Zum Hauptinhalt springen

Tel.: 0208 740 402 - 0 | info@haehnel-am.de | Ruhrpromenade 1 | 45468 Mülheim an der Ruhr

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Warum eine BU-Versicherung für Beamte nicht ausreicht

Als Beamter stehen Sie in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Werden Sie aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig, gelten andere Regelungen als für Angestellte. Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) prüft, ob Sie Ihren Beruf noch zu mindestens 50 % ausüben können. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) mit echter DU-Klausel folgt der Entscheidung Ihres Dienstherrn – ohne eigene Prüfung.
Das ist ein entscheidender Unterschied: Ihr Dienstherr kann Sie bereits bei geringerer Einschränkung als dienstunfähig einstufen und in den Ruhestand versetzen oder entlassen. Eine BU-Versicherung würde in diesem Fall nicht leisten – eine DU-Versicherung schon.

Ihre Situation als Beamter

Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe

In den ersten fünf Jahren Ihrer Beamtenlaufbahn haben Sie noch keine Versorgungsansprüche. Werden Sie als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe dienstunfähig, werden Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen – ohne Pension, ohne Ruhegehalt. Lediglich bei einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung haben Sie Anspruch auf Versorgungsleistungen.

Statistisch gesehen sind Dienstunfälle jedoch selten. Die weitaus häufigeren Ursachen für Dienstunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats oder Krebs – also Erkrankungen, die nicht im dienstlichen Zusammenhang stehen. Gerade in dieser Phase ist eine DU-Versicherung existenziell wichtig.

A young professional in formal business attire standing at the beginning of a government office hallway

A mature professional civil servant in formal attire looking thoughtfully at pension documents or calculator in a modern office

Für Beamte auf Lebenszeit

Als Beamter auf Lebenszeit erhalten Sie bei Dienstunfähigkeit entweder die Mindestversorgung (ca. 1.800 EUR brutto, je nach Dienstherr) oder Ihre bis dahin erdiente Pension – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Aber: Ab dem Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit steigen Ihre Pensionsansprüche nicht weiter. Wenn Sie beispielsweise mit 48 Jahren dienstunfähig werden, erhalten Sie bis zur Regelaltersgrenze die gleiche Pension wie zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Die Differenz zu der Pension, die Sie bei regulärem Dienst bis 67 erreicht hätten, kann erheblich sein – und diese Lücke bleibt für den Rest Ihres Lebens bestehen.


Die größten Irrtümer bei Beamten

Viele Beamte gehen davon aus, dass sie durch ihre Verbeamtung bereits ausreichend abgesichert sind. Das ist ein gefährlicher Trugschluss. Hier sind die vier häufigsten Irrtümer – und warum sie nicht stimmen:

Ich habe doch meine Beamtenpension – das reicht

Das stimmt nur bedingt. Als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe werden Sie bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen – ohne Pension, ohne Ruhegehalt. Nur bei einem Dienstunfall haben Sie Versorgungsansprüche.

Als Beamter auf Lebenszeit erhalten Sie zwar eine Mindestversorgung oder Ihre erdiente Pension – aber: Ab dem Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit steigen Ihre Pensionsansprüche nicht weiter. Werden Sie beispielsweise mit 48 Jahren dienstunfähig, erhalten Sie bis zur Regelaltersgrenze die gleiche Pension. Die Differenz zu der Pension, die Sie bei regulärem Dienst erreicht hätten, kann mehrere hundert Euro pro Monat betragen – und diese Lücke bleibt für den Rest Ihres Lebens bestehen.

Das passiert doch erst kurz vor der Rente

Statistisch gesehen werden Frauen durchschnittlich mit 46 Jahren dienstunfähig, Männer mit 48 Jahren. Das bedeutet: Sie müssen rund 20 Jahre ohne Ihr volles Einkommen überbrücken. In dieser Zeit können Sie keine weiteren Pensionsansprüche aufbauen, keine private Altersvorsorge mehr bedienen und müssen trotzdem Ihren Lebensstandard halten.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung reicht doch aus

Nein. Eine BU-Versicherung prüft, ob Sie Ihren Beruf noch zu mindestens 50 % ausüben können. Eine Dienstunfähigkeit liegt jedoch bereits vor, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichten können und voraussichtlich auch in den nächsten sechs Monaten nicht wieder dienstfähig werden.

Das bedeutet: Ihr Dienstherr kann Sie bereits bei geringerer Einschränkung als dienstunfähig einstufen. Eine BU-Versicherung würde in diesem Fall nicht leisten – eine DU-Versicherung mit echter DU-Klausel schon. Denn sie folgt der Entscheidung Ihres Dienstherrn, ohne eigene Prüfung.

Für meinen Bürojob brauche ich keine DU-Versicherung

Die häufigsten Ursachen für Dienstunfähigkeit sind psychische Erkrankungen (Depression, Burn-out), Erkrankungen des Bewegungsapparats (Rücken, Gelenke) und Krebs. Das sind keine berufsabhängigen Risiken – sie treffen Verwaltungsbeamte genauso wie Polizisten oder Lehrer. Jeder fünfte Beamte scheidet vorzeitig aus dem Dienst aus. Die Wahrscheinlichkeit ist also relativ hoch, auch ohne körperliche Risiken dienstunfähig zu werden.