1001 Fragen
Sie haben die Fragen – wir die Antworten!
In den meisten älteren Unfallversicherungsverträgen befindet sich der gravierendste Ausschluss. Demnach sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen nicht versichert.
Der Unfallversicherer will die entstandene Invalidität infolge eines Unfalls entschädigen. Wenn Vorerkrankungen oder Gebrechen an dieser Invalidität mitgewirkt haben, dann hat der Versicherer das Recht, diesen sog. Mitwirkungsanteil herauszurechnen.
Erpressungsgelder sind in fast allen Cyberversicherungen mitversichert. In manchen Verträgen pauschal, z.B. bis 100.000 €. In anderen Verträgen können Sie die Summen frei bestimmen - je nach Größe der Firma
Selbst als Online-Händler haben Sie ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko. Wenn es zu Schäden durch Produkte kommt, weil Sie z.B. einen Kunden nicht richtig beraten haben oder versehentlich ein falsches
In der Geschäftsinhaltsversicherung ist i.d.R. auch fremdes Eigentum mitversichert, solange es sich Sachen handelt, die typisch für den versicherten Betrieb sind.
Der Trickdiebstahl an der Ladenkasse ist genauso wie der Ladendiebstahl oder die Inventurdifferenzen in den allermeisten Inhaltsversicherungen nicht versichert.
Zahlungsausfälle (z.B. durch Insolvenzen) können Gläubiger oftmals selbst in Existenznot bringen. Durch eine Forderungsausfallversicherung kann dieses Risiko auf einen Versicherer übertragen werden.
Fehler sind schnell passiert und können teuer werden. Ein einfacher Zahlendreher oder Tippfehler genügt bereits.
Jeder Unternehmer muss seinen Mitarbeitern ein gewisses Maß an Vertrauen entgegenbringen. Was passiert aber, wenn ein Mitarbeiter dieses Vertrauen ausnutzt und die Firma böswillig schädigt?
Eine gute Firewall ist eine Mindestvoraussetzung der IT-Sicherheit, schützt aber keinesfalls vor den Gefahren eines Cyber-Angriffs. Man hört fast wöchentlich in den Medien von Firmen, die Opfer einer Cyber-Attacke geworden