
Wetterversicherung für Freizeitbetriebe
Freizeitbetriebe sind oft stark vom Wetter abhängig. Während Outdoor-Aktivitäten meist auf schönes Wetter hoffen, läuft es bei Indoor-Attraktionen oft erst richtig gut, wenn es draußen viel regnet und ungemütlich ist. Das „schlechte Wetter“ kann man versichern. Aber: Lohnt sich eine solche Versicherung für Freizeitbetriebe?
In der Landwirtschaft oder bei Veranstaltungsrisiken sind Wetterversicherungen seit Jahrzehnten üblich. Versichert wird dort aber nicht das Wetter selbst, sondern die finanziellen Folgen eines Wetterereignisses. Zum Beispiele die Zerstörung einer Ernte durch späten Frost oder Hagelschlag oder der Ausfall einer Veranstaltung wegen Unwetterwarnung.
Seit wenigen Jahren kann man aber auch „Schlechtwetter“ unabhängig vom Nachweis eines konkreten Schadens versichern (Parametrische Wetterversicherung).
Für den einen Betrieb sind Sonne und hohe Temperaturen im Sommer „schlechtes Wetter“ für den anderen Schneemangel oder warme Temperaturen im Winter.

Versichern kann man praktisch jedes „Schlecht-Wetter“ das der Deutsche Wetterdienst (DWD) dokumentiert. Zum Beispiel:
- Mehr als 5 Liter Regen am 06.Juni.
- Weniger als 10 Sonnentage im Juli
- Weniger als 20 Tage im August mit mind. 20 Grad Tages-Höchsttemperatur
- Weniger als 5 Regentage im Januar
- Usw.
Sollten die vorher festgelegten Wetter-Parameter eintreten, überweist der Versicherer automatisch am nächsten Tag den vereinbarten Geldbetrag – ohne Nachweis eines konkreten Schadens.
Dies klingt nach einem Traum für Freizeitbetriebe, die stark vom Wetter abhängig sind. Kann die Wetterversicherung tatsächlich eine Lösung sein?
Definition Versicherung: Eine Versicherung bietet den Ausgleich eines Risikos über ein Kollektiv und über die Zeit. Denn: Nicht jeder Betrieb brennt ab und einen kapitalen Sturmschaden erleidet man vielleicht nur alle 30 Jahre.
Mit diesem Grundgedanken im Hinterkopf ist eine Wetterversicherung sinnvoll, wenn es sich a) um ein hohes finanzielles Risiko handelt und b) man keine Möglichkeit eines zeitlichen Ausgleichs hat. Beispiele:
- Das Open-Air-Festival am ersten Juni-Wochenende muss gegen Unwetter versichert werden.
- Ein Obstbauer will seine Jahres-Ernte gegen Frost im April versichern.
- Ein Freizeitpark mit angespannter Finanzlage muss sicherstellen, dass die Hauptsaison nicht ins Wasser fällt.
Für übliche Freizeitbetriebe sehen wir hingegen keinen Sinn in einer Wetterversicherung, weil das „Schlechtwetter-Risiko“ über die Zeit ausgeglichen werden kann. Auf ein schlechtes Frühjahr folgt vielleicht ein guter Sommer. Oder auf ein schlechtes Jahr folgt hoffentlich ein besseres Jahr. Nur in Fällen, in denen die Existenz auf dem Spiel steht, kann man kurzfristiges „Schlechtwetter“ sinnvoll versichern.
Sprechen Sie uns daher gerne an, wenn es um die Absicherung von kurzfristigen Wetter-Risiken geht, oder die Existenz auf dem Spiel steht. Wir beraten Sie gerne, in welchen Fällen eine Wetterversicherung Sinn macht und in welchen Fällen eher nicht.

Versicherung von Freizeitbetrieben
Der Markt der Freizeitbetriebe wächst immer weiter, meist in Form von Indoor-Freizeitangeboten. Immer mehr Aktivitäten werden nach Innen verlegt, um sie wetterunabhängig und planbarer zu machen. Zum Beispiel: Indoor-Spielplätze, Soccerhallen, Kletterhallen, Kartbahnen, Surf-Anlagen, Minigolf, usw. Zusätzlich entstehen und boomen neue Freizeitaktivitäten, wie Trampolinhallen, Escape-Rooms, Miniaturwelten, VR/AR-Attraktionen, E-Sports / Video-Spiele, usw.
Schadenersatzforderungen
Die Kunden erwarten eine angenehme und geschützte Atmosphäre. Sollte es dann doch einmal zu einer Unfallverletzung kommen, werden die Betreiber oft mit Schadensersatzforderungen konfrontiert.
