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Überprüfung der elektrischen Anlagen (E-Check)

Gewerbebetriebe wie auch Privathaushalte sollten unbedingt behördliche Vorschriften und Obliegenheiten im Versicherungsvertrag beachten.


Eine dieser Vorschriften ist die Überprüfung der elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen. Je nach Art des Gewerbebetriebes muss die Überprüfung jährlich oder auch alle zwei Jahre durchgeführt werden. Die Anforderungen aus dem Versicherungsvertrag können dabei sogar über behördliche Anforderungen hinausgehen. Es empfiehlt sich daher eine Rücksprache mit dem Versicherer.

Aber auch bei privaten Versicherungen kann ein E-Check empfehlenswert sein. Es gibt zwar im privaten Bereich keine verbindliche rechtliche Verpflichtung, aber auch keine einheitliche Rechtsprechung. Werden beispielsweise Störungen ignoriert oder die anerkannten Regeln der Technik missachtet, kann der Versicherer auch in privaten Verträgen die Leistung kürzen!