
Was passiert, wenn meine Mitarbeiter unabsichtlich einen Fehler machen, der mich viel Geld kostet?
Fehler sind schnell passiert und können teuer werden. Ein einfacher Zahlendreher oder Tippfehler genügt bereits.
Die daraus entstehenden Schäden können über eine “Eigenschadenversicherung” abgesichert werden.

Was ist, wenn ein Mitarbeiter mein Vertrauen böswillig ausnutzt?
Jeder Unternehmer muss seinen Mitarbeitern ein gewisses Maß an Vertrauen entgegenbringen. Was passiert aber, wenn ein Mitarbeiter dieses Vertrauen ausnutzt und die Firma böswillig schädigt? Zum Beispiel durch:
- Griff in die Kasse
- Manipulation von Überweisungen
- Diebstahl am Arbeitsplatz
- Unterschlagung, Betrug
- Bestechlichkeit oder Bestechung
- Geheimnisverrat
- Sabotage z.B. der EDV
Wie Sie sehen, sind die Möglichkeiten vielfältig. Um sich hiervor zu schützen gibt es die Vertrauensschadenversicherung.

Reicht nicht eine gute Firewall, um mich vor Cyber-Angriffen zu schützen?
Eine gute Firewall ist eine Mindestvoraussetzung der IT-Sicherheit, schützt aber keinesfalls vor den Gefahren eines Cyber-Angriffs. Man hört fast wöchentlich in den Medien von Firmen, die Opfer einer Cyber-Attacke geworden sind. Fast alle diese Firmen verfügen über eine gute IT-Sicherheit, meist eigenen IT-Sicherheitsabteilungen und sehr guten Firewalls. Trotzdem werden Sie Opfer.
Der Grund hierfür liegt z.B. darin begründet, dass die meisten Cyber-Attacken nicht die Schwachstelle in der Technik sucht, sondern die Schwachstelle beim Menschen. Außerdem erfolgen immer mehr Angriffe Huckepack, gelangen also in Ihre Systeme, weil Sie anderen Programmen vertrauen.
Eine Cyber-Versicherung ist daher ein absolutes Muss für jede Firma. Im Falle eines unversicherten Schadens haftet i.d.R. der Geschäftsführer mit seinem persönlichen Vermögen.

Was sind eigentlich Verkehrssicherungspflichten?
Die juristische Erläuterung sieht wie folgt aus:
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern . Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.
Die Details sind aber sehr komplex und von Branche zu Branche und Fall zu Fall verschieden. Wir stehen Ihnen gerne mit unserem Knowhow zur Verfügung und beraten Sie.

Brauche ich für meinen teuren Mähroboter eine extra Versicherung?
Keine Angst, Sie benötigen keine extra Versicherung für Ihren teureren Mähroboter. In einer guten Hausratversicherung ist Ihr Mähroboter automatisch gegen Diebstahl, Vandalismus oder z.B. Überspannungsschäden mitversichert.
Mögliche Haftpflichtschäden durch den Roboter sind in einer guten Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Wie wichtig ist eine genaue Betriebsbeschreibung bei meiner Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebsbeschreibung ist bei der Betriebshaftpflichtversicherung sehr wichtig und entscheidet oftmals, ob ein Schaden überhaupt versichert ist oder nicht. Dies hat auch der BGH bestätigt, als er einem Versicherer Recht gab, einen Schaden abzulehnen, weil die Betriebsbeschreibung etwas zu ungenau war.
Bitte nehmen Sie daher die Betriebsbeschreibung ernst und achten sie z.B. darauf:
- Ob Sie nur Händler oder auch Hersteller sind
- Ob Sie nur fertige Produkte verkaufen oder auch halbfertige Produkte
- Ob alle Ihre Tätigkeiten von der Betriebsbeschreibung erfasst werden
- Ob Sie branchenuntypische Tätigkeiten ausführen
- Ob Sie gelegentlich zusätzliche Aufgaben übernehmen
- Usw.
Wir beraten Sie gerne.

Brauche ich unbedingt eine zusätzliche Elektronikversicherung?
In vielen Fällen kann man sich eine separate Elektronikversicherung sparen und statt dessen einen kleinen Elektronikbaustein in seine Geschäfts-Inhaltsversicherung aufnehmen. Dies bietet sich insbesondere an, wenn der maximal denkbare Elektronikschaden unter 25.000 € liegt.
Sind auch höhere Schäden denkbar, sollten Sie einen eigenständiger Vertrag in Betracht ziehen. Hier können auch Besonderheiten individuell abgestimmt werden, wie z.B.:
- Geltungsbereich des Bewegungsrisikos
- Verschiedene Selbstbeteiligungen
- Unterschlagungsrisiko
- Betriebsunterbrechungsrisiko
- Uvm.
Wir beraten Sie gerne.