Kaum einer würde auf die Idee kommen, nach einem Sturz beim Eislaufen den Betreiber der Eisbahn zu verklagen. Beim Umknicken in einer Trampolinhalle erwarten viele Kunden jedoch ein Schmerzensgeld. Daher ist die Betriebshaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung für alle Indoor-Freizeitanlagen mit körperlicher Betätigung.
Wichtig: Viele Versicherer haben mit den Krankenkassen sog. „Teilungsabkommen“ geschlossen. Die Versicherer müssen dann, völlig verschuldensunabhängig, für alle Unfälle aufkommen, die in der Halle entstehen (meist ca. 50%). Daher kann ein Versicherer mit Teilungsabkommen in diesen Branchen nicht glücklich werden. Es besteht eine sehr große Gefahr, nach wenigen Jahren vom Versicherer gekündigt zu werden. Wählen Sie daher nur einen Versicherer, der keine Teilungsabkommen mit Sozialversicherungsträgern hat.

Eigenleistungen
Ein ganz anderes Problem können Eigenleistungen darstellen. Viele Freizeit-Betriebe zeichnen sich durch hohe Kreativität aus, die zudem in Eigenleistung erbracht wird. Dadurch entstehen bezaubernde Attraktionen (z.B. Schwarzlicht-Minigolf, Escape-Rooms, Indoorspielplätze). Hier wird oft der Wert der Attraktionen unterschätzt, weil man diese in Eigenleistung geschaffen hat. In der Versicherungssumme müssen diese Attraktionen aber so bemessen werden, als wenn man diese fremd in Auftrag gibt.
Tipp: Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme und vereinbaren Sie ggf. einen sog. „Unterversicherungsverzicht“. Damit ist sichergestellt, dass ein Versicherungsschaden auch vollständig bezahlt und nicht wegen einer Unterversicherung gekürzt wird.
Unbenannte Gefahren
Die allermeisten Betriebe sind gegen bestimmte Gefahren versichert. Meist sind dies die Gefahren:
- Feuer
- Einbruchdiebstahl
- Leitungswasser
- Sturm/ Hagel
- Erweiterte Elementarschäden (z.B. Überschwemmung)
Da nachfolgenden Schadenbeispiele machen deutlich, dass noch viele Versicherungslücken verbleiben.
- Vor der Notausgangstüre ist ein Gulli verstopft. Durch starke Regenfälle kann das Wasser nicht abfließen und läuft durch die Notausgangstüre ins Gebäude und verursacht einen Überschwemmungsschaden.
- Durch starke Regenfälle staut sich Wasser auf dem Flachdach. Das Dach läuft über und dringt in die Halle ein.
- Unbekannte Täter randalieren nachts und zerschneiden Netze und Sprungtücher. Feuerlöscher werden entleert und Möbel zerschlagen. Die Polizei kann keine Einbruchspuren feststellen.
- Der zentrale Rechner der Bahnsteuerung eines Bowlingcenters wird durch unsachgemäße Bedienung beschädigt. Der Rechner muss zur Reparatur eingesendet werden. Das Bowlingcenter muss in dieser Zeit geschlossen bleiben. Es entsteht ein hoher Ausfallschaden.
Die o.g. Schadenbeispiele haben eines Gemeinsam: In einem Standard-Versicherungsschutz wären diese Ereignisse nicht versichert.
Das zeigt, wie wichtig ein guter Versicherungsschutz sein kann. Glücklicher Weise sind auch diese Fälle in einer guten Versicherung enthalten.
Muss Gutes teuer sein?
In der Regel darf man sich nicht wundern, wenn man im unteren Preissegment keine Spitzenqualität erhält. Aber es geht auch anders.
Wenn Sie Ihren Betrieb versichern und 5 Versicherer ansprechen und gut verhandeln, dann bekommen Sie wahrscheinlich ein besseres Angebot als jemand, der ohne Vergleich bei seiner Bank den Versicherungsschutz kauft.
Wenn wir unsere Rahmenverträge ausschreiben, dann fragen bei 30-40 Versicherern an und verhandeln nicht nur für einen Betrieb, sondern für 300 Betriebe. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass wir dadurch erheblich bessere Konditionen erzielen. Auf diese Weise können wir den hochwertigsten Versicherungsschutz anbieten, der meist sogar deutlich günstiger ist als die Normalpolicen.
Wir stellen Ihnen gerne unsere Angebote vor. Rufen Sie uns doch einfach kurz an.
Individuelle Besonderheiten
Viele Betrieb haben individuelle Besonderheiten, die im Versicherungsschutz berücksichtigt werden sollten. Die Besonderheiten sind sehr vielfältig, wie die folgenden Beispiele zeigen:
- Eine Trampolinhalle importiert selber Spielgeräte aus Nicht-EU-Ländern. Daher entsteht eine zusätzlich Haftung – die Produkthaftung.
- Ein Indoorspielplatz vermietet auch Hüpfburgen für Kinder- oder Straßenfeste. Ist dieses Risiko in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert?
