
bAV-Informationspflicht
Schlummerndes Haftungsrisiko für Arbeitgeber? Am Markt kursieren unterschiedliche Auffassungen zum Thema Informationspflichten in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
Als Ableitung aus dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer auf Verlangen darüber zu informieren, „ob und wie“ eine Anwartschaft auf bAV erworben werden kann. Wie dieses Verlangen für die Mitarbeiter bekannt und dokumentiert wird, ist jedoch nicht eindeutig geregelt.
Beispiele für die Informationsverpflichtung:
- bAV-Durchführungsweg
- Zusageart
- Versorgungsträger
- Versorgungs- und Versicherungsbedingungen
Mit Inkrafttreten der Novellierung des Nachweisgesetzes (NachwG) am 01.08.2022 treffen jeden Arbeitgeber jetzt noch weitergehende Informationspflichten. Hiernach muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen in schriftlicher Form aushändigen. Manche Informationen sind im Unternehmen und bei Mitarbeitern natürlich bereits bekannt. Trotzdem zwingt das Schriftformerfordernis erstmalig nun alle Arbeitgeber dazu, Prozesse und Dokumentationen zu überarbeiten und darzulegen, in welcher Form das Nachweisgesetz und dessen Schriftformerfordernis erfüllt wird.
NEU: In § 4 des neuen Nachweisgesetzes ist geregelt, dass ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit wäre, die mit einer Geldbuße bis zu 2.000 € (pro Verstoß, also pro Mitarbeiter!) geahndet werden kann.
Selbst wenn eine Versorgungsordnung eingerichtet wurde, muss diese den neuen Vorschriften genügen, wenn sie den Nachweis der Information belegen soll. Um den Hinweis-, Aufklärungs- sowie Informationspflichten entsprechend nachzukommen, ist eine schriftliche Bestätigung der Mitarbeiter unabdingbar, die auch (aktuell) nicht durch einen digitalen Prozess ersetzt werden kann („Nassunterschrift“)!
Unsere Empfehlung: Suchen Sie zeitnah unsere Beratung!
Ihr Ansprechpartner ist Frank Gerauer.

Zahlt meine Privathaftpflichtversicherung den Neuwert oder den Zeitwert?
Nach dem Gesetz haftet eine Person nur in Höhe des Zeitwertes für einen Schaden, den er einem Dritten schuldhaft zugefügt hat. Daher zahlen die meisten Haftpflichtversicherungen auch nur diesen Zeitwert.
Da jedoch die meisten Privathaftpflicht-Schäden im persönlichen Umfeld passieren, ist es immer sehr ärgerlich, wenn der Schaden nur zum Zeitwert ersetzt wird.
Achten Sie daher bei der Auswahl Ihrer Privathaftpflichtversicherung darauf, dass eine umfangreiche, freiwillige Neuwerterstattung vereinbart ist.
Lassen Sie sich von uns beraten.

Macht für mich als GGF eine D&O-Versicherung eigentlich Sinn?
Eine D&O-Versicherung deckt primer Vermögenschäden im Innenverhältnis, wenn die Eigentümer einer Firma Schadenersatz vom Geschäftsführer verlangen, weil dieser (angeblich) eine Pflichtverletzung begangen hat.
Bei einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer kann dies natürlich nie eintreten.
Es gibt jedoch vier wichtige Risiken:
- Inanspruchnahme aus dem Außenverhältnis: Auch aus dem Außenverhältnis (z.B. von Kunden, Lieferanten) können in bestimmten Situationen Ansprüche direkt gegen den Geschäftsführer persönlich geltend gemacht werden.
- Ansprüche der Sozialversicherungsträger: Für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge haftet der Geschäftsführer persönlich.
- Außenhaftung im Insolvenzfall: Bei verspäteter Stellung eines Insolvenzantrags macht sich der GmbH-Geschäftsführer nach § 15a Abs. 4 und 5 Insolvenzordnung strafbar. Außerdem ist er Gesellschaftern und Gläubigern zum Schadenersatz verpflichtet (§ 64 GmbHG).
- Regressforderung des Insolvenzverwalters: Im Falle einer Insolvenz muss der bestellte Insolvenzverwalter prüfen, ob der Firma durch Pflichtverletzungen des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist. Der Geschäftsführer haftet auch hier mit seinem Privatvermögen.
Daher kann auch für einen alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer der Abschluss einer D&O-Versicherung sinnvoll sein.
Lassen Sie sich von uns beraten.

