Was die Versicherung zahlt (und was nicht)
Hier wird es interessant: Versichert ist nicht der Stromausfall selbst, sondern der daraus resultierende Sachschaden. Das ist ein feiner, aber entscheidender Unterschied. Die gute Nachricht: Viele typische Folgeschäden sind über gängige Versicherungen abgedeckt.
Für Privatpersonen greifen:
- Hausratversicherung: Verdorbenes Gefriergut (bei Zusatzdeckung „Stromausfallschäden“), Schäden durch Einbruchdiebstahl bei ausgefallenen Alarmanlagen
- Wohngebäudeversicherung: Frostschäden an Wasserleitungen, Schäden durch Wassereinbruch oder Brand
Wichtiger Hinweis: Lebensmittel im Kühlschrank sind in der Regel nicht versichert – nur das Gefriergut in der Tiefkühltruhe. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen „gekühlt“ und „gefroren“. Warum? Fragen Sie nicht, das ist wie bei der Unterscheidung zwischen Obst und Gemüse: Es gibt Regeln, aber niemand versteht sie so richtig.
Für Unternehmen wird es komplexer:
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Greift, wenn durch den Stromausfall ein versicherter Sachschaden entsteht, der den Betriebsablauf stoppt
- Spezialversicherungen: Lebensmittelwirtschaft, Gastronomie und Kühlhausbetriebe können den Verderb von Kühlgut extra absichern
- Elektronikversicherung: Deckt Schäden an empfindlichen Geräten durch Spannungsschwankungen beim Wiederanlaufen ab
Die Tücken im Detail: Was viele übersehen
Nicht jede Betriebsunterbrechungsversicherung springt automatisch bei einem Stromausfall an. Entscheidend ist, ob ein versicherter Sachschaden die Ursache ist. Ein simpler Netzausfall ohne Folgeschaden? Pech gehabt. Ein Brand an der Trafostation, der Ihre Produktionsanlage beschädigt? Dann läuft’s.
Besonders perfide: Die zeitliche Komponente. Viele Policen haben Wartezeiten oder Mindestausfallzeiten. Wenn Ihr Betrieb „nur“ 23 Stunden stillsteht, die Police aber erst ab 24 Stunden greift, schauen Sie in die Röhre. Hier lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte – oder besser noch: ein Gespräch mit jemandem, der weiß, worauf es ankommt.
Sofortmaßnahmen: Was Sie bei einem Blackout tun sollten
Bei Minusgraden:
- Wasserzufuhr am Haupthahn absperren (am Wasserzähler oder Gebäudeeintritt)
- Wasserführende Leitungen nach Möglichkeit entleeren
- Eingefrorene Leitungen nur unter Aufsicht und nach Absperren der Wasserzufuhr auftauen
Lebensgefährliche Fehler vermeiden:
- Keine gasbetriebenen Heizgeräte in geschlossenen Räumen
- Niemals mit Holzkohle- oder Gasgrills heizen (Kohlenmonoxid-Gefahr!)
- Kaminöfen nur nutzen, wenn sie vom Schornsteinfeger abgenommen sind
Für Unternehmen:
- Kritische Systeme über USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) absichern
- Notfallplan für Datensicherung und Produktionsunterbrechung parat haben
- Kühlketten dokumentieren (wichtig für Versicherungsfall)
Was der Berlin-Blackout uns lehrt
Die Berliner Situation zeigt: Unsere Infrastruktur ist verletzlicher, als wir denken. Und während Versicherungen viele Schäden auffangen können, sind sie kein Allheilmittel. Prävention ist billiger als Schadenregulierung – und deutlich weniger nervenaufreibend.
Für Privatleute bedeutet das:
- Notvorrat für 3-5 Tage anlegen (Wasser, haltbare Lebensmittel, Medikamente)
- Taschenlampen und batteriebetriebenes Radio vorhalten
- Wichtige Dokumente und Bargeld griffbereit haben
Für Unternehmen gilt:
- Kritische Prozesse identifizieren und absichern
- Notstromaggregate für sensible Bereiche erwägen
- Versicherungsschutz regelmäßig auf Aktualität prüfen
Die Wahrheit ist: Ein mehrtägiger Stromausfall ist der Stresstest für jede Versicherungspolice. Wer jetzt prüft, ob sein Schutz passt, erspart sich später böse Überraschungen. Denn wenn 45.000 Haushalte gleichzeitig im Dunkeln sitzen, ist es zu spät für Optimierungen.
Am Ende entscheidet die richtige Vorbereitung darüber, ob ein Blackout ein Ärgernis bleibt – oder zur Existenzbedrohung wird.