- Ein Bowlingcenter hat auch einen sehr großen, gut eingerichteten Biergarten. Wie ist das Inventar draußen versichert?
- Ein Freizeitcenter kauft seine Lebensmittel in sehr großen Mengen ein, weil es große Kühlräume hat. Was passiert bei Ausfall der Kühlung?
- Ein moderner Betrieb wickelt einen Großteil seiner Arbeit digital ab (Buchungen, Kommunikation, Payment, Einlasssystem). Was für Folgen entstehen, wenn Hacker, Viren oder Trojaner die IT lahmlegen und / oder Daten erbeuten?
- Der ganze Betrieb einer VR/AR-Attraktion hängt einem zentralen Steuerelement. Ist der Umsatzausfall versichert, wenn die Steuerung ausfällt?
- Ein Restaurant ist sehr erfolgreich, weil es einen bekannten Koch beschäftigt. Was passiert, wenn der Koch langfristig ausfällt? Ist Ihr Betrieb von bestimmten Personen abhängig?
Bitte machen Sie sich Gedanken über Ihre besonderen Risiken und beziehen diese in Ihren Versicherungsschutz ein. Wir beraten Sie gerne.

Gastronomiebetriebe richtig versichern
Gastronomen sind wahre Tausendsassas. Sie sind Gastgeber, Einkäufer, Koch, Buchalter, Marketingexperte und oft auch Elektriker und Hausmeister in einer Person.
Da wäre es doch schön, wenn der Gastronom nicht auch noch Versicherungsexperte sein müsste und sich darauf verlassen kann, dass er gut versichert ist!
Welche Versicherungen sind wichtig?
Ähnlich wie bei fast allen mittelständischen Betrieben, sollten folgende Versicherungen vorhanden sein:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Inhaltsversicherung
- Ertragsausfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Cyber-Risk-Versicherung
Es gibt aber auch einige Besonderheiten und spezielle Ergänzungen, die den Versicherungsschutz für Gastronomen ergänzen und abrunden. Zum Beispiel:
- Glasversicherung inkl. Werbeanlagen
- Elektronikversicherung inkl. Küchengeräten, Steuerungs- und Medientechnik
- Ertragsausfall bei Elektronikschäden
- Ertragsausfall bei Stromausfall oder Ausfall der Heizungsanlage.
- Verderb von Kühlware
- Mitversicherung der Außengastronomie
- Böswillige Beschädigungen und Allgefahrendeckung
- Mietereinbauten ohne Begrenzung der Versicherungssumme
- Verlust von Besucherhabe
- Ertragsausfall mind. 24 Monate
- Uvm

Welche Fallstricke gibt es?
Viele Kunden vergessen, dass die Versicherungsbedingungen nicht nur die Pflichten des Versicherers regeln, sondern auch die Pflichten der Versicherungskunden. Diese findet man in den Versicherungsbedingungen unter den Überschriften „Obliegenheiten“ oder „Sicherheitsvorschriften“.
Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherer das Fehlverhalten sanktionieren. Zum Beispiel durch Kürzung der Schadenszahlung um 50 oder 70%, Rücktritt vom Vertrag, Kündigung, usw.
Es ist daher wichtig, dass die Versicherungsbedingungen die Sanktionsmöglichkeiten so weit wie möglich einschränken oder sogar ausschließen!
Zahlt eine Neuwertversicherung eigentlich immer den Neuwert?
Eigentlich sollte man sich als Versicherungskunde darauf verlassen können, dass eine Neuwertversicherung im Schadensfall auch den Neuwert bezahlt. Aber viele Versicherer haben mehrere sog. „Zeitwert-Vorbehaltsklauseln“.
Der Versicherer zahlt z.B. nur dann den Neuwert einer zerstörten Sache, solange der Zeitwert mind. 40% vom Neuwert beträgt. Wenn die Sache älter ist, dann muss der Versicherer nur noch den Zeitwert bezahlen. Das kann eine böse Überraschung werden. Überlegen Sie doch mal selbst, wie alt Ihre Einrichtung (z.B. Gastraum, Fußböden, Küchentechnik, Lüftung) ist. Wie hoch ist der Zeitwert dieser Sachen?
Achten Sie daher auf eine echte Neuwertversicherung unabhängig vom Alter der Sachen.
Fazit: Sie sehen, dass es viele Dinge gibt, die die Versicherer nicht offen kommunizieren. Lassen Sie sich von uns beraten, damit es im Schadensfall keine bösen Überraschungen gibt.
Ausführlichere Informationen finden Sie auch in unserem YouTube-Kanal, indem wir fachliche Themen in kurzen Videos erläutern. Zum Beispiel zu den Themen:
Mietereinbauten richtig mitversichern
Was ist eine Obliegenheitsverletzung?

