Der PKV-Übertragungswert: Ihr verstecktes Vermögen (Teil 2)
In Teil 1 unserer Serie haben wir den internen Tarifwechsel beleuchtet, bei dem alle Alterungsrückstellungen vollständig erhalten bleiben. Heute geht es um die deutlich komplizierte Alternative: den Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter. Spoiler: In den meisten Fällen ist das keine gute Idee – aber es gibt Ausnahmen.
Was ist der Übertragungswert?
Der Übertragungswert ist der Anteil Ihrer Alterungsrückstellungen, den Sie bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer mitnehmen können. Klingt erstmal gut – bis man die Berechnungsgrundlage versteht.
Die bittere Wahrheit: Der Übertragungswert umfasst nur die Alterungsrückstellungen, die Sie in der Höhe gebildet hätten, als wären Sie im Basistarif versichert gewesen. Dazu kommt der gesetzliche 10-Prozent-Beitragszuschlag. Alle Rückstellungen, die aus Beitragsanteilen für bessere Leistungen entstanden sind – etwa für Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer, Heilpraktiker oder Zahnersatz – bleiben beim alten Versicherer.
Ein Rechenbeispiel: Sie haben über 20 Jahre 80.000 Euro an Alterungsrückstellungen angespart. Im Basistarif wären in dieser Zeit aber nur 15.000 Euro entstanden. Ihr Übertragungswert beim Gesellschaftswechsel? Rund 16.500 Euro (15.000 Euro plus 10 Prozent). Der Rest – über 63.000 Euro – ist weg.
Die Faustformel: Je besser der Tarif, desto höher der Verlust
Hier zeigt sich ein perfides Prinzip: Je leistungsstärker Ihr aktueller PKV-Tarif ist, desto größer ist der Anteil der Alterungsrückstellungen, den Sie bei einem Gesellschaftswechsel verlieren. Wer jahrelang für Premiumleistungen gezahlt hat, wird beim Wechsel besonders hart bestraft.
Das erklärt auch, warum die vermeintlich günstigen Angebote anderer Versicherer oft eine Mogelpackung sind. Der niedrigere Beitrag beim neuen Anbieter muss die verlorenen Rückstellungen erst einmal kompensieren – und das kann Jahrzehnte dauern.
Die 2009er-Grenze: Nicht alle können überhaupt wechseln
Noch komplizierter wird es bei älteren Verträgen. Die Portabilität der Alterungsrückstellungen – also die Möglichkeit, überhaupt einen Teil mitzunehmen – gilt nur für Verträge, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden. Wer seinen PKV-Vertrag vor diesem Stichtag unterschrieben hat, geht beim Gesellschaftswechsel komplett leer aus. Alle Alterungsrückstellungen bleiben beim bisherigen Versicherer.
Für langjährig Versicherte ist ein Anbieterwechsel damit faktisch ausgeschlossen – es sei denn, man nimmt einen massiven finanziellen Verlust bewusst in Kauf.
Die neue Gesundheitsprüfung: Das zweite große Hindernis
Selbst wenn der Übertragungswert akzeptabel wäre: Bei jedem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen steht eine neue, vollständige Gesundheitsprüfung an. Und hier wird es richtig unangenehm.
Der neue Versicherer prüft Ihren aktuellen Gesundheitszustand – nicht den von vor 10 oder 20 Jahren, als Sie jung und kerngesund waren. Inzwischen haben Sie vielleicht:
- Bluthochdruck
- Rückenprobleme
- Eine psychotherapeutische Behandlung hinter sich
- Medikamente, die Sie regelmäßig nehmen
- Kleinere Operationen oder chronische Beschwerden
Jede dieser Diagnosen kann zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Oft sind diese so hoch, dass der vermeintlich günstigere Tarif am Ende teurer wird als der alte. Oder der neue Versicherer lehnt Sie gleich ganz ab – dann sitzen Sie da mit der Kündigung in der Hand und müssen kleinlaut zum alten Versicherer zurück (was nicht immer problemlos möglich ist).