Kann ich mich eigentlich auch gegen Betrug versichern?
Finanzielle Schäden durch Betrug können in verschiedenen Situationen entstehen. Zum Beispiel beim Online-Banking oder beim Online-Handel. Denkbar ist aber auch ein Anlage-Betrug beim Kauf von Crypto-Währung.
Solche und noch viele weitere Schäden durch Straftaten (z.B. Unterschlagung, Vandalismus, Diebstahl, Erpressung) sind über hochwertige Hausratversicherungen versicherbar. Die Entschädigungsgrenzen sind hierbei begrenzt und liegen meist bei 5.000 € bis 7.500 € pro Schadensfall.
Lassen Sie sich von uns beraten.

Ab dem 1. März 2021 dürfen Mopeds nur noch mit blauem Kennzeichen auf die Straße
Kaum jemand denkt bei den aktuellen Witterungsbedingungen ans Mopedfahren. Doch deshalb riskieren Zweirad-Fans, ein wichtiges Datum zu verpassen. Am 1. März müssen die neuen, blauen Kennzeichen montiert sein!
Aktuell beherrscht Tief „Tristan“ große Teile der Republik: Es bringt nicht nur zweistellige Minustemperaturen mit sich, sondern vielerorts auch Schneeverwehungen. Da denken sicher die wenigsten ans Mopedfahren: Schließlich stecken schon die Autos im Schnee fest, sogar der Nahverkehr musste in manchen Regionen eingestellt werden. Und doch sollten die Fans der motorisierten Flitzer in diesem Monat noch tätig werden, wenn sie bei besseren Temperaturen bald wieder fahren wollen.
Grund ist, dass am 1. März die neue Mopedsaison startet. Und dann müssen, wie in jedem Jahr, neue Nummernschilder angebracht werden. Diesmal heißt es: aus Schwarz wird Blau. Denn wer weiterhin mit schwarzem Nummernschild fährt, riskiert viel. Ohne gültiges Kennzeichen fahren ist mehr als nur ein Kavaliersdelikt. Nicht nur begehen die Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen.
Wer dann eine dritte Person schädigt, sodass sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist, sieht sich schnell hohen Schulden gegenüber. Die Gerichte verhängten zuletzt hohe Strafen, die im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen können. Schließlich muss bei einer dauerhaften Behinderung nicht nur Schmerzensgeld an den Geschädigten gezahlt werden – obendrein kommen noch Kosten für Lohnausfall, Medikamente, Reha, eine Rente etc. Zur Erinnerung: Der Verursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen!
Deshalb ist es wichtig, das Datum nicht zu verschlafen. Wenn dann doch die erste Frühlingssonne zum Ausflug lockt, sollte man besagtes blaues Nummernschild bereits angebracht haben. Die Versicherungspflicht mit einem Mofa-Kennzeichen gilt unter anderem für folgende Fahrzeuge:
Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren
Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h
E-Scooter
Um das neue Schild zu erhalten, ist in der Regel nur ein Schreiben oder eine anderweitige Kontaktaufnahme bei dem Versicherer notwendig, der dann das Kennzeichen ausstellt. Denn eine Pflicht zur amtlichen Zulassung besteht nicht. Man muss folglich nicht extra eine Zulassungsstelle ansteuern: eine gute Nachricht in Corona-Zeiten. Vielfach bieten die Versicherer die Gelegenheit, das neue Schild für das flinke Gefährt einfach online zu beantragen.
Es empfiehlt sich, die Betriebserlaubnis mit sich zu führen, um sich gegenüber der Polizei als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen. Hingegen ist es keine gute Idee, diese im Helmfach aufzubewahren: Wird das Moped geklaut, hat die Erlaubnis dann auch der Dieb quasi mitgeliefert bekommen. Das kann sogar Ärger geben, wenn man den Diebstahl gegenüber dem Versicherer anzeigen will. Damit auch der Diebstahl mitversichert ist, benötigt man übrigens einen Teilkasko-Schutz. Und das ist ratsam, denn im Verhältnis zur Zahl der zugelassenen Fahrzeuge werden Mopeds und Mofas noch öfter entwendet als Autos.