Alles Wichtige zur Versicherung für Sanitär- und Heizungsbetriebe
Sanitär- und Heizungsbetriebe gehören zu den Bauhandwerksbetrieben mit den höchsten Versicherungsbeiträgen aller Bauhandwerker. Insbesondere die wichtige Betriebshaftpflichtversicherung ist überproportional teuer, weil es ein sehr großes Schadenspotenzial gibt. Dies liegt zum einem darin begründet, dass Feuchtigkeitsschäden fast genauso schadenträchtig sein können wie Brandschäden aber auch, weil Rohrleitungen meist im Verborgenen verlegt sind und Schäden daher erst spät auffallen.
Besonderheiten zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt unbestritten zu dem wichtigsten Versicherungsschutz, bei dem sich auch schnell die Spreu vom Weizen trennt. Versicherungslücken können schnell auftreten. Die wichtigsten Stichpunkte bei einer guten Betriebshaftpflichtversicherung sind z.B. Versicherte Nebenrisiken, erweiterte Produkthaftpflicht für Handelsware, Mietsachschäden an Arbeitsgeräten, Mängelbeseitigungsnebenkosten, Nachbesserungsbegleitschäden, Asbestschäden, echte Vermögensschäden, uvm.
Nehmen Sie sich ruhig etwas mehr Zeit und lassen sich diese wichtigen Punkte genau erklären.

Was ist sonst noch wichtig?
Neben der Betriebshaftpflichtversicherung sollte jeder Betrieb folgende Versicherungen haben:
- Inhaltsversicherung
- Ertragsausfallversicherung
- Cyber-Risk Versicherung
- Rechtsschutzversicherung
Wenn Auftraggeber Bürgschaften verlangen (z.B. Vertragserfüllungsbürgschaften, Anzahlungsbürgschaften) kann dies über spezielle Kautionsversicherungen dargestellt werden, um die Kreditlinie bei der Bank nicht einzuschränken.
Eine Autoinhaltsversicherung versichert Handelsware und Werkzeuge, die sich in Firmenfahrzeugen befindet. Mögliche Schäden könnten sein: Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Brand oder Unfall des Fahrzeugs.
Bei größeren Unternehmen, insbesondere mit Fremdgeschäftsführern, sollte eine D&O-Versicherung Pflicht sein. Versichert ist hier die persönliche Haftpflicht des Geschäftsführers.
Bei Betrieben, in denen Mitarbeiter eigenverantwortlich Arbeiten und auch Entscheidungen treffen können, könnte eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll sein, falls das Vertrauen von einem Mitarbeiter oder einer anderen Vertrauensperson kriminell ausgenutzt wird.
Betriebe, die größere Aufträge annehmen, können das Risiko von Forderungsausfällen bei Ihren Auftraggebern versichern, damit die Insolvenz eines Auftraggebers keine Kettenreaktion in Gang setzt.
Spezielle Unternehmen mit speziellen Risiken erfordern natürlich auch speziellen Versicherungsschutz. So kann es auch sein, dass eine Firma, die Geothermie Anlagen baut, eine Bohrlochversicherung benötigt.
Fazit: Egal, ob Sie ein großes oder ein kleines Unternehmen führen. Wir besprechen gerne mit Ihnen gemeinsam Ihren gewünschten Versicherungsschutz und suchen Ihnen die besten Angebote vom Markt. Rufen Sie uns doch einfach an.
Noch ein Tipp: Auf unserem YouTube-Kanal erläutern wir in einem kurzen Video, warum eine ausführliche Betriebsbeschreibung wichtig ist und was passiert, wenn diese von der tatsächlichen Tätigkeit abweicht: Warum eine ausführliche Betriebsbeschreibung wichtig ist

„Einen guten Versicherungsschutz erkennt man erst im Schadensfall“
Sie kennen wahrscheinlich den Spruch, dass man einen guten Versicherungsschutz erst nach einem Schadensfall erkennt. Wir halten dies für vollkommen falsch und sogar gefährlich. Tatsächlich gibt es kaum ein Produkt, welches man so gut vergleichen kann wie Versicherungen.
Unserer Meinung nach dient dieser Spruch eher faulen Menschen, die keine Lust haben, sich mit dem Thema zu beschäftigen als Ausrede: „Man könne ja eh nichts machen“
Eines steht fest: Versicherer sind keine Wohltäter und handeln nicht altruistisch. Ein Versicherer zahlt nur genau das, was in den Versicherungsbedingungen steht. Manchmal will er noch nicht einmal das freiwillig zahlen aber er zahlt niemals mehr. Glauben Sie uns!
Daher kann man den Wert eines Versicherungsschutzes sehr wohl in den Versicherungsbedingungen erkennen. Man kann es sogar nachlesen: Wort für Wort.
