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EU-Batterieverordnung 2025: Das unterschätzte Haftungsrisiko für Elektrohandwerk und E-Bike-Händler

Fünf Batteriekategorien statt drei – mehr Komplexität, mehr Risiken

Die neue Verordnung erweitert die bisherigen drei Batteriearten auf fünf Kategorien. Besonders brisant für unsere Zielgruppen: LV-Batterien (Light Vehicle) für E-Bikes und E-Scooter werden erstmals als eigene Kategorie geführt. Das bedeutet: Wer bisher dachte, E-Bike-Akkus seien „nur“ Gerätebatterien, muss umdenken – und seine Versicherung überprüfen.

Die neuen Kategorien im Überblick:

  • Gerätebatterien (unter 5 kg, nicht industriell)
  • LV-Batterien (E-Bikes, E-Scooter, max. 25 kg)
  • Starterbatterien (Fahrzeug-SLI)
  • Elektrofahrzeugbatterien
  • Industriebatterien (über 5 kg)

Erweiterte Rücknahmepflichten: Das Ende der einfachen Lösungen

Ab August 2025 müssen alle fünf Batteriekategorien über flächendeckende Rücknahmesysteme verfügen. Bisher war das nur für Gerätebatterien Pflicht. Elektrohandwerker und E-Bike-Händler, die sich auf einfache Eigenrücknahme-Lösungen verlassen haben, stehen vor einem Problem: Sie müssen sich einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) anschließen oder eine gleichwertige Eigenlösung nachweisen.

Kritischer Stichtag: 16. Januar 2026
Registrierungen ohne zugeordnete OfH verfallen automatisch. Wer bis dahin keine Lösung hat, darf keine Batterien mehr in Verkehr bringen.

Kommunale Sammelpflicht: Neue Belastung für Wertstoffhöfe

Eine oft übersehene Neuerung: Wertstoffhöfe müssen ab 18. August 2025 auch LV-Batterien (E-Scooter, E-Bikes) kostenlos annehmen. Das klingt zunächst kundenfreundlich, birgt aber Haftungsrisiken für alle Beteiligten. Wer haftet, wenn beim Transport oder der Lagerung dieser oft beschädigten Akkus etwas schiefgeht?

Kennzeichnungspflichten: Der Teufel steckt im Detail

Die neuen Kennzeichnungsvorschriften haben es in sich:

  • QR-Codes mit Informationen zu Kapazität, Haltbarkeit und Recycling (ab 2025)
  • Symbol „Getrennte Sammlung“ (ab August 2025)
  • Chemische Zusammensetzung muss bei der Registrierung angegeben werden
  • Steuer-ID des Herstellers wird verpflichtend

Falsche oder unvollständige Kennzeichnung kann zu Bußgeldern bis 100.000 Euro führen.

Ausländische Hersteller: Bevollmächtigter wird Pflicht

Besonders brisant für Importeure: Registrierungen ausländischer Hersteller ohne Bevollmächtigten werden bis 23. August 2025 automatisch gelöscht. Wer mit asiatischen Herstellern arbeitet, muss schnell handeln – oder riskiert, dass seine Lieferanten plötzlich nicht mehr liefern dürfen.

Digitaler Batteriepass: Transparenz als Haftungsfalle

Ab 2027 wird für bestimmte Batterietypen ein digitaler Batteriepass verpflichtend. Er enthält Informationen zu Herkunft, CO₂-Bilanz und Materialzusammensetzung. Was nach mehr Transparenz klingt, kann zur Haftungsfalle werden: Sind die Angaben falsch oder unvollständig, haftet der Inverkehrbringer.

Versicherungsrechtliche Konsequenzen: Was Sie wissen müssen

Die neuen Regelungen haben direkte Auswirkungen auf bestehende Versicherungsverträge:

Betriebshaftpflichtversicherung:

  • Erweiterte Produkthaftung durch neue Kennzeichnungspflichten
  • Risiken aus fehlerhafter Registrierung oder OfH-Zuordnung
  • Haftung bei unsachgemäßer Batterieentsorgung

Produkthaftpflichtversicherung:

  • Verschärfte Dokumentationspflichten durch Batteriepass
  • Neue Risiken durch erweiterte Herstellerverantwortung
  • Compliance-Verstöße können Deckungsausschlüsse auslösen

Handlungsempfehlungen: Jetzt vorbereiten statt später bereuen

  1. Registrierung überprüfen: Alle Batteriekategorien erfassen und OfH-Zuordnung sicherstellen
  2. Versicherungsschutz anpassen: Neue Haftungsrisiken mit dem Makler besprechen
  3. Lieferanten-Audit: Bevollmächtigte für ausländische Hersteller sicherstellen
  4. Kennzeichnung aktualisieren: QR-Codes und neue Symbole vorbereiten
  5. Mitarbeiter schulen: Neue Rücknahmepflichten und Dokumentationsanforderungen

Fazit: Vorbereitung ist der beste Schutz

Die EU-Batterieverordnung ist mehr als nur ein Umwelt-Update – sie ist eine Compliance-Revolution mit erheblichen Haftungsrisiken. Wer jetzt handelt, kann die neuen Regelungen als Wettbewerbsvorteil nutzen. Wer wartet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Versicherungslücken.

Die individuelle Risikoanalyse macht den Unterschied – denn während die Verordnung für alle gleich gilt, sind die Auswirkungen auf jeden Betrieb einzigartig.