Sie zu. Wechseln Sie dagegen in einen Tarif mit geringerem oder gleichem Leistungsumfang, entfällt diese Prüfung in der Regel.

Wann lohnt sich ein interner Tarifwechsel?

Nach einer kräftigen Beitragserhöhung ist der klassische Zeitpunkt. Aber auch diese Situationen sprechen für eine Tarifprüfung:

  • Ihr Tarif ist seit vielen Jahren unverändert (oft gibt es modernere, günstigere Alternativen)
  • Sie benötigen bestimmte Leistungen nicht mehr (z.B. Krankentagegeld als Rentner)
  • Ihre finanzielle Situation hat sich verändert
  • Sie möchten einen höheren Selbstbehalt in Kauf nehmen
  • Ihr Versicherer hat neue, attraktivere Tarifgenerationen aufgelegt

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein 58-jähriger Selbstständiger zahlte in seinem 20 Jahre alten Tarif monatlich 850 Euro. Nach einem internen Wechsel in einen modernen Tarif mit leicht angepasstem Leistungsumfang: 620 Euro. Ersparnis: 2.760 Euro pro Jahr – bei voller Mitnahme seiner Alterungsrückstellungen von über 60.000 Euro.

Basistarif und Standardtarif: Die Notausgänge

Für finanzielle Engpässe oder ab einem bestimmten Alter gibt es Sondertarife. Der Basistarif steht jedem PKV-Versicherten offen, der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt (2026: 1.017,18 Euro). Der Standardtarif hingegen ist nur für Versicherte zugänglich, die bereits vor 2009 privat versichert waren und weitere Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig: Wer aus dem Standardtarif in einen Unisextarif wechselt, verliert das Rückkehrrecht in den oft günstigeren Standardtarif. Hier sollte man sich die Entscheidung gut überlegen.

Bei Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch müssen Sie übrigens nicht zwangsläufig in den Basistarif wechseln – auch in Ihrem bisherigen Tarif oder im Standardtarif können staatliche Zuschüsse beantragt werden. Endet die Hilfebedürftigkeit innerhalb von zwei Jahren, ist sogar eine Rückkehr in den vorherigen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Was viele nicht wissen

Die Versicherer sind verpflichtet, Sie transparent über Tarifwechselmöglichkeiten zu informieren. In der Praxis sieht das oft anders aus – schließlich verdient die Gesellschaft an Ihren hohen Beiträgen. Eigeninitiative ist gefragt. Fordern Sie eine detaillierte Übersicht aller verfügbaren Tarife an und lassen Sie sich die Auswirkungen eines Wechsels konkret vorrechnen.

Die Alterungsrückstellungen sind Ihr Geld. Sie haben Jahre oder Jahrzehnte dafür gezahlt. Nutzen Sie sie, um Ihre Beiträge zu optimieren, statt sie in einem veralteten Tarif versauern zu lassen.

Und was ist mit einem Gesellschaftswechsel?

Das ist eine ganz andere Geschichte – und deutlich komplizierter. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer können Sie nur einen Teil Ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen, den sogenannten Übertragungswert. Was es damit auf sich hat und wann ein solcher Wechsel trotzdem Sinn machen kann, beleuchten wir in Teil 2 dieser Serie in zwei Wochen.

Bis dahin gilt: Der interne Tarifwechsel ist oft die unterschätzte Lösung für überhöhte PKV-Beiträge. Die Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten, das Versicherungsverhältnis besteht fort – nur die monatliche Belastung sinkt. Manchmal liegt die beste Lösung näher, als man denkt.