Die Drohne ist schnell gekauft: Akku laden, App öffnen, abheben. Rechtlich sieht die Sache weniger luftig aus. In der täglichen Praxis setzen Dachdecker Drohnen für Dachinspektionen ein, Vermesser für Aufnahmen und Landwirte zur Kontrolle ihrer Flächen. Was dabei oft übersehen wird: Eine Drohne ist kein besonders großer Fotoapparat, sondern ein Luftfahrzeug – und damit kommt ein ganzer Rucksack an Pflichten mit.
Haftpflicht ist Pflicht – auch wenn die Drohne klein ist
In Deutschland muss der Betreiber für Schäden gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Das gilt nicht erst ab dem Moment, in dem eine Drohne aussieht wie ein ausgewachsener Toaster mit Rotoren. Der Versicherungsnachweis ist beim Betrieb mitzuführen.
Die Standard-Betriebshaftpflicht hilft dabei nicht automatisch. Drohnen und andere Luftfahrzeuge sind in vielen Verträgen ausgeschlossen oder nur versichert, wenn der Einschluss ausdrücklich vereinbart wurde. Auch eine private Drohnenversicherung ist für einen gewerblichen Einsatz regelmäßig nicht die passende Lösung.
Wichtig ist deshalb eine Prüfung von:
- gewerblicher Nutzung und konkretem Tätigkeitsumfang
- Drohnengewicht, Einsatzgebiet und Flugkategorie
- mitversicherten Mitarbeitenden und beauftragten Piloten
- ausreichender Versicherungssumme und Geltungsbereich
- Schäden an fremden Sachen, Personen und möglicherweise auch Vermögensfolgen
Ein Absturz, viele Folgen
Ein anschauliches Beispiel macht den Unterschied deutlich: Ein Dachdeckerbetrieb fotografiert eine Baustelle. Durch eine Störung stürzt die Drohne auf einen Parkplatz. Zwei Fahrzeuge werden beschädigt, eine Passantin erschrickt und stürzt, außerdem fällt die Drohne selbst aus.
Die Reparaturkosten sind ärgerlich, aber überschaubar. Teurer werden können Personenschäden, Verdienstausfall und mögliche Ansprüche des Auftraggebers. Fehlt der erforderliche Versicherungsschutz, trägt der Betrieb die berechtigten Schadenersatzforderungen grundsätzlich selbst. Zusätzlich kann der Betrieb ohne Haftpflichtversicherung eine Ordnungswidrigkeit begehen; je nach Verstoß sind Geldbußen bis zu 50.000 € möglich. Das ist dann eine Flugstunde, die deutlich teurer wird als geplant.
Neben der Versicherung zählen auch Betreiberregistrierung, die gut sichtbare e-ID am Fluggerät und der erforderliche Kompetenznachweis. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 wird nach Online-Training und Theorieprüfung erworben. Je nach Flug und Risikoklasse können weitere Nachweise, Genehmigungen oder Abstände zu Menschen und sensiblen Bereichen erforderlich sein.
Was Betriebe jetzt prüfen sollten
Unser Rat für die Praxis:
- Alle Drohnen, Einsatzarten und Piloten dokumentieren.
- Betriebshaftpflicht und Luftfahrt-Haftpflicht gezielt auf Ausschlüsse prüfen.
- Registrierung, e-ID, Kompetenznachweise und Versicherungsbestätigung aktuell halten.
- Vor jedem Einsatz Fluggebiet, Wetter, Sichtweite und mögliche Gefahren kontrollieren.
- Zuständigkeiten im Betrieb schriftlich festlegen und Mitarbeitende unterweisen.
Eine Drohne kann Arbeit erleichtern und Kosten senken. Sie ersetzt aber weder Risikoprüfung noch Papierkram – zwei Dinge, die selten spektakulär aussehen, im Ernstfall jedoch den Unterschied machen. Die individuelle Lösung macht den Unterschied.