Basisrente: Der Turbo für Selbstständige und Freiberufler
Wer als Selbstständiger, Freiberufler oder gutverdienender Angestellter auf der Suche nach einem legalen Steuersparmodell ist, kommt an der Basisrente (Rürup-Rente) kaum vorbei. 2025 können Alleinstehende bis zu 29.344 Euro steuerlich geltend machen, bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 58.688 Euro. Anders als in früheren Jahren sind diese Beiträge nun zu 100 Prozent absetzbar.
Der Clou: Sonderzahlungen sind bis zum Jahresende möglich. Wer also noch Spielraum im Budget hat, kann mit einer gezielten Einmalzahlung die Steuerlast spürbar senken. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent verwandeln sich 10.000 Euro Einzahlung in rund 4.200 Euro Steuerersparnis – Geld, das sonst direkt ans Finanzamt fließen würde.
Achtung: Bei der Basisrente werden bereits gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder berufsständischen Versorgungswerken angerechnet. Der tatsächlich verfügbare Spielraum fällt daher individuell unterschiedlich aus.
Krankenversicherung: Der unterschätzte Hebel
Privat Krankenversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte haben einen weiteren Trumpf in der Hand: die Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge. Seit 2020 können Beiträge für bis zu drei Jahre im Voraus gezahlt werden – und zwar steuerlich voll absetzbar im Jahr der Zahlung.
Der doppelte Steuerspareffekt:
- Im Vorauszahlungsjahr können die gebündelten Beiträge in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben abgesetzt werden.
- In den Folgejahren entsteht Spielraum für andere Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung), die sonst steuerlich verpuffen würden.
Je nach persönlicher Situation und Steuersatz kann dieser Kniff eine Ersparnis im vierstelligen Bereich bedeuten. Besonders lohnenswert ist die Vorauszahlung in Jahren mit hoher Steuerbelastung – etwa durch Sonderzahlungen, Boni oder Abfindungen.
Deadline beachten: Die Vorauszahlung muss vor dem 22. Dezember erfolgen, damit sie steuerlich im laufenden Jahr berücksichtigt wird.
Betriebliche Versicherungen: Jetzt noch vorziehen
Unternehmer und Gewerbetreibende können ihre betrieblichen Versicherungen in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen – ohne Höchstgrenzen. Dazu zählen:
- Betriebshaftpflicht
- Berufshaftpflicht
- Rechtsschutz (betrieblicher Anteil)
- Cyber-Versicherung
- Geschäftsinhaltsversicherung
Wer noch offene Jahresbeiträge hat oder eine Versicherung zum Jahreswechsel plant, sollte die Zahlung auf 2025 vorziehen. So mindert sich der steuerpflichtige Gewinn noch in diesem Jahr.
Nicht vergessen: Schadenrückstellungen prüfen
Zum Jahresende lohnt sich auch ein Blick auf offene Schadensfälle. Sind Regulierungen absehbar aber noch nicht abgeschlossen? Dann können eventuell Rückstellungen gebildet werden, die ebenfalls steuermindernd wirken. Hier empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater.
Der richtige Zeitpunkt entscheidet
Steueroptimierung ist keine Hexerei – sie braucht nur ein bisschen Planung. Wer jetzt die richtigen Weichen stellt, kann die Steuerlast gezielt steuern und gleichzeitig sinnvoll für die Zukunft vorsorgen. Die Deadline rückt näher, aber noch ist Zeit zum Handeln. Die individuelle Strategie macht den Unterschied.