Warum der Vergleich von Versicherungsbedingungen wichtig ist
Es gibt kaum ein Produkt, welches man so gut vergleichen kann, wie Versicherungen. Einen Fernseher oder eine Waschmaschine können Sie nicht so einfach auseinanderschrauben und die Qualität prüfen. Bei Versicherungsbedingungen geht das.
Natürlich ist es für einen Laien sehr schwer, die Versicherungsbedingungen zu verstehen und dann auch noch in Verbindung mit Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung zu deuten.
Aber, dafür sind wir schließlich da!
Ich verlasse mich auch auf viele Spezialisten, weil ich mich mit vielen Dingen nicht auskenne. Das sind z. B. unsere Steuerberater, Rechtsanwälte, IT-Fachleute, Werbeexperten, Kfz-Mechaniker.
Machen Sie nicht den Vogel-Strauß-Fehler und stecken den Kopf in den Sand. Lassen Sie insbesondere Ihre alten Versicherungsverträge, die seit mehr als 10 Jahren nicht mehr aktualisiert wurden, prüfen und warten Sie nicht auf den nächsten Schaden. Es könnte ein Großschaden sein.
Wir erleben immer wieder, dass Kunden auf Beratung verzichten, an uralten Versicherungsverträgen festhalten und dann schimpfen (immer auf den Versicherer), wenn es zu spät ist.
Von wem sollten Sie sich beraten lassen?
Wenn wir eine Meinungsverschiedenheit mit einem Versicherer haben (das kommt regelmäßig vor), dann fragen wir z.B. einen Rechtsanwalt oder lesen in Fachliteratur nach und studieren Rechtsprechungsurteile. Wir würden aber bestimmt nicht auf die Idee kommen beim Versicherer anzurufen und uns dort erkundigen, ob der Versicherer wirklich Recht hat.
Umso verwunderter sind wir immer wieder, dass viele Verbraucher den Versicherungsvertreter um Rat fragen, wenn sie wissen wollen, ob der Arbeitgeber des Vertreters Recht hat oder nicht. Wie soll das gehen? Welche Erwartung haben diese Verbraucher? Soll der Versicherungsvertreter gegen die Interessen seines Arbeitgebers handeln?
Lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten. Das kann z. B. sein
- -ja klar- ein guter Versicherungsmakler
- ein Versicherungsberater, der gegen Honorar berät
- ein Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ungeeignet sind dagegen:
- Freunde und Arbeitskollegen
- Internetportale
- Der Bankberater
- Versicherungsvertreter, die nur für eine oder wenige Gesellschaften arbeiten
Wie finden Sie einen guten Versicherungsmakler?
Natürlich können Sie immer auch an einen schlechten Versicherungsmakler geraten. Aber Sie können das Risiko fast auf null reduzieren, wenn Sie folgende Punkte bei der Auswahl berücksichtigen:
- Wie lange ist der Versicherungsmakler schon als Versicherungsmakler tätig? Erst seit wenigen Jahren oder seit Jahrzehnten?
- Handelt es sich um eine One-Man-Show oder gibt es ein Team, dass neben ihm steht?
- Ist der Versicherungsmakler in Verbänden organisiert oder hat sogar ein Qualitäts-Zertifikat?
- Bieten der Versicherungsmakler neben Versicherungsprodukten noch einen ganzen Bauchladen an weiteren Produkten an? Z. B. Finanzierungen, Kapitalanlagen, Immobilien, Stromtarife? Kann er das in dieser Breite überhaupt leisten?
- Gibt es glaubhafte positive Rezensionen von zufriedenen Kunden?
- Können Freunde oder Berufskollegen den Versicherungsmakler empfehlen?
- Ist der Versicherungsmakler auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert?
- Bietet der Versicherungsmakler mehrere Alternativen an und macht die Vor- und Nachteile transparent?
Haben wir Sie mit unserem Beitrag überzeugt?
Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie allumfassend und optimieren Ihren Versicherungsschutz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Dann klappt es auch im Schadensfall.
Buchen Sie bequem einen Online-Beratungstermin. Wir helfen gern.

Aktuelles für WEGs und Hausverwaltungen
Als Versicherungsmakler mit einem Schwerpunkt im Bereich WEGs und Hausverwaltungen konnten wir auch in den letzten Wochen einige wichtige Informationen für unsere Kunden zusammentragen, die wir nachfolgend für Sie zusammenfassen.
Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter ist verschoben worden
Eigentlich sollte die Zertifizierungspflicht für Wohnimmobilienverwalter (WEG) ab dem 01.12.2022 in Kraft treten. Der Bundestag hat sie nun auf Dezember 2023 verschoben. Grund für die Verschiebung seien Engpässe bei der Zertifizierung. Eigentümer können ab dem 01.12.2023 verlangen, dass ihr Verwalter eine Zertifizierung seiner Berufsqualifikation nachweisen kann. Im Rahmen der WEG-Reform wurde eine solche Verpflichtung festgelegt. Zertifizierter WEG-Verwalter darf sich nennen, wer vor der IHK durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Darf einem suizidgefährdeten Mieter gekündigt werden?