Wann ein Gesellschaftswechsel trotzdem Sinn machen kann
Es gibt sie, die Ausnahmen. Ein Anbieterwechsel kann sinnvoll sein, wenn:
- Sie noch nicht lange versichert sind (unter 5 Jahren) – dann sind die Verluste bei den Alterungsrückstellungen überschaubar
- Sie jung und gesund sind – keine Vorerkrankungen, keine Risikozuschläge zu befürchten
- Der Beitragsunterschied extrem hoch ist – und auch langfristig bestehen bleibt
- Ihr aktueller Tarif nur Basisleistungen bietet – dann ist der Übertragungswert prozentual höher
- Sie aus anderen Gründen wechseln müssen – etwa bei massiven Serviceproblemen oder Insolvenzgefahr
Besonders für Berufseinsteiger oder Menschen, die erst seit wenigen Jahren privat versichert sind, kann ein Wechsel durchaus eine Option sein. Hier überwiegt der Vorteil günstigerer Beiträge oft den Verlust der noch geringen Alterungsrückstellungen.
Der Vergleich: Intern vs. Extern
Stellen wir beide Varianten gegenüber:
- Interner Tarifwechsel:
- Alle Alterungsrückstellungen bleiben erhalten
- Keine Gesundheitsprüfung bei gleichartigem Schutz
- Versicherungsjahre werden angerechnet
- Schnell und unkompliziert umsetzbar
- Gesellschaftswechsel:
- Erheblicher Verlust von Alterungsrückstellungen
- Neue, vollständige Gesundheitsprüfung
- Risikozuschläge oder Ablehnungen möglich
- Nur bei Verträgen ab 2009 überhaupt möglich
- Kann sich in Einzelfällen trotzdem lohnen
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Aus unserer Erfahrung sollte die Kündigung und der Wechsel der PKV immer erst der letzte Ausweg sein, da der teilweise Verlust der Alterungsrückstellungen vor allem für langjährig Versicherte finanziell zu schwer wiegt.
Was beim Wechsel in die GKV passiert
Noch ein Wort zu einer anderen Variante: Wer von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, verliert sämtliche Alterungsrückstellungen – ausnahmslos. Auch hier gilt: Nur in Ausnahmefällen (etwa bei dauerhaft niedrigem Einkommen oder bestimmten Lebensumständen) ist dieser Schritt sinnvoll bzw. überhaupt möglich.
Die bessere Strategie: Optimierung statt Revolution
Statt den Versicherer zu wechseln, sollten Sie zuerst alle internen Möglichkeiten ausschöpfen:
- Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft prüfen
- Selbstbehalt anpassen (höherer Selbstbehalt = niedrigerer Beitrag)
- Leistungen reduzieren, die Sie nicht mehr benötigen
- Zahlweise optimieren (jährliche statt monatliche Zahlung spart oft 3-5%)
- Arbeitgeberzuschuss voll ausschöpfen (2026: bis zu 496,97 Euro monatlich)
Oft lassen sich durch diese Maßnahmen mehrere hundert Euro pro Monat einsparen – ohne einen Cent Alterungsrückstellungen zu verlieren.
Das Fazit: Vorsicht vor falschen Versprechungen
Der Gesellschaftswechsel in der PKV ist wie ein Autokauf: Die Werbung verspricht das Blaue vom Himmel, aber im Kleingedruckten lauert die Ernüchterung. Die verlorenen Alterungsrückstellungen sind echtes Geld – Ihr Geld, das Sie über Jahre oder Jahrzehnte eingezahlt haben.
Bevor Sie wechseln, rechnen Sie nach. Nicht nur den aktuellen Beitrag, sondern die langfristige Entwicklung. Lassen Sie sich den Übertragungswert schriftlich bestätigen. Kalkulieren Sie mögliche Risikozuschläge ein. Und vor allem: Prüfen Sie alle internen Alternativen.
In den allermeisten Fällen ist der interne Tarifwechsel die klügere Lösung. Die Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten, das Versicherungsverhältnis besteht fort – und die monatliche Belastung sinkt trotzdem. Manchmal ist Treue eben doch die bessere Strategie.
Die Moral von der Geschicht‘: Wechsle die Gesellschaft nicht – es sei denn, du weißt ganz genau, was du tust.