
EU-Batterieverordnung 2025: Das unterschätzte Haftungsrisiko für Elektrohandwerk und E-Bike-Händler
Fünf Batteriekategorien statt drei – mehr Komplexität, mehr Risiken
Die neue Verordnung erweitert die bisherigen drei Batteriearten auf fünf Kategorien. Besonders brisant für unsere Zielgruppen: LV-Batterien (Light Vehicle) für E-Bikes und E-Scooter werden erstmals als eigene Kategorie geführt. Das bedeutet: Wer bisher dachte, E-Bike-Akkus seien „nur“ Gerätebatterien, muss umdenken – und seine Versicherung überprüfen.
Die neuen Kategorien im Überblick:
- Gerätebatterien (unter 5 kg, nicht industriell)
- LV-Batterien (E-Bikes, E-Scooter, max. 25 kg)
- Starterbatterien (Fahrzeug-SLI)
- Elektrofahrzeugbatterien
- Industriebatterien (über 5 kg)
Erweiterte Rücknahmepflichten: Das Ende der einfachen Lösungen
Ab August 2025 müssen alle fünf Batteriekategorien über flächendeckende Rücknahmesysteme verfügen. Bisher war das nur für Gerätebatterien Pflicht. Elektrohandwerker und E-Bike-Händler, die sich auf einfache Eigenrücknahme-Lösungen verlassen haben, stehen vor einem Problem: Sie müssen sich einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) anschließen oder eine gleichwertige Eigenlösung nachweisen.
Kritischer Stichtag: 16. Januar 2026
Registrierungen ohne zugeordnete OfH verfallen automatisch. Wer bis dahin keine Lösung hat, darf keine Batterien mehr in Verkehr bringen.
Kommunale Sammelpflicht: Neue Belastung für Wertstoffhöfe
Eine oft übersehene Neuerung: Wertstoffhöfe müssen ab 18. August 2025 auch LV-Batterien (E-Scooter, E-Bikes) kostenlos annehmen. Das klingt zunächst kundenfreundlich, birgt aber Haftungsrisiken für alle Beteiligten. Wer haftet, wenn beim Transport oder der Lagerung dieser oft beschädigten Akkus etwas schiefgeht?
Kennzeichnungspflichten: Der Teufel steckt im Detail
Die neuen Kennzeichnungsvorschriften haben es in sich:
- QR-Codes mit Informationen zu Kapazität, Haltbarkeit und Recycling (ab 2025)
- Symbol „Getrennte Sammlung“ (ab August 2025)
- Chemische Zusammensetzung muss bei der Registrierung angegeben werden
- Steuer-ID des Herstellers wird verpflichtend
Falsche oder unvollständige Kennzeichnung kann zu Bußgeldern bis 100.000 Euro führen.
Ausländische Hersteller: Bevollmächtigter wird Pflicht
Besonders brisant für Importeure: Registrierungen ausländischer Hersteller ohne Bevollmächtigten werden bis 23. August 2025 automatisch gelöscht. Wer mit asiatischen Herstellern arbeitet, muss schnell handeln – oder riskiert, dass seine Lieferanten plötzlich nicht mehr liefern dürfen.
Digitaler Batteriepass: Transparenz als Haftungsfalle
Ab 2027 wird für bestimmte Batterietypen ein digitaler Batteriepass verpflichtend. Er enthält Informationen zu Herkunft, CO₂-Bilanz und Materialzusammensetzung. Was nach mehr Transparenz klingt, kann zur Haftungsfalle werden: Sind die Angaben falsch oder unvollständig, haftet der Inverkehrbringer.
Versicherungsrechtliche Konsequenzen: Was Sie wissen müssen
Die neuen Regelungen haben direkte Auswirkungen auf bestehende Versicherungsverträge:
Betriebshaftpflichtversicherung:
- Erweiterte Produkthaftung durch neue Kennzeichnungspflichten
- Risiken aus fehlerhafter Registrierung oder OfH-Zuordnung
- Haftung bei unsachgemäßer Batterieentsorgung
Produkthaftpflichtversicherung:
- Verschärfte Dokumentationspflichten durch Batteriepass
- Neue Risiken durch erweiterte Herstellerverantwortung
- Compliance-Verstöße können Deckungsausschlüsse auslösen
Handlungsempfehlungen: Jetzt vorbereiten statt später bereuen
- Registrierung überprüfen: Alle Batteriekategorien erfassen und OfH-Zuordnung sicherstellen
- Versicherungsschutz anpassen: Neue Haftungsrisiken mit dem Makler besprechen
- Lieferanten-Audit: Bevollmächtigte für ausländische Hersteller sicherstellen
- Kennzeichnung aktualisieren: QR-Codes und neue Symbole vorbereiten
- Mitarbeiter schulen: Neue Rücknahmepflichten und Dokumentationsanforderungen
Fazit: Vorbereitung ist der beste Schutz
Die EU-Batterieverordnung ist mehr als nur ein Umwelt-Update – sie ist eine Compliance-Revolution mit erheblichen Haftungsrisiken. Wer jetzt handelt, kann die neuen Regelungen als Wettbewerbsvorteil nutzen. Wer wartet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Versicherungslücken.
Die individuelle Risikoanalyse macht den Unterschied – denn während die Verordnung für alle gleich gilt, sind die Auswirkungen auf jeden Betrieb einzigartig.