Ein Vermieter kündigte seiner Mieterin wegen Eigenbedarfs. Die heute 80-Jährige wohnte seit 1977 darin. Die Mieterin widersprach mit der Begründung, dass sie an schwerer Depression und Suizidgedanken leide. Der Vermieter bot ihr daraufhin an, in eine Ersatzwohnung im selben Haus zu ziehen, was die 80-Jährige jedoch ebenfalls ablehnte. Der Vermieter reichte daher beim Bundesgerichtshof (BGH) Räumungsklage ein.
Und der BGH gab der Klägerin auch auf Basis eines Sachverständigengutachtens recht. Die Mietkündigung sei ein Härtefall, selbst wenn die Beklagte eine stationäre Therapie abgelehnt habe, urteilten die Richter. Beim Mieter bestehe auch dann eine Schutzbedürftigkeit, wenn er an der Behandlung einer psychischen Erkrankung, aus der eine Suizidgefahr resultiert, nicht mitwirkt. Außerdem hätte die Beklagte krankheitsbedingt in der Ersatzwohnung keine Lösung für die aus ihrer Sicht ausweglose Situation gefunden.
BGH, URTEIL VOM 26.10.2022, VIII ZR 390/21
Wegweisendes Urteil
Eigentümer-Gemeinschaften müssen auch für Schäden, die nur in einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten entstanden sind (etwa Wasserschäden), aufkommen. Laut BGH ist der in der Gebäudeversicherung vereinbarte Selbstbehalt von allen Eigentümern gemeinschaftlich zu tragen.
Dies gilt auch bei gemischter Nutzung durch Gewerbe und Wohnraum, wenn ausschließlich Schäden nur einer Nutzungsart betroffen ist (Az. V ZR 69/2 1 ).
Elementarschäden: Gilt Hangkriechen schon als Erdrutsch?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bereits ein geringfügiges Hangkriechen als Erdrutsch aufzufassen ist. Im vorliegenden Sachverhalt lag das Grundstück des Versicherungsnehmers am vorderen Rand einer am Hang aufgeschütteten Terrasse.
Der Versicherungsnehmer machte daher gegen seinen Versicherer Ansprüche aus einer Wohngebäudeversicherung für Rissschäden an Haus und Terrasse geltend. Seiner Ansicht nach waren die Schäden am Haus durch die geringfügigen, nicht augenscheinlichen Rutschungen des Untergrunds entstanden. Allerdings lehnte der Versicherer die Übernahme der Kosten ab.
Der Versicherungsnehmer reichte nach erfolglosen Entscheidungen in den Vorinstanzen Klage beim BGH ein. Und dem BGH zufolge umfasst der Begriff „Erdrutsch” im Sinne der Bestimmung der Versicherungsklauseln auch Schäden an versicherten Wohngebäuden, wenn sich Bodenbestandteile über einen länger andauernden Zeitraum nur allmählich verlagern. Dies ergebe sich aus der Auslegung der Versicherungsklausel. Deren Anwendung sei – entgegen der Ansicht der Vorinstanz – nicht auf plötzliche und sinnlich wahrnehmbare geologische Vorgänge beschränkt. Denn dafür müsse der für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer geltende Sprachgebrauch des täglichen Lebens maßgebend sein. Doch aus dem Umstand, dass die Klausel das Abgleiten (oder Abstürzen) von Gesteins- oder Erdmassen verlange, könne ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer keinen Hinweis darauf verstehen, dass Kriechvorgänge vom Versicherungsschutz ausgenommen seien.
BGH, URTEIL VOM 09.11.2022 — IV ZR 62/22

Kostenexplosion bei Wohngebäudeversicherungen
In dem heutigen Blog-Beitrag geht es um ein echtes Aufregerthema, nämlich die massiven Beitragssteigerungen in der Gebäudeversicherung. Wir erklären zunächst die Gründe für die Beitragssteigerungen und natürlich auch, was Sie dagegen tun können. Hierbei dürfen Sie natürlich davon ausgehen, dass wir auch kleinere Tricks verraten.
Bis auf wenige Ausnahmen werden Gebäude, egal ob Wohngebäude oder Gewerbegebäude, zum Neuwert versichert. Im Falle eines Schadens übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten und im Falle eines Totalschadens den kompletten Neubau des Gebäudes. Wenn der Versicherungsvertrag keine gravierenden Mängel hat, kann so aus einem z.B. 100 Jahre alten Gebäude ein schicker Neubau werden.
