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Tel.: 0208 740 402 - 0 | info@haehnel-am.de | Ruhrpromenade 1 | 45468 Mülheim an der Ruhr

BAUHERREN-RECHTSSCHUTZ? JA, DAS IST MÖGLICH!

Machen wir es kurz: ÖRAG hat den einzigen wirklich vollwertigen Bauherren-Rechtsschutz am gesamten deutschen Markt.

Natürlich ist uns bewusst, dass ARAG in ihrem Aktiv Premium ebenfalls eine Bauherren-Deckung mit 10.000 Euro Deckungssumme bietet. Das ist bereits eine wertige Lösung, doch wieviel sind von der hier gebotenen Deckungssumme nach Anwaltsschriftwechseln, Klageeinreichung und einem Baugutachten noch übrig? In der Juristerei können 10.000 Euro schnell aufgebraucht sein – vielleicht etwas zu schnell für wirklich große Streitfälle, die es bei einem Hausbau geben kann.

Mit den bei ÖRAG gebotenen 100.000 Euro Deckungssumme sind Sie definitiv auf der sicheren Seite.

Um einen entsprechenden Vertrag erfolgreich beantragen zu können, muss

  • das Antragsdatum des Rechtsschutzvertrags vor dem Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme liegen
  • beim Erwerb über einen Bauträger das Antragsdatum vor dem Datum des notariellen Kaufvertrages liegen
  • das Objekt frei von Denkmalschutzauflagen sein/nicht unter Denkmalschutz stehen
  • die Bau-/Kaufsumme bei bis 2 Mio. Euro liegen
  • die Finanzierung über eine Sparkasse laufen oder es noch ein weiterer Versicherungsvertrag im Zusammenhang mit der Immobilie bei der Sparkassenversicherung bestehen, zum Beispiel auch die Privat-Verkehrs-Haus-Berufsrechtsschutzversicherung der ÖRAG.

Also alles grundsätzlich meisterbare Hürden für den durchschnittlichen Bauherren bzw. Immobilienerwerber.

Denn der Bauherren-RS der ÖRAG deckt nicht nur neue Bauvorhaben, sondern darüber hinaus auch:

  • Erwerb einer Wohnimmobilie
  • Um- und Ausbau einer vorhandenen Wohnimmobilie
  • Gebäudesanierung
  • Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks
  • Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder die dieser zu erwerben beabsichtigt

Und es muss nicht unbedingt das ständig selbstbewohnte Haus bzw. die Eigentumswohnung sein. Auch Ferienhäuser oder Mehrfamilienhäuser bis vier Wohneinheiten sind so absicherbar.

Auf eine Wartezeit wird übrigens ganz rechtsschutzuntypisch verzichtet.

Bedenkt man die Alleinstellung am Markt und die in der Summe anfallenden Baukosten, bleibt so ein Rechtsschutzvertrag auch preislich im Rahmen.

Für weitere Details und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!