
Riester war gestern – die neue private Altersvorsorge kommt
Jahrelang war die Riester-Rente das Sorgenkind der deutschen Finanzpolitik: zu komplex, zu unflexibel, zu wenig Rendite. Jetzt hat der Gesetzgeber die Reißleine gezogen. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet – und damit das wohl größte Update der privaten Altersvorsorge seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2001 auf den Weg gebracht. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln.
Was das für Sie bedeutet? Im besten Fall: mehr Förderung, mehr Flexibilität – und endlich eine Altersvorsorge, die sich nicht anfühlt wie das Ausfüllen eines Steuerformulars.
Was sich ändert: das Wichtigste auf einen Blick
Das Herzstück der Reform ist das neue Altersvorsorgedepot. Statt ausschließlich in klassische Versicherungsprodukte zu sparen, können Bürgerinnen und Bürger künftig auch in Aktien, Fonds und ETFs investieren – staatlich gefördert und steuerlich begünstigt. Das klingt nach Risiko? Ist es auch – aber nach kalkuliertem.
Die drei neuen förderfähigen Produktkategorien im Überblick:
- Altersvorsorgevertrag (klassisches Garantieprodukt, z. B. Rentenversicherung): 80 % oder 100 % Beitragsgarantie, flexible Kapitalanlage möglich
- Altersvorsorgedepot (renditeorientiert): Fonds und ETFs, kein Garantiezwang, dafür mehr Renditechance – das eigentliche Novum der Reform
- Standarddepot (Pflichtangebot): Jeder Anbieter muss ein kostengünstiges Basisprodukt mit maximal 1 % Effektivkosten anbieten – endlich Transparenz beim Thema Gebühren
Alle drei Varianten sind staatlich förderfähig. Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren.
Die neue Förderlogik: Wer zahlt, bekommt mehr
Das bisherige Zulagesystem wird durch ein beitragsproportionales Modell ersetzt – vereinfacht gesagt: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr gibt der Staat dazu.
- Grundzulage Stufe 1: Auf Beiträge bis 360 Euro im Jahr gibt es 50 % Förderung
- Grundzulage Stufe 2: Auf Beiträge zwischen 360 und 1.800 Euro gibt es 25 % Förderung
- Kinderzulage: Bis zu 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind – 100 % des eingezahlten Beitrags, maximal 300 Euro pro Kind
- Berufseinsteigerbonus: Wer unter 25 Jahren startet, bekommt einmalig 200 Euro extra
Eigenbeiträge und Zulagen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der maximale geförderte Jahresbeitrag beträgt 1.800 Euro.
Ein Beispiel: Ein 20-jähriger Single, der jährlich 1.800 Euro einzahlt, erhält im ersten Jahr Zulagen von 540 Euro plus den einmaligen Bonus von 200 Euro – und kann über 2.500 Euro als Sonderausgaben absetzen.
Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?
Gute Nachricht für alle Bestandskunden: Kein Handlungsdruck. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und werden unverändert nach den bisherigen Regeln gefördert – solange Sie Ihren Vertrag weiterführen.
Ab 2027 haben Sie dann die Wahl:
- Alten Vertrag behalten: Bisherige Förderung läuft weiter – kein Umstieg nötig
- Zur neuen Förderung wechseln: Ohne Anbieterwechsel möglich, nur durch Erklärung gegenüber dem Anbieter
- Produkt wechseln: Übertragung des angesparten Kapitals in ein neues Altersvorsorgedepot möglich
Wichtig: Wer seinen Vertrag jetzt kündigt oder beitragsfrei stellt, riskiert die volle Zulage für 2026. Das wäre ungefähr so klug wie den Schirm wegzuwerfen, weil es gerade nicht regnet.
Was jetzt sinnvoll ist
- Nichts überstürzen: Die Wechseloption ab 2027 ist nicht fristgebunden – Sie haben Zeit für eine durchdachte Entscheidung
- Fördervergleich machen: Für wen lohnt sich die neue Systematik? Das hängt von Alter, Einkommen und Familiensituation ab
- Laufenden Vertrag fortführen: Wer 2026 weiter einzahlt, sichert sich die volle Förderung für dieses Jahr
- Neu einsteigen? Ab 2027 können keine neuen Verträge nach altem Riester-Modell mehr abgeschlossen werden – das neue System öffnet aber auch für bisherige Nicht-Sparer attraktive Möglichkeiten
Die Reform bietet echte Chancen – aber wie immer steckt der Teufel im Detail. Ob die neue Förderlogik für Ihre persönliche Situation vorteilhafter ist als die bisherige, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Die individuelle Lösung macht den Unterschied.