Gebäude sind sehr langlebig und zudem meist kreditfinanziert. Es besteht daher ein großes Interesse (auch von den Banken), dass die Gebäude auch nach 20, 30 oder 50 Jahren korrekt versichert sind und durch gestiegene Baupreise keine Unterversicherung eintritt. Daher werden Gebäude meist mit einem “gleitenden Neuwert” versichert.
“Gleitender Neuwert” bedeutet, dass sich die Versicherungssumme jedes Jahr automatisch an die steigenden Baupreise anpasst. Es gibt am Markt verschiedene Systeme von gleitenden Neuwertversicherungen, aber im Großen und Ganzen funktionieren alle sehr ähnlich.
Das statische Bundesamt wertet vierteljährlich die Preise von 177 Bauleistungsarten aus (also Rohbau, Heizung, Dachdecker, Malerarbeiten, usw.) und befragt hierfür rund 5.000 repräsentative Unternehmen des Baugewerbes. Hieraus wird ein Index erstellt und 6 Wochen später veröffentlicht. Ergibt der Index eine Preissteigerung von z.B. 2%, wird diese Steigerung auch in den Versicherungswert Ihrer Gebäudeversicherung eingearbeitet, was gleichzeitig auch zu einer Erhöhung Ihres Beitrags um 2% führt.
In den vergangenen Jahren gab es aufgrund des Baubooms bereits stark überdurchschnittliche Indexanpassungen, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen in den Gebäudeversicherungsverträgen geführt hat. Nun aber explodieren die Kosten im Baugewerbe, sodass der Baukostenindex um 14,73% steigen wird. Dies führt dazu, dass ab dem 01.01.2023 auch die Beiträge Ihrer Gebäudeversicherung um 14,73% angepasst wird!
Das waren bis jetzt leider “nur” die Kostensteigerungen durch die gestiegenen Baukosten. Dies ist aber leider noch nicht die ganze Wahrheit. Es kommt noch schlimmer.
Zusätzlich steigt bei den Gebäudeversicherern auch die Schadenfrequenz – also die Anzahl der Schäden. Dies hat hauptsächlich zwei Gründe:
- Die Gebäude werden (ähnlich wie unsere Bevölkerung) durchschnittlich immer älter. Mit steigendem Gebäudealter nehmen auch die Versicherungsschäden zu, insbesondere Leitungswasserschäden bzw. Rohrbruchschäden die fast 60% der Schadenaufwendungen ausmachen. Allein den Wohngebäudeversicherern wurden 2020 1,1 Millionen versicherte Leitungswasserschäden mit einer Gesamtschadenhöhe von 3,3 Milliarden Euro gemeldet. (hinzu kommen noch gewerbliche und industrielle Gebäude)
- Schäden durch wetterbedingte Schäden nehmen zu. Das sind Sturm- und Hagelereignisse, Überschwemmungen aber auch lange Frostperioden.
Hinzu kommen weitere Faktoren wie z.B.
- Ungünstigere Bausubstanz bei Neubauten und sanierten Objekten. Zum Beispiel werden immer mehr Porenbetonsteine oder Leichtbauwände verwendet. Rohrleitungen werden im Estrich verlegt, uvm. Dies spart zwar Kosten bei der Herstellung der Gebäude, verursacht aber erheblich höhere Kosten im Falle eines Nässeschadens.
- Fehlerhafte Montage nimmt zu: Laut einer großen Auswertung der Dekra, werden 50% aller Leitungswasserschäden durch eine falsche Montage verursacht.
- Und: Kunden haben oftmals höhere Ansprüche an eine hochwertige und fachgerechte Instandsetzung als früher. Kostenmindernde Eigenleistungen werden kaum noch erbracht. Aufwändige Mess- und Trocknungstechnik, sowie steigende Schimmelsanierungen führe zu weiteren Kostenbelastungen.
Daher machen die Versicherer im Bereich der Gebäudeversicherung massive Verluste, sodass in den nächsten 1-2 Jahren zusätzlich mit deutlichen Beitragsanpassungen zu rechnen ist. Diese addieren sich noch zu den 14,73% Steigerung des Baukostenindex.
Wir rechnen daher mit Beitragssteigerungen von 15-30 % in den nächsten 2 Jahren !
Fassen wir den ersten Teil noch einmal zusammen:
Gebäude sind in Deutschland meist mit einem “gleitenden Neuwert” versichert. Durch die stark gestiegenen Baukosten werden sich die Gebäudeversicherungen in 2023 um 14,73% verteuern. Hinzu kommen bei den meisten Versicherern Beitragsanpassungen aufgrund von steigender Schadenfrequenz und weiteren negativen Effekten.
Kommen wir nun zu den positiveren Informationen: Was können Sie tun, um den Beitragssteigerungen zu begegnen? Glücklicher Weise sind Sie nicht ganz wehrlos.