Meine Firma ist abhängig von unseren Maschinen. Was passiert, wenn diese stillstehen?
Maschinen sind wahre Alleskönner. Sie können abfüllen, wiegen, verpacken, fräsen, backen, lackieren, stanzen, uvm. Aber wehe, wenn sie stillstehen. Wie lange dauert die Beschaffung der Ersatzteile und die Reparatur?
Wenn Sie auf Ihre Maschinen angewiesen sind und hohe Ertragsausfälle durch Stillstand zu befürchten sind, dann hilft eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung. Dieser Versicherungsschutz kann auf einzelne Maschinen beschränkt werden, je nachdem an welcher Maschine Ihr Umsatz hängt.
Wir beraten Sie gerne.

Toll, dass sogar meine Forderungsausfälle versichert sind!
Die Privathaftpflichtversicherung ist unbestritten die wichtigste Versicherung für Privatpersonen. Trotzdem hat längst nicht jeder Haushalt eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Daher ist es wichtig, dass Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung nicht nur für Schäden aufkommt, die Sie anderen zufügen, sondern auch eine Forderungsausfalldeckung beinhaltet.
Ihr Versicherer übernimmt dann Ihren eigenen Schaden, den Ihnen ein Dritter zugefügt hat, wenn dieser unversichert ist und auch kein eigenes Vermögen hat, um für den Schaden aufzukommen.

Übergangspflege – ab 2022 zusätzliche Unterstützung nach Krankenhaus-Aufenthalten
Im Jahr 2022 kommt mit der Übergangspflege im Krankenhaus ein neues Instrument, das Menschen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen auf fremde Hilfe angewiesen sind, unterstützen soll. Das Besondere: Diese steht nicht nur Pflegebedürftigen offen. Gibt es nach einer Behandlung im Krankenhaus Probleme damit, die ausreichende Versorgung eines Betroffenen zuhause sicherzustellen, darf er bis zu zehn Tage länger in der Klinik bleiben.
Die alte schwarz-rote Bundesregierung hatte vor der Bundestagswahl noch fix einige Reformen umgesetzt, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Ein Baustein dieser gesetzlichen Neuerungen ist hierbei die sogenannte Übergangspflege, die nun auf stationäre Aufenthalte ausgedehnt wird. Und diese steht keineswegs nur Menschen mit einer Pflegestufe zu: auch andere Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht darauf.
Konkret reagierte der Gesetzgeber mit dieser Neuerung darauf, dass viele Menschen, nachdem sie einen Eingriff im Krankenhaus hatten, zuhause nicht ausreichend umsorgt werden können. Oder, dass es vor Ort kein ausreichendes Angebot an Reha-Maßnahmen gibt, weil der oder die Betroffene beispielsweise im ländlichen Raum mit schwacher Gesundheits-Infrastruktur lebt. Ihnen soll nun entgegengekommen werden: wenn auch um den Preis eines längeren Klinik-Aufenthaltes.
Für maximal zehn Tage können die Betroffenen nun länger im Krankenhaus bleiben, wenn zuhause die Versorgung nicht gewährleistet ist. Das Anrecht besteht dann, wenn keine Kurzzeitpflege, Reha oder andere Pflegeleistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch verfügbar sind. Grundlage hierfür ist § 39e SGB V.
Die Übergangspflege im Krankenhaus umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung. Sie muss bei der Krankenkasse beantragt werden, nicht bei der Pflegekasse. Das sollte möglichst zeitig geschehen. Wer sich nicht sicher ist, ob er darauf angewiesen sein wird, sollte folglich rechtzeitig das Gespräch mit der Krankenkasse oder dem Sozialdienst im Krankenhaus suchen.
Mit Blick auf organisatorische Probleme hinsichtlich Pflegebedürftigkeit lohnt es sich auch, auf die Assistance-Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung zu schauen. Auch hier sind viele Extras möglich, die es Betroffenen erleichtern, zuhause wieder Fuß zu fassen, zum Beispiel Menüservice, Wohnungsreinigung oder Besorgungen und Einkäufe. Hier klärt ein Beratungsgespräch auf!