Zunächst sollten Sie sich Vergleichsangebote einholen. Am besten über einen Versicherungsmakler, der eine große Auswahl an unterschiedlichen Versicherern und Gebäudeversicherungsangeboten bietet. Alternativ können Sie natürlich auch selbst versuchen, geeignete Angebote zu finden und miteinander zu vergleichen. (viel Spaß)
Nachfolgend 7 mögliche Maßnahmen zur Reduzierung Ihres Beitrags:
- Zu allererst: Prüfen Sie den bestehenden Versicherungsschutz auf Fehler. Ist das Baujahr richtig angegeben? Wurden Kernsanierungen berücksichtigt. Wurde die Versicherungssumme richtig ermittelt? Ist die Bauartklasse, die Nutzung des Gebäudes und die Ausstattung richtig erfasst? Das Korrigieren von Fehlern kann auch zu einer Verteuerung führen. Ein korrekter Versicherungsschutz ist aber die Grundlage für alle anderen Maßnahmen.
- In manchen Fällen kann man beim selben Versicherer einfach eine Tarifumstellung machen, um in den Genuss von günstigeren Beiträgen zu kommen. Es ändert sich eigentlich gar nichts, außer der Beitrag.
- Viele Versicherer bieten Quadratmeter-Tarife an. Es kann sich lohnen, von einem sog. Summen-Tarif in einen Quadratmeter-Tarif zu wechseln. Testen Sie auch diese Alternative.
- Bei Mehrfamilienhäusern gibt es auch wenige Versicherer, die den Beitrag pauschal nach Anzahl der Wohneinheiten berechnen. Dies kann sich insbesondere lohnen, wenn im Haus überwiegend große Wohneinheiten vorhanden sind. Ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen a`120 qm ist in einem solchen Tarif wahrscheinlich am besten aufgehoben.
- Fragen Sie Ihren Versicherer auch nach möglichen Bündelungsrabatten oder Seniorenrabatten.
- Kleinere Schäden meldet man dem Versicherer meist eh nicht. Daher kann es auch Sinn machen, eine kleine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, die den Beitrag reduziert. Dann haben Sie einen dauerhaften Nutzen.
- Als letzte Alternative bleibt, den Versicherungsschutz zu reduzieren. Dies sollten Sie aber als letztes Mittel in Erwägung ziehen. Bitte achten Sie darauf, dass keine Leistungen fehlen, die sehr teuer werden können. Lassen Sie sich zu den Leistungsunterschieden am besten beraten. Meist sind die Versicherungsbedingungen so gestaltet, dass wichtiger und unwichtiger Versicherungsschutz kombiniert wird. Wenn Sie auf unwichtigen Versicherungsschutz verzichten, dann verzichten Sie auch auf wichtige Leistungen.

Wie lange bin ich eigentlich kostenfrei in der Privathaftpflichtversicherung meiner Eltern mitversichert?
Die meisten Versicherer gewähren den kostenlosen Versicherungsschutz der Kinder, solange diese unverheiratet sind und noch in der Schul- oder sich direkt daran anschließenden Erstausbildung befinden. Andere Versicherer kennen viele Erweiterungen, sodass sich ein genauer Blick lohnt.
Eine Versicherungslücke sollte auf jeden Fall vermieden werden !
Lassen Sie sich von uns beraten.

Meine Daten und Programme liegen alle in einer sicheren Cloud. Oder?
Die Antwort lautet : JA!
Es spielt keine Rolle, ob der PC unter dem Tisch steht oder sich der Server im Keller oder in einem Rechenzentrum in Frankfurt oder Dublin befindet. Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten. Sie werden erstaunt sein, welche Kosten im Falle einer Datenschutzverletzung auf Sie zukommen können.
Lassen Sie sich von uns beraten.

Was zum Teufel bedeutet “Havarie grosse” in meiner Kfz-Versicherung?
Havarie grosse liegt vor, wenn der Kapitän eines Schiffs zur Rettung aus unmittelbarer, gemeinsamer Gefahr für Schiff und Güter außergewöhnliche Aufwendungen (z.B. zur Bergung) oder Aufopferungen (z.B. Seewurf der Güter, Strandung des Schiffs, Flutung der Laderäume bei Feuer) veranlasst. Diese Schäden und Kosten werden proportional zu den Beitragswerten von Schiff, Ladung und Frachtgeld aufgeteilt und müssen von den jeweiligen Interesseinhabern (Beitragspflichtigen) getragen werden.
So kann die Bergung/ Abschleppen einer Fähre nach Texel nach einem einfachen Motorschaden für alle Mitreisenden teuer werden. Deshalb sind in den meisten Kfz-Versicherungsbedingungen diese Kosten oder Schäden mitversichert.
Lassen Sie sich von uns beraten.